Da steht in einem Mailverkehr zum Import von Beschlagnahmten Spielen/Filmen:
Hinsichtlich der Einfuhr ist zu berücksichtigen, dass diese nicht unter den Straftatbestand fällt, dass jedoch z.B. im Rahmen einer Zollkontrolle sich zunächst eine Verdachtslage ergibt, die möglicherwiese zu einer Durchsuchung führen kann.
Also bloß nicht außerhalb des EU-Auslands kaufen, weil dir die Polizei die bude auf den Kopf stellen kann… gruselige Vorstellung.
Das ist nur der Fall wenn du vor hast, den Kram zu verkaufen oder anderen zugänglich zu machen. Zu alten Filmzeiten hörte man immer wieder von Händlern, die den Laden aufgeräumt bekamen wenn sie beschlagnahmte Filme importierten und erwischt wurden.
Ja, aber die Gefahr besteht trotzdem wenn die Leute beim Zoll einen Anfangsverdacht haben. Stell dir mal vor, du kaufst ein Spiel und noch zwei weitere, identische Spiele für Freunde mit um Versandkosten zu sparen. Könnte einige Missverständnisse aufrufen.
Ja das fällt ja dann unter den Punkt “anderen zugänglich machen” wenn du für Freunde mitbestellst.
Bei einem Spiel für dich selber, wirst im Notfall zum Zoll gerufen, sagst denen das ist für dich privat und dann darfst du mit dem Spiel nach Hause.
Aber stell dir mal vor, du bestellst es mit deinen Freunden, im festen Glauben zu wissen, dass es ja “nur” indiziert ist. Silent Hill Homecoming z.B. Da kam die Beschlagnahmung erst deutlich später. Woher hätte man das denn wissen sollen? Man guckt ja nicht immer täglich nach, ob etwas schon Beschlagnahmt ist oder nicht…
Die werden dich nicht gleich einbuchten wenn sie 3x das gleiche, beschlagnahmte Spiel im Paket finden. Wenn du die Dinger Palettenweise einführst, darfst dich aber nicht wundern
Glaub bei so Sachen wie Homecoming wissen das nichtmal die Zollbeamten, die gucken dann nur auf die Rechnung ob du Einfuhrgebühren zahlen musst und das wars.
Man muss ja jetzt auch nicht zwingend ein Problem forcieren wo eigentlich keines ist.
Lars erzählt gerade interessante Dinge im MoinMoin.
Wusste nicht, dass die Porno-NDA Folge jetzt eine ab 18 Freigabe braucht, weil sich jemand beschwert hat. Und komisch, dass im Abendprogramm von RTL, Pro7 und co. immer noch sehr freizügig über Sex und Genitalien geredet und diese teilweise auch gezeigt werden dürfen…
Auch schön, dass man dafür belangt werden kann, wenn man Indizierte Spiele in der Öffentlichkeit spielt. Denn woher soll man wissen, ob der Titel, den man spielt, nachindiziert wurde? Hm…
Gab auch auf Explosiv Berichte über Pornomessen, auch mit Action, was dann aber verpixelt wurde. Aber Brüste zu zeigen scheint ja kein Problem zu sein…
Das ist Blödsinn. Wenn du ein Spiel spielst, wo ein USK-Aufkleber drauf ist, dann gehe ich doch nicht davon aus, dass es jetzt nachindiziert wurde. Das könnte z.B. mit den alten Gal Gun teilen passieren, und die haben bis jetzt noch eine 16er Freigabe.
Hab es zumindest selbst bei RE Code Veronica und Red Faction miterlebt. Gab es häufiger, als man denkt. Und wie gesagt, die alten Gal Gun Teile können jetzt jederzeit nachindiziert werden, eine Beschwerde reicht und dann wird der neue Teil als Referenz genommen.
Das liegt bei beiden Titeln aber auch schon ganz schön lang zurück oder? Heutzutage sind die Indizierungskandidaten ja eher die “USK Keine Freigabe” Titel.
Und lustiger Weise, weiß ich nicht, wie diese Spiele zu behandeln sind. Denn wenn ich sie mir besorge, sind sie ja nicht indiziert. Werden die dann aber wie indizierte Titel behandelt?
Ah Moment, bin mir grad beim dem Rating nicht mehr ganz sicher, wie es jetzt praktiziert wird. Habe so in Erinnerung dass es eh nichts mehr über USK18 gibt, wobei letzteres so gut wie nicht mehr indiziert wird. Gab es nicht früher mal noch was über 18, sowas wie “Keine Freigabe erhalten”?
Aber meines Wissens nach ist das Zusammenspiel zwischen USK und Prüfbehörden schon insofern ganz gut geworden, dass ein Titel, der ein USK-Rating (in welcher Höhe auch immer) erhält, so gut wie nicht mehr auf dem Index landet. Glaub die USK kann da schon ganz gut einschätzen auf was die Behörde achtet und gibt entsprechend gefährdeten Titeln gar nicht erst die Freigabe.
Die Geschichte mit den NDA Videos ist schon ein paar Tage alt. Da YT automatisch als 18er Seite eingestuft ist, gibt es da auch keine weiteren Probleme.
Wobei dabei unterschieden werden muss, ob ich das kommerziell mache oder nicht. Und wenn ich mit LPs mein Geld verdiene, sollte ich mich auch im Vorfeld zumindest kurz darüber informieren.