AFD youtube werbung

Ja. Das Recht zur Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht der Demokratie. Wenn du das einschränken möchtest bist du undemokratisch.

Gute Frage?

Zitat bitte? Wo ist der Nachweis dafür? Kannst du uns konkrete Zahlen nennen, wie viele Jugendliche geschätzt durch eine 3 Sekunden lange Werbung der AfD “verfallen”?

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Manche Leute scheinen das ja zu denken, sonst würden sie die Werbung gar nicht erst schalten. [quote=„Fimbulthulr, post:83, topic:9867“]
Ja. Das Recht zur Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht der Demokratie. Wenn du das einschränken möchtest bist du undemokratisch.
[/quote]

Das Recht auf Gegendemos gibt es aber auch :wink:

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…und sollte auch bitte weiterhin genutzt werden :wink:

Im konkreten Falle ist doch RBTV selbst mit seiner mäßig bis stark linken Ausrichtung ein guter Gegenpol.

Die aber nur in jedem 20. Video zum Ausdruck kommt und sicherlich sind die 65 MitarbeierInnen auch kein politisch einheitliches Kollektiv.

…und nicht jedes AfD-Mitglied / jeder AfD-Wähler ist rechtsradikal :wink:

Mindestens ignorant dem Rechtsradikalen gegenüber, was auch schon ziemlich schlimm ist.

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aber jedes AfD Mitglied billigt und fördert den rechtsradikalismus in Deutschland dadurch das er eine Partei unterstützt die in fast allen Führungsgremien rechtsradikale untergebracht hat.

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Vollausfälle gibt es in jeder Partei, in jedem Spektrum. Rechts gibt es Leute, die gerne alle Ausländer raus hätten und für die alles ausländische aus der Hölle kommt (außer den billigen T-Shirts aus China, auf die Kinder richtig coole deutsche Sprüche nähen!), links gibt es Leute, die bedingungsloses Grundeinkommen fordern und die Stalin am liebsten die Füße küssen würden, im Zentrum gibt es Leute, denen alles außer sich egal ist etc…

Wie gehabt: Politik allgemein hat recht wenig Einfluss auf die wichtigen Bereiche und die AfD als Partei, die alleine nicht für sich stehen kann sondern nur auf die Inkompetenz der anderen baut, ist nicht ernstzunehmen, sondern zu belächeln. Deswegen ist so ein Werbespot auch absolut harmlos - wer sich von einem 3s-langen Werbespot zu irgendetwas hinreißen lässt ist eh nicht für vollzunehmen.

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Ich bin gegen das, was sie dort propagieren. Kleiner aber feiner Unterschied.

Nachgedacht hast du beim Thema Alkohol scheinbar nicht. Nun gut. :wink:

Wo sprach ich davon, das Recht einzuschränken? Ich zitiere mich mal selbst aus dem „Militärputsch in der Türkei“ Thread:

…und nicht jedes NSDAP Mitglied war rechtsradikal. Ja ne, ist klar.

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Kann dir empfehlen, dich damit zu befassen was Kontext ist.


Um auf dem Punkt zu kommen: Youtube hat die Kontrolle über ihre Werbeinhalte und können auch genauso entfernen, wenn das Feedback dementsprechend schlecht ausfällt.

Aus diesem Grund: YT darüber z.B. per E-Mail informieren / die Werbung melden. Sobald das Feedback groß genug ausfällt wird YT daran auch etwas ändern. Groß aufblasen sollte man es aber nicht, weil das die AfD weite stärkt, stellt sie sich so doch wieder in die „Opferrolle“ und bekräftigt so die „Wir gegen alle anderen!“ Einstellung vieler Mitglieder.

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Sehr Kreativ zum einen und zum anderen sollte dir klar sein das mir durchaus bewusst ist was ein Kontext ist. Wieso du mir nahelegst mich mit diesem Begriff zu beschäftigen ist mir allerdings nicht klar. Zu dem finde ich es sehr komisch das du erstmal mehr über Demokratie wissen möchtest und dann auf ein mal komplett das Interesse verlierst. Finde ich schade wenn du auf einmal das Interesse verloren hast dieses Konzept zu begreifen.

