Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Ich lese in dem Interview aber an keiner Stelle, dass er den CDU-Vorschlag als nicht ausreichen bezeichnet, daher die Frage, welche Passage genau gemeint ist.

sie meint wohl diesen absatz:

‘The matter is now settled’ and Commission won’t accept watered-down laws, says bloc’s former digital economy and society chief.

sie sagt ja auch nicht er hat es “bestätigt”, sondern “oettinger sagt hier sinngemäß”

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ich hatte dir als gesammelte digitalkompetenz der Befürworterseite eigentlich zugetraut eine kette von links anzuklicken, ist wohl zu viel verlangt gewesen…

ich warte übrigens immer noch auf deine erwiederungen zu unseren diskussionspunkten von gestern.

Diese Aussage ist hat doch genau keinen Gehalt. Offensichtlich muss Deutschland die Richtlinie erfüllen, die entscheidende Frage ist doch, ob der Vorschlag der CDU diesen Anforderungen genügt und dazu haben wir hier in meinen Augen nur die Einschätzung von Frau Reda, die vermutlich nicht die neutralste Beobachterin ist :wink:

@anon30974211 Lies bitte die Richtlinie, vielleicht findest du dann auch die Formulierung zur Verhältnismäßigkeit. Tip: Ich habe auf den entsprechenden Punkt heute schon verwiesen.

ich habe ja auch nicht behauptet, dass julia reda recht hat. ich habe auch nicht behauptet dass sie falsch lag.

ich habe dir nur gezeigt worauf sie sich bezieht, da du die entsprechende stelle nicht gefunden hattest!

Darum geht es nicht. Es geht darum, dass häufig Urheber erst dann tätig werden, wenn die Verletzung relevant wird. Sie durchforsten das Internet also nicht, nach minimalen Verstößen, die zwei Klicks generiert haben. Der Uploadfilter greift aber ein, bevor sich zeigt, ob der Inhalt überhaupt Relevanz erlangt und somit müssen eben auch die irrelevanten Verstöße mit potentiell zwei Klicks behandelt werden. Und die Uploader davon können dann wiederum Beschwerde einlegen, etc.
Dadurch müssen am Ende Urheberrechtsverletzungen, die niemanden interessieren, plötzlich behandelt und entsprechender Aufwand betrieben werden.

Dazu kommt dann noch, dass manche Verletzungen einen größeren Werbeeffekt haben als das Verletzen der Rechte Schaden anrichtet und daher ebenfalls geduldet werden. Aber auch diese Fälle werden dann schon geprüft, bevor es überhaupt zu diesem Punkt kommt.

Es gibt auch Urheber, die z.B. das Verwenden ihrer Musik nur dann erlauben, wenn bestimmte Credits gegeben werden oder die Verwendung nur in einem gewissen Kontext erlauben. Also z.B. als Hintergrundmusik, aber nicht als Reupload der Musik.
Das sind alles Fälle, die nun vor dem Upload gecheckt und überprüft werden müssen und danach entsprechende Beschwerdeverfahren durchlaufen.

Gibt es dazu einen Link? Im Grunde behauptest du, dass Solmecke in dem Podcast etwas komplett anderes sagt als er es auf YouTube tat. Da wäre es schon mal gut, in den Podcast reinzuhören.

Ich vermute eher, dass Bild und Ton getrennt gefiltert werden und es gar nicht erst zu einer Überprüfung kommt, ob es da einen Zusammenhang gibt, also erkannt wird, dass es ein Film-Trailer ist und daher die Musik drin sein darf.

Aber genau das war ja der Punkt. Es scheitert jetzt schon an der Realität und nun werden andere Plattformen per Gesetz dazu gezwungen, ebenfalls an der Realität zu scheitern.

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Für eine neutrale Berichterstattung ist glaube ich ist leider schon lange zu spät, weil sich wie schon mal gesagt habe Beides Seiten nicht gut verhalten haben. Ich finde Morddrohung nicht gut und dazu wurden nur Parollen gerufen, aber die CDU hat sich auch nicht ruhm bekläckert, ich sag nur Ihr seit Bot, seit nur gekauft, etc. die Liste ist lang.

Deswegen werden die Leute so sehen wie es bei der Meldung rüber kommt. Ich sage schon die Diskusion ist zu sehr Eskaliert. Für die meisten Leute die sich beschweren sind die CDU die Bösen. Wie gesagt ich werden sie nicht wegen der Entscheidung nicht mehr wählen sondern wegen Ihrem Verhalten, denn ich wie schon gesagt habe nicht gut fand.

ja und diese verhältnismäßigkeit wurde in anderen teilen der richtlinie wie von mir oben genannt präzisiert und widerspricht damit deiner deutung explizit. man könnte natürlich argumentieren, dass durch die verhältnismäßigkeit alle anbieter die jetzt noch nicht filtern ausgenommen werden, aber ich denke du weißt hier selbst, dass dies weder realistisch, noch ein ziel der richtlinie ist. Es bleibt also der ursprüngliche punkt stehen:

auch auf die anderen punkte darfst du gerne weiter eingehen.

