Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Was wenn jetzt Google die Verlage einfach aus den Suchergebnissen rausfiltert. Gibt ja genug Konkurrenz auf den Markt. Da werden sich die Verlage freuen, wenn man bei der Suche nicht mehr auftaucht^^

gab es schon. In Spanien

Google hatte da alle feed abgestellt und nachdem die Nachrichten Seiten und co Massiven Verlust in den Abrufen hatte wurden Google quasi angefleht das alles wieder auf Normal zurück zu stellen ohne das sie was zahlen müssen. Was die Artikel 17 Novelle noch absurder macht. In einem Land hat es nicht funktioniert, jetzt machen wir das alles nochmal aber über die ganze EU. :aluhut:

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Auch in deutschland

War mit der Bild oder?

wie sieht es jetzt eigentlich mit Artikel 13/17 aus?

Axel springer

Wie soll es aussehen? Weiß man noch nicht. Deutschland hat jetzt den Auftrag es binnen 2 Jahren in deutsches Recht zu „Gießen“

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Und unser jusizministerium hat das bis heute nicht evaluiert, obwohl man das schon nach zwei jahren hätte machen sollen.
Weder der Maas noch die barley.

Aber gut das Abo de rBild ist halt wichtiger als einzugestehen, dass das nicht funktioniert.

Ich hoffe, dass dann google einfach die NEws einstellt und der bild.de youtube chanel wegen verleugnung und lügen gespeert wird.

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Uii, bin gespannt was der EuGH dazu sagt.

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Deutschland wird aufgefordert Polen zu besetzen (sie haben darin die meiste Erfahrung) um das Land ruhig zu stellen. :eddyclown:

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Das ausgerechnet polen den ersten schritt macht überrascht mich

Polan stronk! :poland: :muscle:

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Google hat es schon besetzt und ist dafür verantwortlich. :kappa:

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Warum?

Wenn PiS sich plötzlich auf europäische Grundwerte beruft, sollte man schon hellhörig werden.

Was sollen das für “Grundwerte” sein? Nachdem so eine Zensur außerhalb Deutschlands von einer gleichgeschalteten Presse totgeschwiegen wurde und von einem korrupten “Parlament” durchgewunken wurde? Und dann wird der Initiator auch noch Abgeordneter des Jahres.
Ich habe eine grobe Vorstellung wie diese “europäischen Grundwerte” aussehen.

Falls noch jemand auf eine Revision der Urheberrechtslinie durch Bürgerinitiative gehofft hat: Das wird wohl leider nichts. Es ist zwar deutlich knapper geworden, aber wenn die Parteien erneut abstimmen würden wie bei der finalen Abstimmung, gäbe es auch im neuen Parlament eine kleine Mehrheit für die Richtlinie.

Also bleibt tatsächlich nur noch die Klage der Polen als letzte Chance.

heute gabs ein schönes urteil, welches auch das neue europäische urhebberrecht stark abschwächen dürfte.

Das Urteil ist zwar insofern positiv, weil es jetzt diesen jahrzehntelangen Kraftwerk-Streit klären könnte, aber es wird die neue Urheberrechtsrichtlinie wohl nicht abschwächen:

Hierzu hält der EuGH sehr eindeutig fest, dass

„ein Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht keine Ausnahme oder Beschränkung in Bezug auf das Recht des Tonträgerherstellers […] vorsehen darf, die nicht in Art. 5 dieser Richtlinie vorgesehen ist.“

Ideen, wie Uploads „unterhalb einer zeitlichen Grenze“ von Lizenzgebühren freizustellen oder für längere Uploads eine „gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz“ einzuführen, sind demnach auf Ebene des deutschen Urheberrechts definitiv unmöglich. Politiker:innen, die auf dieser Basis eine Umsetzung der jüngsten EU-Urheberrechtsreform ohne Zwang zu Uploadfiltern versprochen haben, werden dieses Versprechen nicht halten können.

(Quelle: https://netzpolitik.org/2019/entscheidung-nach-ueber-20-jahren-eugh-erlaubt-sampling-aber-keine-alleingaenge-bei-uploadfiltern)

Gleichzeitig gab es gestern auch eine weit weniger positive Entscheidung des EuGH (C‑469/17), die das Urheberrecht betrifft:

Anders als zum Beispiel Gesetzestexte genießen auch steuerfinanzierte und staatliche Materialien in Deutschland Urheberrechtsschutz, weswegen sie nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen. Das ist problematisch, weil die Veröffentlichung eigentlich in öffentlichem Interesse wäre.

Die Situation in Deutschland ist anders als in den USA, wo staatliche Dokumente keinem Urheberrechtsschutz unterliegen und frei veröffentlicht werden dürfen.

Damit könnte – je nach finalem Urteil des Bundesgerichtshofs – der Staat ermutigt werden, künftig häufiger das Urheberrecht als Mittel der Zensur zu verwenden. Neben dem Verteidigungsministerium nutzten auch das Innenministerium und das Bundesinstitut für Risikobewertung bereits das Urheberrecht, um die Veröffentlichung unliebsamer Berichte zu verhindern.
Sollte dies dauerhaft unterbunden werden, müsste das deutsche Urheberrecht angepasst werden: Artikel 5 des deutschen Urheberrechtsgesetzes sollte festlegen, dass sämtliche Werke, die von Beamten für den Staat erstellt werden, gemeinfrei sind. Dann wäre das Zensurheberrecht Geschichte. Andernfalls könnten Behörden weiterhin Privatpersonen und Initiativen abmahnen, weil sie mit Steuergeldern finanzierte Gutachten veröffentlichen.

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