Almost Daily - Artikel 13

Wenn selbst die Gäste Budi bitten, bei seiner Einleitung zum Punkt zu kommen… :sweat_smile:

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Bruh, es geht um Inhalte, nicht um Geschlechter.

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Budi gleich mal wieder 10min Meta-Monolog gehalten am Anfang :roll_eyes:

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Es wurde behauptet, bisher hätten Plattformen wie One-Click-Hoster erst ab Kenntniss gehaftet. Das stimmt nicht, vgl. eine Entscheidung des BGH zu Rapidshare (Az: I ZR 18/11 9).

Es wurde kurzzeitig behauptet, sowohl der Uploader als auch Youtube bräuchten eine Lizenz. Das stimmt so pauschal nicht (Erwägungsgrund 38d):

When rightholders have explicitly authorised users to upload and make available works or other subject-matter on an online content sharing service, the act of communication to the public of the service is authorised within the scope of the authorisation granted by the rightholder.

Außerdem existieren Ausnahmen für nicht-kommerzielle Uploader (Artikel 13 Abs. 2).

Es wurde behauptet, Schriftwerke wären von Artikel 13 nicht betroffen. Eine solche Ausnahme kenne ich nicht.

Schön mal kein Video mit nur Wut zu Artikel 13

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ja stimmt … nur rob bubble hat manchmal schaum vorm mund

Nun, wenn man einem als Budi per 10-Minuten-Monolog-Disclaimer vorbetet, dass man ja nicht zu sehr seine eigene Meinung sagen darf, würde mir auch der Schaum hoch kommen.

budis “live-ipad-greenscreen-notizen” find ich zwar einen coolen effekt, aber hier irgendwie nicht ganz passend

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was ist denn genau beim Ipad das problem?

Die Texte liefern keinen Mehrwert

die lenken vom gespräch ab. ich achte dann mehr auf den text, bzw. was sich budi vom gespräch notiert und warum er es links hinschreibt dann eine horizontale linie zieht und schweife vom gespräch ab.

Echt? Ich fand das richtig gut. Vor allem auch bei der Erklärung des Uploadfilters

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Wie stellt sich Linus das vor, dass die Plattform nur eine Prüfsumme an den potentiellen Filter von YouTube liefern müsste? Er hat doch am Anfang erklärt, dass auf Basis einer solchen Prüfsumme nur einfachste Urheberrechtsverletzungen erkannt werden können.

vorallem hat er ja das “Gratis beispiel” eingeführt analog zu gmail, google drive etc, dass gratis ist und mit auswertung der nutzerdaten bezahlt wird.

er hat hier eine kleine 180° drehung gemacht.

Das wurde von dem Anwalt glaube ich falsch verstanden. Linus ging es zunächst denke ich nur um das reine Videomaterial, nicht um weitere Daten wie Nutzerdaten. Sein Argument war, dass die Videodaten YouTube eventuell schon als Bezahlung ausreichen könnten.

Dieses “Google gibt dir den Filter gratis weil sie dadurch kriegsentscheidende Daten von dir abfischen können” Argument ist sehr dünn, da es sehr einfach möglich ist, den Wert der Daten, die Google bekommt vor Gericht darzustellen.

Ich muss sagen das ich von Dr. Borgmann sehr positiv überrascht bin. Er zeigt die schwächen in der Argumentation der beiden erklärten Reformgegener klar auf, obwohl er nicht so tief wie die beiden in der Thematik drin ist.

hm … ich habe es auch anders verstanden, kann aber sein, dass es anders gemeint war

hat rob bubble sein hemd eigentlich straigt aus dem mittelalter bestellt? :smiley:
#nohate

Wobei sie in der Debatte ein hypothetisches Szenario kreiert haben, wo es nur den einen Filter von YouTube gibt, auf den alle angewiesen wären.

macht ja keinen unterschied wer der hersteller ist oder?