Das Urteil gilt für eine einzige Wohnung
selbst wenn wir mal außer aucht lassen, dass das ganze ein grundsatzurteil darstellt, der der DW diese praxis an der gesetzgebung vorbei erlaubt, zeigt das wunderbar die mentalität dieses ladens.
Es zeigt die miese Arbeit der Politik und die Fehlinformation der Verbraucher (inklusive dir). Ein Mietspiegel ist rechtlich nicht mehr als ein Orientierungsrahmen, der explizit Ausnahmen erlaubt. Ein Mietspiegel ist keine verpflichtende Grundlage, an die sich jeder halten muss, da er selber schon keinen Verwaltungsakt darstellt, d.h. rechtlich kaum bis nicht anfechtbar ist.
Da die Festlegung des Mietspiegels arg nebulös ist und die Politik es bisher versäumt hat klare, gerichtsfeste Kriterien festzulegen, ist das nun die logische Konsequenz.
Eher zeigt es, dass dein informationsstand nicht aktuell ist. der mietspiegel in berlin wurde eben zur verpflichtenden grundlage gemacht, dagegen hat die DW geklagt, weil sie gerne weiter profitmaximierung auf kosten der mieter betreiben möchte.
Dann lasse ich mich mit Quelle gerne belehren.
hatte mich geirrt, momentan hängt das noch im bundesrat fest, da berlin das deutschland weit umsetzen will. dachte da wäre man schon weiter. ändert jedoch nichts daran, dass es die mentalität der DW zeigt. der mietspiegel ist in berlin zuletzt massiv gestiegen, diese erhöhohung alleine wäre schon für viele haushalte zu viel, die DW will aber gerne immer noch mehr.
Kleine Anmerkung, weil ich es jetzt immer wieder in Diskussionen unterhalb entsprechender Artikel lese. Man kann nicht einfach die Durchschnittmieten von Städten vergleichen(bzw als Basis für billig/teuer nehmen). In diesen Zahlen sind nämliche alte Mieten und Neumieten zusammengefasst. Es gibt auch in Berlin immer noch viele billige Wohnungen, die sind halt schon lange vermietet. Worum es gehen muss sind die Neuvermietungen, die explodieren gerade bzw. seit Jahren. Und da der Mietspiegel einzig an Neuvermietungen gemessen wird, erhöhen er sich mathematisch eh von allein, da ein höherer Mietspiegel erlaubt höhere Mieten zu verlangen.
Geht es um den derzeitigen Fall? Da geht ja es um eine einzelne Wohnung, deren Miete niedriger lag als die vergleichbarer Wohnungen.
es geht um viele fälle. die deutsche wohnen klagt regelmäßig gegen den mietspiegel und verliert normalerweise. von daher ist dieses urteil heute eine zäsur.
Warum ist es eine Zäsur? Genauso gut kann es doch sein, dass es im Falle dieses Objekts gerechtfertigt war und im Falle der anderen Objekte nicht.
weil das urteil eine parallele bewertungsgrundlage (zum massiven vorteil der vermieter) zulässt, was vorherige urteile immer verneint haben.
Eine parallele Bewertungsgrundlage ist doch bereits per se über den Mietspiegel erlaubt, da dieser kein Verwaltungsakt ist. Wenn der Mietspiegel verpflichtend und damit das einzige Mittel wäre, dann könnten (und würden) Institutionen dagegen klagen.
es ist eine parallele bewertungsgrundlage neben dem mietspiegel gemeint.
Damit sind doch die Gutachten gemeint? Die sind doch von vorneherein automatisch zulässig?
nein eben nicht. bei anderen urteilen wurde ein solches gutachten immer als nicht entkräftend gegenüber dem mietspiegel beurteilt.
Da ging es aber doch stets um andere Objekte. Genauso kann es doch sein, dass es bei diesem expliziten Objekt zutreffend war, da das Objekt bzw. dessen Bewertung deutlich vom Mietspiegel abweichen?
es ist eine zäsur, da das prinzip der anderen kammern, gutachter generell nicht zuzulassen, aufgehoben wurde. es gab auch in anderen fällen den aspekt, dass die gutachterbewertung massiv vom mietspiegel abwich und dennoch fällten die richter entsprechnde urteile zugunsten der mieter, ab jetzt muss immer diese abwägung erfolgen, mit den entsprechenden nachteilen für die mieter.
Genau das, letztens im Spiegel lag Jena bei 7 euro, aber der Mietspiegel ist bei fast 10€.
naja, wenn man sich die Straße mal anschaut, ist da jetzt nichts fancy special an dem Gebäude.
Hatte jetzt irgendwie mit nem Dachpenthouse, kleinem Schlösschen oder sowas gerechnet, wo ich es verstehen könnte, wenn man sagt das auf sowas der Mietspiegel nicht wirklich greift.
Das Gericht hat entschieden, dass ein Gutachten eines Sachverständigen die Wirklichkeit besser abbildet als ein unter immensen politischen Druck entstandener Mietspiegel.
Ein guter Tag für den Rechtsstaat.