Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Da Barley nicht Agrarministerin ist, wird sie sich schwerlich enthalten können. Ansonsten verstehe ich sowieso nicht, was die Protokoll-Erklärung für eine Wirkung haben soll, da sie nur die rechtliche Einschätzung Deutschlands wiedergibt, die aber im Falle einer Richtlinie, im Gegensatz zur Verordnung, sowieso im Prozess der nationalen Gesetzgebung Niederschlag finden wird.

In der ersten Umfrage zur Europawahl nach der Abstimmung im europäischem Parlament durch Infratest Dimap verliert die CDU immerhin 5,3% und steht bei 30%. Zum Teil wird das auch andere Gründe haben, aber das ist deutlich mehr als ich erwartet habe.

Auch nach 10 Jahren noch aktuell.

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Bei Infratest Dimap ist die CDU von 32% auf 30% gefallen und die SPD von 19% auf 17%. Eine Kausalität mit dem Abstimmungsverhalten bei der EU-Richtlinie halte ich aber zumindest bei der CDU für eher schwierig, da sich die Position zwischen dem 14.03. und heute nicht sonderlich verändert hat.

“Wer hat uns verraten - die Sozialdemokraten” ist ein Kampfruf aus der Zeit des ersten Weltkriegs.

Ein Videoproducer von heise wollte sich bei der VG Bild-Kunst anmelden, um als Urheber in Zukunft ja wie auch von der VG versprochen mehr Kohle abzubekommen bzw. um sicherzustellen, damit in Zukunft alles mit dem Filter auf Youtube klappen wird.
Fazit: Er kann nur beitreten, wenn seine Werke im Rundfunk laufen und da YouTube ja keiner sei, hat er eben Pech.
Sehr amüsant, vor allem wegen der Diskussion um die Rundfunklizenz. Schön im Internet abkassieren, aber dann nicht als Rundfunk anerkennen und die Künstler darauf vertreten wollen - tolle Sache.

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Das Berufsfeld “Webvideoproduzent” ist aktuell echt noch nicht wirklich gut von Verwertungsgesellschaften repräsentiert. Mir fällt spontan aber auch kein Grund ein, wieso die VG Bild-Kunst oder die GWFF nicht auch YouTuber aufnehmen könnte. In ihren Satzungen steht grundsätzlich eigentlich nichts drin, was dem widersprechen würde.

In den nächsten Jahren werden diese VGs sich entweder daran anpassen müssen oder es wird sich eine neue VG gründen, die speziell für den Bereich der Webvideoproduzenten zuständig ist. Wenn die bisherigen VGs sich weiterhin weigern, solche Mitglieder aufzunehmen, würde hier Bedarf für eine neue VG entstehen.

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Das ist schon eine große Haufen Sch*isse. Keiner fühlt sich für jemanden zuständig. Nach der devise:“Seh zu wo du bleibt, wenn du nicht im unseren Deutschen Rundfunk bist, dann bist du uns egal.” Aber du brauchst trotzdem ne Sendelizenz also drück etwas von deinen Kohlen an…
Es ist echt zum kotzen was da so abläuft.

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Aber ganz ehrlich, dass mit den Filtern wird nicht funktionieren. Sie werden, dann so scharf gestellt sein, dass man nichts mehr hochladen kann. Youtube, Facebook, Google und Co. haben null Lust haben sich irgendwelche Strafen zubezahlen. Was machen, dann die ganzen Foren? Die sind genauso betroffen. Sowie diese Urheberrechtsreform beschrieben ist. Von diesen “Terrorfilter” sollten wir erst gar nicht anfangen zu diskutieren. Das ist der größte Hirnschss der vom EU-Parlament kommt. Dann kommt Roman Müller-Böhm (CDU/CSU) kommt mit dem Spruch:“Geistiges Eigentum ist wichtig, aber nicht jeder Zweck heiligt jedes Mittel”. Ich war kurz davor mein IPad aus dem Fenster zu werfen für diese Bullshit Aussage. Und jetzt sollen Julia Klöckner Landwirtschaftsministerin (CDU) soll am 15. April zusammen mit dem Rat für Landwirtschaft und Fischerei darüber entschieden? Ich frage mich ernsthaft was das alles soll? Als nächstes dürfen dann Esoterik-Spinner und Homöopathie-Befürworter (Ich meine selbstverständlich Menschen mit einem alternativen Weltbild) entscheiden was für Gelder in Bildung und Forschung gesteckt wird? (OK der Vergleich ist etwas absurd) Aber was ich ganz Schwach finde ist, dass die SPD kein Asch in der Hose gehabt hatten. Stattdessen der CDU/CSU mal Kontra gegeben hätte und auf den Koalitionvertrag gepocht hätten. Nein sie kriechen der CDU/CSU in *rsch. Frau Barley sagt Ja zur Reform aber ohne Uploadfilter. Aber was sie nicht verstehen will oder kann, dass es ohne Filter funktionieren wird. Aber um meinen Rant musikalisch abzuschließen mit einem Lied von: Marc-Uwe Kling-Wer hat uns verraten?

