Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

So gut wie alle Publisher ´haben in ihren AGBs festgeschrieben, dass man das Produkt gerne Let’s playen und streamen darf.
Was die ingame Musik angeht (wir reden hier von liedern wie bei GTA), da muss man aufpassen. Die meisten Let’s player und streamer machen das Radio einfach aus oder den Talksender an.

Was auch ginge wäre dass man Self-radio mit musik vom No-copyright Sounds nutzt (wie gesagt, die Künstler da bieten ihre Musik frei verfügbar an, ist viel EDM dabei hier nenlink).

Bei ingame musik, die explizit für das Spiel gemacht wurden, wo der Publisher die rechte für hat (Skyrim zum Beispiel), dass darf man einfach nutzen.

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Ist ganz einfach. Heutzutage erlauben die meisten Publisher eh allen pauschal, Let’s Plays zu machen. Bei anderen muss man in Erfahrung bringen, wer die Rechte hat, schreibt dann eine E-Mail und fragt, ob man ein Let’s Play machen darf. Man bekommt da in der Regel dann auch innerhalb weniger Tage eine Antwort. So war es zumindest früher.

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Würde ich nichtbimmer drauf Wetten. Manchmal sind Musikstücke nur auf Zeit Lizenziert. Zb bei Crisis Core und da der Musiker die Lizenz nicht verlängern will darf das Spiel nicht neu aufgesetzt werden.

Super regelung.
Nicht.

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Auch bei GTA sind die Lieder „nur“ 10 Jahre oder so lizenziert

und wieder ein widerspruch in sich, wie die gesamte richtlinie :slight_smile:

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Diese Protokollerklärung enthält viele Punkte zur praktischen Umsetzung, die Befürworter hier noch überhaupt nicht angesprochen hatten (aufgeführt in meinem letzten Beitrag). Während der Diskussion die letzten Wochen hatte ich immer wieder nach solchen Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung gefragt. Insofern ist das durchaus ein neuer Diskussionsstand.

Es bleibt die Kritik, dass sich über derartige mildere Maßnahmen zur praktischen Umsetzung im Vorfeld wenig Gedanken gemacht wurde. Denn sonst hätte man diese Maßnahmen ja erwähnt oder gleich in die Richtlinie geschrieben. Eine uneinheitliche europäische Umsetzung hätte so vermieden werden können.

Wieso sollten sich die Befürworter nun bestätigt sehen, wo diese Protokollerklärung doch weder rechtlich bindend ist, noch erahnen lässt, dass ein schlüssiges und rechtlich konformes Gesamtkonzept dahinter steckt? Vom letzten Stand des CDU-Papiers mit den Pauschallizenzen steht hier plötzlich nichts mehr drin.

Wieso sollten bestimmte Annahmen nun plötzlich nicht mehr der Realität entsprechen, nur weil eine rechtlich nicht bindende, von Konjunktiven triefende, Erklärung existiert, die eine alternative Auslegung in den Raum stellt, die eben in die andere Richtung überinterpretiert? Die Protokollerklärung endet ja sogar zähneknirschend mit der Einsicht, dass es bei dieser milderen Form der Umsetzung zu unionsrechtlichen Problemen kommen könnte. Ein durchdachtes Konzept sieht anders aus und hätte eben auf der Ebene der EU beschlossen werden sollen.

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Naja, ist halt jetzt so, wie kritische Stimmen von Anfang prophzeit haben. Die Richtlinie ist murks und muss jetzt in murksige Gesetze umgesetzt werden, wo am Ende eben dem Otto-Normalverbraucher und -künstler ans Bein gekackt wird und die großen noch ein paar Euros mehr einnehmen werden.
Am Ende schießt sich die EU halt wieder mit einer Innovationsbremse selbst ins Bein, heult dann rum, warum der nächste Global Player wieder aus dem Nicht-EU Ausland kommt und in 10-20 Jahren setzt man sich wieder zusammen und bastelt was Neues zusammen.

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Aber die Uploadfilter werden funktionieren, ganz sicher :upside_down_face:

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freue mich auch schon auf die Flugtaxis die Niemanden umbringen …

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Wieder mal nen großartiger Artikel von Golem.
Die machen nen verdammt guten Job.

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Hier ein Artikel, der auf die europarechtlichen Schwierigkeiten hinweist, die mit der Umsetzung nach der Protokollerklärung kommen könnten:

Am Ende präzisiert die CDU, dass „das Modell der Pauschallizenz [rechtlich] eine Schranke zum Urheberrecht dar[stellt]“. Das Problem mit diesem Vorschlag ist, dass es der weiterhin gültige Artikel 5 aus der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 explizit untersagt, nationale Schrankenbestimmungen einzuführen – und zwar unabhängig davon, ob für so eine Schranke eine Vergütung („Pauschallizenz“) vorgesehen ist oder nicht

Unten und insbesondere im dort verlinkten Artikel wird beschrieben, warum Memes durch die Richtlinie nicht grundsätzlich legalisert worden sind:

Zahlreiche weit verbreitete Nutzungsweisen – allen voran Remixe, Mashups und Memes – sind jedoch von genau diesen Schrankenbestimmungen derzeit nicht erfasst (für eine ausführliche Erläuterung dieses Problems: „Meme und Urheberrecht: Ohne Fair Use unversöhnt“). Auch Uploads „unterhalb einer zeitlichen Grenze“ von Lizenzgebühren freizustellen ist zumindest auf Basis der bestehenden Schrankenbestimmungen im deutschen Urheberrecht unmöglich. Mehr noch, es ist die Frage, ob so eine Bestimmung überhaupt auf nationaler Ebene umsetzbar sein könnte.

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uPloAdFilTer WeRdeN dEN untERschIed zwiScHEn ParoDIe und ORgiNAl erkeNNen.

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Internet Explorer, is it you?

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:joy:

Kontext dazu

Oh mann

Sie wollen sich also auf ein Gesetz berufen, dass es national noch garnicht gibt? Und das dann rückwirkend für die letzten fünf Jahre, obwohl dieses Gesetz nicht rückwirkend gelten würde? Öhhh, okay…

Würde mich nicht wundern wenn dies das eigentlich ziel der verwertungsgesellschaft war und die Politik es ausversehen verraft hat hinein zu schreiben. Das wäre sau witzig XD