Doch genau so ist es. Denn bei Artikel 17, Absatz 6 handelt es sich um ein Ausschlusskriterium wohingegen Artikel 17, Absatz 5 die Verhältnismäßigkeit der geforderten Maßnahmen beschreibt. Eine Präzision von 17,5 findet sich hingegen in Erwägungsgrund 66, der insbesondere darauf hinweißt, dass es Fälle geben kann, in denen das alte „notice and takedown“ Verfahren Anwendung findet.

For the
purposes of that assessment, a number of elements should be considered, such as
the size of the service, the evolving state of the art as regards existing means,
including potential future developments, to avoid the availability of different types
of content and the cost of such means for the services. Different means to avoid the
availability of unauthorised copyright-protected content could be appropriate and
proportionate depending on the type of content, and, therefore, it cannot be
excluded that in some cases availability of unauthorised content can only be
avoided upon notification of rightholders

Bezüglich der Plattformen die aktuell keine Filter einsetzen - hier muss man im Einzefall betrachten, wie große die Plattform ist, welche Art von Content Angeboten wird und so weiter. Eine generelle Aussage hierzu ist in meinen Augen nicht möglich.

Das ist nicht korrekt. Der Rechteinhaber muss den Uploadfilter erstmal befüllen. Wenn wir zum Beispiel an eine Plattform wie Giphy denken, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass dort viele Bilddaten von Serien und Filmen eingespeist werden - aus genau dem Grund, dass Memes hier eher zu mehr Aufmerksamkeit führen. Diese Entscheidung liegt aber beim Rechteinhaber und nicht der Internetcommunity, denn es ist sein Eigentum.

gut, dann siehst du also ein, dass du wiedermal eine generalisierte aussage gebracht hast um die richtline zu verteidigen, die praktisch nicht haltbar ist.

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Dein Argument geht vollkommen an meiner Aussage, dass sich das Beschwerdeverfahren bei YouTube verbessert oder zumindest unter gesetzliche Kontrolle gestellt wird vorbei.

nö, denn du hast nicht auf der basis von YT argumentiert, sondern dass sich die situation für die uploader allgemein verbessert. und wie gesagt: bei YT verbessert sich gar nichts, da ist das beschwerdeprinzip mehr oder weniger jetzt schon implementiert.

Bei YouTube gibt es immer wieder Beschwerden, dass der Reviewprozess zu lange dauert (bis zu 30 Tage), dass wird sich mit einer gesetzlichen Vorgabe, wie schnell gearbeitet werden muss bessern. Hinzu kommt die unabhängige Schiedsstelle als 2. Instanz, die es heute noch nicht gibt.

Was andere Plattformen, die heute noch keine Erkennungssoftware nutzen angeht - ja dort werden Uploader in Zukunft das Urheberrecht achten müssen, aber das ist auch gut so.

So war es bisher. Es ändert sich jetzt ja gerade zum Gegenteil: Dass nun die Plattformen selbst darauf achten müssen.

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Ich habe das Gefühl, dass du mich absichtlich falsch verstehst.

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Das ist ein schöner wunschtraum der an der praktischen realität, der masse an inhalten und false flags jämmerlich zerschellen wird. eine händische prüfung auf urheberrechtsverletzungen dauert massiv zeit und frisst personelle ressourcen, die YT eventuell noch bereitstellen kann, mittelgroße plattformen hingegen in keinem fall.

und wieder am argument vorbei diskutiert. die situation wird sich für die uploader massiv verschlechtern, da ihre inhalte fälschlicher weise blockiert werden. genau das gegenteil deines claims.

Hier ist der Podcast, den MrsRosa glaube ich meinte. Hört sich interessant an, werde ich mir nachher auch mal anhören:

Es würde mich nicht wundern, wenn Herr Solmecke dort sachlicher aufträte, als auf seinem YouTube-Kanal. Zu manchen Themen (wie zum Beispiel zur Urheberrechtsreform) scheint er mir gerne mal etwas zu skandalisieren. Zur DSGVO war es ja ähnlich, da hatte ich hier im Thread auch schon Beispiele verlinkt.

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Hmm, bei aller Kritik, aber: Explizit steht der Uploadfilter nicht in der Richtlinie. Sprich, man kann die Richtlinie auch ohne erfüllen. Der RBTV-Anwalt hatte ja schon gemeint, dass das Teil so unglaublich schwamming und wage formuliert wurde, dass man auch gut ne Regelung ohne Uploadfilter reininterpretieren kann. Es hängt und fällt halt mit der Interpretation von “best efforts”.

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Seine Zielgruppe sind eben Leute die sonst Videos wie „7 Dinge die Lehrer nicht dürfen“ ansehen.

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darüber sind wir doch schon lange weg. selbst die befürworter der richtlinie haben festgestellt, dass eine umsetzung ohne uploadfilter nicht machbar ist.