Träum weiter, RBTV wird keine Relevanz in der deutschen Meinungsbildung zugeschrieben.

Ganz zu schweigen, dass momentan solche Gesetze für Medien im Internet nichts bedeuten.

Solltest RBTVs Anwalt werden, dann könnte man sich ja die ganzen Einschränkungen durch die Sendelizenz sparen, wenn das für “Medien im Internet” alles nicht zählt :).

Abseits davon, wenn ich mir die Zuschauerzahlen so anschaue (Unqiues auf Twitch), dann ist das bereits mehr als manch Spartensender hat, bei denen man definitiv Wahlwerbung ausstrahlen lassen hat.

Siehst du, da ist der Unterschied zwischen uns beiden. Ich stelle Dinge eben nicht als Fakten dar, bei denen ich mir nicht sicher bin, noch gebe ich juristische Tipps oder Beratung :slight_smile: Sondern gebe einfach den Hint, dass von ihrem, afaik sogar befreundetem, Anwalt vll. einfach prüfen zu lassen, wenn man es selber noch nicht auf dem Schirm hatte.

Alles cool hier :v: :kissing_heart:

Das ist nicht richtig, sonst würden wir weibliche Nippel sehen können oder auch Dödel im entspannten Zustand, was beides in Deutschland erlaubt ist. Privatunternehmen können eben eigene Regeln setzen, und da könnte man auch problemlos Werbekunden abweisen, solange das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

So hat es - wie leider mit allen US-dominierten Internetfirmen - das Geschmäckle von “am amerikanischen Moralwesen muss die Welt genesen”. Und selbst diese Moralvorstellungen sind in den USA schon deutlich überkommen - siehe die von der FCC nicht reglementieren Kabelshows. Nur im Internet kriegen wir die Moralvorstellungen von 1950er Evangelikalen präsentiert.

Generation Fahrradhelm / Filterblase :weary:

Alles was mir nicht gefällt, muss verboten / abgestellt werden. Freut euch doch mal, dass wir in einem Land mit noch starkem Meinungspluralismus leben. Wer die AfD ernsthaft mit Nazis oder Rechtsradikalen gleichstellt, ist entweder selbst am linken Rand einzuordnen oder plappert einfach unreflektiert nach, was das Internet einem vorkaut.

Ob wohl Jacobs Krönung auch so einen Aufriss macht, wenn nach ihrer Werbung im Vorabendprogramm des ZDF ein Wahlwerbespot der AfD / Linkspartei / MLPD läuft?

was für Aussagen muss eine Partei noch treffen um mit Nazis und Rechtsradikalen gleichgesetzt zu werden.

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nur so am Rande, zur Bundestagwahl 17 müssen nur die ÖR de jeweiligen Wahlspots aller Parteien zeigen, oder? Kann man nicht daran erinnern, dass auf Sat1 usw. je eine offizielle Wahlwerbung zu sehen wäre.

Wahlwerbespots (in Österreich: Belangsendungen) im Fernsehen, mit geringerer Bedeutung auch in Hörfunk oder Kino, sind Teil der Wahlwerbung von Parteien. Im Bereich des Rundfunks sind sie in Deutschland rechtlich eng reguliert, aber auch privilegiert: So muss bei der Zuteilung der Sendezeiten der Gleichheitsgrundsatz des Parteiengesetzes beachtet werden. In öffentlich-rechtlichen Sendern erfolgt die Ausstrahlung kostenlos, private Sender dürfen den Parteien nur die Selbstkosten berechnen. Die Wahlwerbespots werden außerhalb der Verantwortung der jeweiligen Sender ausgestrahlt.

Doch, auch die privaten müssen sie zeigen, dürfen aber Geld verlangen