Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Hier ist die Protokollerklärung zu finden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVI/EU/06/18/EU_61832/imfname_10895457.pdf

Auszüge:

Es sind insbesondere verfahrensrechtliche Garantien denkbar, etwa wenn Nutzer beim Upload mitteilen, dass sie Inhalte Dritter erlaubterweise hochladen. Eine Löschung könnte in diesen Fällen also nicht automatisch, sondern erst nach einer von Menschen durchgeführten Überprüfung zulässig sein.

Gleichzeitig sollte die Rechtsinhaberschaft an Inhalten, die entfernt werden sollen, hinreichend belegt werden, es sei denn, die Information stammt von einem „trusted flagger“.

Das Urheberrecht hält zur Lösung dieser Frage – wie können Lizenzen möglichst für alle
Inhalte auf Upload-Plattformen abgeschlossen werden – neben der „klassischen“ Einzel-
Lizenzierung viele andere Mechanismen bereit (z. B. sog. Schranken, ggf. verbunden mit
Vergütungsansprüchen, Möglichkeit der Umwandlung von Ausschließlichkeitsrechten in
Vergütungsansprüche, Kontrahierungszwang zu angemessenen Bedingungen; Einschaltung von Zusammenschlüssen von Kreativschaffenden wie z.B. Verwertungsgesellschaften).

Die Bundesregierung wird all diese Modelle prüfen. Sollte sich zeigen, dass die Umsetzung zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit führt oder die zuvor skizzierten Leitlinien auf unionsrechtliche Hindernisse stoßen, wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die festgestellten Defizite des EU-Urheberrechts korrigiert werden.

Hast du auch etwas zu Debatte beizutragen außer hohlen Stammtischphrasen?

Reviews von z.B. Game of Thrones Folgen oder Filmen sind weiterhin möglich und funktionieren auch ohne, dass man explizit Szenen aus dem Film oder der Serie zeigt. Und für Let’s Plays braucht man bereits heute Einverständnis der Rechteinhaber.

Edit: Und wieder werden Let’s Plays hier hineingeworfen. :facepalm:

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Liest alles sehr schön ich weiß nur nicht ob sie sich auch in diesen 2 Jahren daran halten werden.

Das einzige was ich ganz klug fand bei der Protokollerklärung, war das man beim Upload direkt angeben kann, wenn man Rechte von Dritten hat und dann nicht danach gefiltert wird. Das klingt sinnvoll z.B. für Lets Plays oder auch wenn man Trailer zeigt und scheint auch technisch umsetzbar.

Was sehr schön aus dem Statement hervorgeht: das typisch deutsche „Wir machen erst mal was und überlegen nachher“. Ist ja sehr schön und toll, dass man sagt wie superduper wichtig es doch sei, Uploads im Rahmen des Gesetzes zu schützen und was alles denkbar und möglich sei, blabla.

…nur sollte das ja eigentlich ein Schritt sein, den man vorher macht, bevor man so etwas verabschiedet :smiley:

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Das klingt dann sinnvoll, wenn ein Verstoß dagegen (Behauptung: Rechte sind da, sind sie aber nicht) sofort zu drastischen Konsequenzen führt.

Ich frag mich wie es bei den kleineren Let´s Player ablaufen soll, die es nicht so leicht haben Lizens einzuholen.

Der Publisher kann ja (und tut das in der Regel heute auch schon) pauschal allen Let’s Playern erlauben, das Spiel zu zeigen. Dann muss es nur noch durch den Filter gehen und das könnte man eben schaffen indem man diese Pauschalrechte beim Upload angibt.

Let’s Plays selbst sind nicht so das Problem, weil die meisten Publisher damit sowieso sehr offen umgehen. Eher z.B. Musik in einem Spiel. Der Publisher hat die Rechte gekauft und den Komponisten bezahlt aber woher soll der Filter das wissen?

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Das beste kommt zum Schluß:

Vor der Abstimmung der EU-Staaten machte EVP-Spitzenkandidat Manfred Weber (CSU) bereits Zugeständnisse an die Kritiker. Zwar müsse die Wirkung des neuen Gesetzes zunächst abgewartet werden, sagte er der “Bild”-Zeitung. “Aber sollte es wirklich negative Auswirkungen haben, werden wir es noch einmal überarbeiten.”

Hört sich so an als wenn sie gar nicht wissen was sie da eigentlich verabschieden und keine Peilung haben, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll. Nach mir die Sintflut…typisch CSU.

Jetzt hat die Bundesregierung 2 Jahre Zeit um das EU Recht in nationales Recht umzuwandeln. Warten wir mal ab wie es sich dann mit dem Content auf Youtube und anderen Plattformen verhält. Im nächsten Jahr wird vermutlich kein Mensch mehr darüber reden und es wird einen Kompromiss geben, dass alles so bleibt wie es ist.

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Also ich geh fest davon aus, dass unsere Regierung sich ein Gesetz zusammenschreiben lässt, dass wieder mal am Schluss von nem Gericht als “nicht der Richtlinie entsprechend” kassiert wird und am Schluss gibt’s halt doch Uploadfilter und die Aussage “ja, hey, wir haben es versucht, ging halt nicht anders”.

Das sehe ich ganz genauso :slight_smile:

Wie soll das funktionieren? Bereits jetzt erklärt man in den TOS, dass man alle Rechte hat.

Stimmt … dafür sind deutsche bekannt, nicht für gründliche Planung und Umsetzung :kappa:

Der Publisher (also der Spiele Publisher, nicht der Musikpublisher) wird vermutlich die Rechte für Computerspiele, nicht für die VOD Veröffentlichung im Internet gekauft haben.

Wie das genau funktioniert, weiß ich auch nicht, aber Google wird ja bei Content ID, alle urheberrechtlich-geschützten Werke in einer Datenbank haben jeweils mit einer ID und sobald eine Übereinstimmung auftritt wird das Video gesperrt.
Wenn man jetzt direkt beim Upload angeben könnte, das es eine Übereinstimmung mit einer bestimmten ID geben WIRD, weil man diesen Content bewusst nutzt und die Rechte dafür hat, könnte man das Video trotzdem freigeben.
“Ich habe alle Rechte” ist zu allgemein. Ein Programm braucht klare Anweisungen und die könnte man so bereit stellen.

Das wird ja bereits jetzt schon so gemacht, nur sagt jeder Hinz und Kunz: „eh klar, ich habe die Rechte“ auch wenn er sie nicht hat

Daher gibt es ja das „Problem“

Entscheidend ist, dass dieses “ich habe alle Rechte” nach der Protokollerklärung nur dazu führen soll, dass der Content nicht direkt gelöscht wird, sondern dass die Person die Möglichkeit bekommt, nachzuweisen, die Rechte wirklich zu besitzen (Einspruchsverfahren).

Grundlegend hat sich während der ganzen Diskussion eigentlich nichts geändert, nur das die Protokollerklärung nocheinmal das wiederholt hat, was die Befürworter der Richtlinie schon immer gesagt haben und so verdeutlicht wurde, dass die Annahmen der Gegner, die darauf basieren, die Richtlinie restriktiv überzuinterpretieren nicht der Realität entsprechen.

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Google löscht doch eh nix. Die machen es nur nicht verfügbar. Genau das was also gewollt wird.

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