Hab ich glatt übersehen vor lauter blinden Wut :rofl:

Zwar nicht direkt was über Artikel 13 und die Reform, aber trotzdem ein wunderschönes Beispiel, was für Eulen bei Springer arbeiten:

Sie wollen es wohl nochmal probieren. Dabei hatte der BGH bei der letzten Klage bereits festgestellt, dass der Einsatz eines Adblockers keine Urheberrechtsverletzung darstellt:

Eine Verletzung des Urheberrechts liege nicht vor, weil bei der Nutzung von A. weder in die Programmierung der Webseiten eingegriffen werde noch unrechtmäßig Inhalte der Klägerin genutzt würden. Die Pressefreiheit gebiete zwar den Schutz der Verbreitung von Presseerzeugnissen einschließlich der Akquisition von Werbung. Die Schaltung von Werbung werde durch A. jedoch nicht verhindert. Dem gegenüber könne sich der Nutzer auf seine negative Informationsfreiheit berufen.

Springer beruft sich nun allerdings auf den § 69c Nr. 2 Satz 1 UrhG und beklagt, dass die Verwendung eines Adblocker eine unrechtmäßige Bearbeitung einer Webseite darstelle. Damit könnten sie nun mehr Erfolg haben.

Das OLG München hatte in einem ähnlichen Fall zwar entschieden, dass ein Adblocker zulässig ist. Interessanterweise aber hielt das OLG München in dem dortigen Fall eine Einwilligung des Webseitenbetreibers für gegeben. In dem dortigen Fall wurde auf der Webseite im Footer der Hinweis “Bitte nutzen Sie keinen Werbeblocker!” eingeblendet. Das OLG München sieht in diesem Hinweis eine Einwilligung der Webseitenbetreiber:

Indem sie es bei der unverbindlichen Bitte belässt, bringt sie aber gegenüber den Nutzern in Bezug auf Werbeblocker zum Ausdruck, dass sie die Nutzung ihrer Seiten mit aktiviertem Werbeblocker zwar nicht gutheißt, in rechtlicher Hinsicht jedoch nicht beanstandet und somit – soweit ein Eingriff in ihre Rechte vorliegen sollte – in diese einwilligt.

Heutzutage treffen Webseitenbetreiber (bei Zeitungen) aber häufig aktive Maßnahmen, um Nutzer mit Adblocker auszuschließen und kommunizieren das auch klar. Eine Einwilligung dürfte demnach in der Regel nicht mehr vorliegen. Vor diesem Hintergrund halte ich die Klage daher leider nicht für völlig aussichtslos.

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Naja. Überschrift aber sehr Clickbait mäßig gewählt.

Google ist das Gesetz zu streng:

So stießen Georg Nolte, Copyright-Justiziar von Google Deutschland, vor allem das in Artikel 17 (vormals 13) verankerte grundsätzliche Haftungsregime von Plattform-Betreibern mit nutzergenerierten Inhalten wie YouTube und deren Abhilfemittel übel auf.

Hollywood viel zu lasch.

Christian Sommer, Deutschlandrepräsentant der Motion Picture Association (MPA), rieb sich dagegen an einem deutlich zu weit gehenden “Enthaftungsmechanismus”.

Dazu komme ein neues, für alle Mitgliedsstaaten verbindliches Nutzerrecht, etwa Zitate, Parodien oder Meme erstellen und verbreiten zu dürfen, fand Sommer ein weiteres Haar in der Suppe.

Er spielte damit etwa auf die Ausnahmen für Startups und die Möglichkeit für Portalbetreiber an, sich mit “allen Anstrengungen” für Lizenzabschlüsse oder Techniken wie Upload-Filtern aus der Verantwortung herauszuziehen.

Schon der zweite nach dem DPA Typen vor ein paar Tagen, der die wirklich minimalen Ausnahmen für Startups kritisiert. Das zeigt langsam worum es wirklich geht: An die Großen wird man nach wie vor nicht ran kommen, die Marktmacht ist zu groß, niemand kann es sich leisten, auf die Klicks auf YouTube oder Google News zu verzichten oder auf den Marktplatz von Amazon. Also wird man günstige bis kostenlose Deals für YouTube und Twitch machen, aber dafür darf man ja jetzt die Startups an ihrem drittem Geburtstag ausrauben, die sich nicht wehren können, da sie die Angebote nicht ablehnen dürfen (“Höchste Bemühungen”) und sich Filter erst recht nicht leisten können. Darum ging es einfach die ganze Zeit, das eine Millionenindustrie die kleinen, innovativen Unternehmen ausnehmen will. Deshalb hat Frankreich auch keine besseren Ausnahmen für Startups zugelassen, es war immer klar, das bei den großen nichts zu holen sein wird. Also welchen Sinn hätte das Gesetz, wenn man die Startups auch raus genommen hätte?

Schweden hat seine Meinung geändert und stimmt jetzt gegen die Direktive im Rat. Reicht aber trotzdem nicht, man braucht weiterhin ein großes Land wie Spanien, UK oder Deutschland oder mindestens drei Kleine.

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Man benötigt 45 % der EU Bürger. Da ist Spanien oder UK zu klein

Nein, 35%.

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35% der EU bürger oder 45% der staaten.

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Du hast recht absolut recht!

https://www.kron4.com/news/strange/doctors-find-four-bees-in-woman-s-eye-feeding-on-her-tears/1911687178

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Wie mir die"es steht ja nicht drin" ausrede auf die ketten geht. Damit merkel ubd co am ende sagen: “wir haben uns an den Koalitionsvertrag gehalten. Können wir doch nichts dafür wenn die es selbsttätig machen”