Allgemeiner Thread zu Diskriminierung - (Teil 2)

Ich würde meine und die Aussage auf die ich geantwortet habe noch mal genauer durchlesen.

Das kann auch die UN-Blauhelm-Mission in der Zentralaftikanischen Republik gewesen sein.

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Wir entsorgen fast alles - auch ihre ALTE Couch:-)

So richtiger Boomer-Humor

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Diese Probleme gibt es bei fast allen Einsätzen die Afrikanische Staaten betrifft, und auch Afrikanische Soldaten eingesetzt werden, weil es leider in vielen Teilen von Afrika zur ausübung von Militärischer Macht und Gewalt dazugehört, Frauen zu misshandeln und sexuell auszubeuten.

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das stimmt einfach nicht.
das gegenteil ist der fall.
der schwangerschaftsabbruch ist gesetzwidrig und steht unter strafe und er ist nur unter bestimmten bedingungen straffrei (vgl. §§218, 218a-c ff)

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Schwangerschaftsabbruch ist ein schwacher Schutz, der meiner Meinung nach auch nicht genug bezug auf das Leben nimmt. Unsere Rechte stehen einem Leben erst zu, wenn es geboren wurde, was ich als falsch erachte.

solche aussagen sind einfach unwahr. im gegenteil wird das recht auf leben der ungeborenen über dem recht der frau über die freiheit am eigenen körper und dessen unversehrtheit gestellt (und nur unter ganz bestimmten bedingungen, die klar geregelt sind, eingeschränkt).
dem fötus werden gegenüber der austragenden sogar übergeordnete rechte zugestanden. so etwas ähnliches gibt es sonst nirgendwo. bspw. in der transplantationsmedizin ist es nicht so, dass ich einfach deine niere einfordern kann, damit ich überleben kann. deine unversehrtheit und deine freiheit über deinen körper zu verfügen wiegt da schwerer.

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Und hier geht es um das generelle Verbot dieser Abbrüche. Und warum sollte man deiner Meinung nach das Leben der eben schwangeren Frauen „nur son bisschen“ oder „ach… ne handvoll wochen passt scho“ schützen? Warum sollte man hier gar bestrafen? Entbindet Sexhaben und ungewollt schwanger werden vom Recht auf ein „unversehrtes Leben“?

Und keine Sorge: hab deinen Beitrag mehrfach gelesen. Wenn dus anders meinst, solltest du das auch erklären statt mit „lies doch richtig“ dicht zu machen. :slight_smile:

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Der Mensch ist bei uns in Deutschland erst ab Geburt geschäftsfähig und damit auch vollumpfänglich durch alle Rechte geschützt. Vorher zählt es zb. auch nicht als Mord, wenn du ein Ungeborenes kurz vor Geburt umbringst.

Das Gedankenexperiment aus diesem Video passt grad gut rein:

Kurzfassung:
Angenommen ein Fötus ist ein vollentwickelter Mensch. Darf man einen anderen Menschen zwingen diesen für die Dauer von 9 Monaten am Leben zu erhalten? Oder darf der Mensch, der mit seinem Körper dafür sorgt, dass ein anderer überlebt, aus eigenem Willen entscheiden, nicht mehr verantwortlich zu sein und damit das Leben des anderen beenden in dem er die Verbindung trennt?

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Passiert in der „Entwicklungshilfe“ leider immer wieder bzw. ist in der vergangenheit auch immer wieder passiert.

Aktuell wird das Thema zum glück besser aufgearbeitet. Solche Taten zeigen unteranderem auch gut, warum „Entwicklungshilfe“ nur eine logische Fortführung des Kolonialismus ist.

vor 30 minuten war noch dein hot-take

15 minuten später

und jetzt bist du beim BGB gelandet, beim zivilrecht.

übrigens die volle geschäftsfähigkeit erlangt man in D mit dem 18. lebensjahr.

merkste selber, ne?

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Ok, wenn du dich damit rausreden willst, das ich mich nicht genug präzise ausgedrückt habe, im Punkt das ich „nicht als schützenswert, im Sinne des Grundgesetzes“ dann bitte. Respekt an diese Leistung.
Ansonsten hatte ich einfach recht, sorry dafür.

wie meinst du das?

okay, sorry, konnte echt nicht ahnen, dass dein hauptargument gegen schwangerschaftsabbruch die nicht anerkannte geschäftsfähigkeit des fötus sein soll.
:upside_down_face:

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@Threepwood1
Noch einmal für dich, ich habe nichts Grundsätzlich gegen alle Schwangerschaftsabbrüche geschrieben, daher habe ich das nochmalige lesen empfohlen, was ich auch jetzt wieder an @boodee richte. Ich habe auf eine Aussage geantwortet, die meinte das Schwangerschaftsabbrüche allgemein nicht in ein Strafgesetz gehören.
Dann habe ich ausgeführt, das ungeborenes Leben nicht vollumpfänglich und genug geschützt sind in Deutschland meiner Meinung nach. Das habe ich mit dem Grundgesetz und dem erst einsetzenden vollumpfänglichen Schutz durch dieses ab Geburt belegt.

Du scheinst meine weiteren Fragen und generell auch das meiste meines Beitrages dann wohl großräumig überlesen zu haben.

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Ich habe es ignoriert, weil ich mich auf falsche Behauptungen konzentriert habe.

Ich hab das schon so verstanden :slightly_smiling_face: nur in der Zeit hätte mal auffallen müssen das es hinfällig ist, weil Bundesrecht stärker.

Frauen die ungewollt schwanger geworden sind haben eben keine Lobby.

ich hab die betreffenden stellen deiner postings mehrfach zitiert, auf die ich mich beziehe.

letztendlich bist du beim zivilrecht angekommen und dem umstand, dass die geschäftsfähigkeit für feten nicht vollständig ist.
nun, das ist auch für alle personen unter dem 18. LJ der fall, wie ich gerne nochmal anmerke.
deine darstellung zuvor aber war eine andere, wie ich mehrfach zitiert habe.

vielleicht liest du den kram erst selber nochmal, bevor du das anderen empfiehlst :wink: