Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Interessant Zusammenfassung, warum man auch Artikel 12 nicht vergessen sollte:

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In dem Video wird gesagt, dass Verlage durch Artikel 12 nun wieder bis zu 50% der Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsanspruchen erhalten würden. Aber der BGH hatte doch entschieden, dass 50% deutlich zu hoch sind. Würde es dann nicht eher zu einer geringeren Beteiligung kommen?

Sinn des Artikels ist ja, das Gesetz so zu ändern, dass die Verlage wieder das bekommen, was sie vor dem Urteil bekommen haben. Ob das dann im Nachhinein wieder vom BGH und anderen gekippt wird, kann ich nicht sagen.

Ich hatte Artikel 12 so verstanden, dass er festlegt, dass Verlage überhaupt wieder an der gesetzlichen Vergütung beteiligt werden, weil sie ja aktuell nach dem BGH-Urteil komplett ausgeschlossen wurden. Aber über die Höhe macht Artikel 12 keine Angabe, weswegen ich mich vorhin gefragt hatte, wieso es zu 50% kommen sollte, wenn der BGH 50% für deutlich zu hoch befunden hatte.

Das ist irgendwie das lustige daran: Die einzigen, die TATSÄCHLICH seit Jahrzehnten ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben, von den Leistungen der Urheber zu profitieren, bis diese durch neue technische Möglichkeiten, sich endlich emanzipieren konnten, werden durch das Gesetz gestärkt. Genau das was man zu Unrecht den Internetplattformen vorwirft, ist im analogen Bereich scheinbar wünschenswert.

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Natürlich. Was erwartest du denn von den Verlagen? Man hat mit Wulf doch wunderbar gezeigt welche Macht diese haben. Welcher Politiker will sich denn freiwillig so erwischen lassen - und Dreckige Wäsche hat jeder der Politiker. Gibt sicher zu jedem irgendwie sowas wie ein zinsloses rückzahlungsfreies Darlehen, Kredit etc. oder schon größere Spenden bzw. Aufwendungen für Reden etc. Davon möchte man ungern etwas in der Bild lesen…
Wie sonst sollten sonst auch solche Gesetze wie das Leistungsschutzrecht zustande kommen? :smiley:
Ginge ja nur wenn die Regierungsmitarbeiter dauerhaft bekifft wären oder halt von den „Beratern der Verlage“ sowas erzählt bekommen.

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Ersiees meint den Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich bei Nordstream2, weil die Franzosen lieber Bock auf dreckiges LNG von den Amis haben.

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Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen David Kaye kritisiert die geplante Urheberrechtsrichtlinie. Hier einige Ausschnitte:

“Article 13 of the proposed Directive appears destined to drive internet platforms toward monitoring and restriction of user-generated content even at the point of upload. Such sweeping pressure for pre-publication filtering is neither a necessary nor proportionate response to copyright infringement online.”

In the absence of specific requirements on platforms and Member States to defend freedom of expression, it is far from clear how either will comply with the Directive’s proposed safeguards, such as the requirement that “quotation, criticism, review” and the “use [of copyrighted works] for the purpose of caricature, parody or pastiche” be protected, the Special Rapporteur said.
“Even the most experienced lawyers struggle to distinguish violations of copyright rules from exceptions to these rules, which vary across Member States,” Kaye added. “The lack of clear and precise language in the Directive would create even more legal uncertainty.”
“Misplaced confidence in filtering technologies to make nuanced distinctions between copyright violations and legitimate uses of protected material would escalate the risk of error and censorship. Who would bear the brunt of this practice? Typically it would be creators and artists, who lack the resources to litigate such claims.”

The European Parliament should work to resolve these issues in collaboration with digital rights groups, artists, journalists and other representatives of civil society before bringing a vote on the Directive, Kaye added.

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Axel Voss dementiert bzw. rudert mit seiner Aussage zurück, dass er die Existenz von YouTube mit seinem Geschäftsmodell in Frage stellt.
Anscheinend hat die DW ihn nicht richtig verstanden :aluhut:

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Wer konnte auch ahnen, dass ihm die Leute plötzlich zuhören und über das nachdenken, was er sagt :kappa:

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Die Galionsfigur des Widerstands gegen Artikel 13:

ist er auf keinen Fall. Wenn überhaupt Julia Reda… Ist aber letztendlich egal wer die Galionsfigur ist oder ob es überhaupt eine gibt, außer man will billig eine Gruppe diskreditieren.

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Sehr bezeichnend fand ich die Stelle ab 18:24, wo der Reporter Herrn Voss fragt, wie die Plattformen im Rahmen der Filterung erlaubte Nutzungen wie Zitate erkennen können. Seine Antwort (sinngemäß): “Keine Ahnung. Die Plattformen werden einen Weg finden müssen.”

Dass Herr Voss tatsächlich keine einzige Möglichkeit nennen kann, mit der sich “sein” Artikel 13 umsetzen ließe, ist wirklich traurig. Damit hätte man sich doch mal beschäftigen können, bevor man eine solche Richtlinie verabschiedet…

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Rudert die CDU nun zurück oder ist das ein Versuch die Menge zu besänftigen?

Sollte die EU Urheberrechtsrichtlinie durchgesetzt werden, will man bei der Umsetzung in Nationales Recht auf die Uploadfilter verzichten. Ich wäre jetzt eig. erleichtert… wären da nicht die letzten Tage mit dem Versuch die Wahlen vorzuschieben und der Bruch des Koalitionsvertrags.
Am Ende heißt es, dass der mögliche Gesetzesentwurf nicht in den Rahmen von Artikel 13 passt und es doch auf Uploadfilter hinaus läuft.
Was haltet ihr von diesem Papier?

Darüber hat auch unsere “Galionsfigur” Herr NewsTime eben berichtet.

Eine interessante Wendung. Es soll wohl tatsächlich eine neue Schranke des Urheberrechts eingeführt werden, von der in der Richtlinie selbst keine Rede ist. Wieso wurden solche Ideen nicht auf europäischer Ebene innerhalb der letzten zwei Jahre diskutiert? Möglicherweise eine Konsequenz der zunehmenden Proteste der letzten Wochen in Deutschland.

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Davon gehe ich auch aus und dieser Vorschlag soll wohl ein entgegenkommen sein. Ich bin nur wie gesagt skeptisch, ob das auch so umgesetzt werden könnte wie es da steht.
Hätte man das so von Anfang an in der EU Richtlinie geschrieben, wäre es was anderes. So bleibt halt irgendwie ein Hintertürchen offen und am Ende sagt man: “Tja wir hatten es eig. anders geplant. Aber das EU Parlament protestiert gegen unsere Pläne. Sorry Uploadfilter kommen also doch. Wir haben wirklich alles versucht”

Das ist doch Quatsch das geht niemals so durch.

Lest euch mal die letzte Seite durch.

Kernaussagen:

  1. Es wird keine Uploadfilter geben

  2. Alle Inhalte können hochgeladen werden

  3. Nutzer können nicht für Urheberrechtsverletzungen belangt

  4. Die Plattform muss Lizenzen kaufen, für Urheberrechtsverletzende Inhalte, welche die User hochladen.

Was ist das für ein Unsinn. Ein Beispiel, wie das in der Praxis aussehen würde: Ich lade eine Woche nach Kinostart den neuen Star Wars Film hoch. YouTube kann das nicht initial unterbinden (“Alle Inhalte können hochgeladen werden”), sie können mich auch nicht belangen (“User haften nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen”) also müssen sie eine Lizenz von Disney kaufen. Der nächste Lädt die Netflixbibliothek hoch und der dritte das Bundesligaspiel vom Wochenende. Niemand kann daran gehindert werden. YouTube wäre dann tatsächlich die ultimative Warez-Seite und Google darf für das Entertainment aller Deutschen bezahlen. Alle anderen Länder, die noch ein Urheberrecht haben, freuen sich dann wahnsinnig, wenn die deutschen Accounts einfach alles hochladen, was bei Ihnen eigentlich geschützt sein müsste. Es bliebe also als einzige Konsequenz, das YouTube allen deutschen Accounts keinen Upload mehr erlaubt, weil man sonst für ALLES WAS ES GIBT bezahlen müsste. Dann wäre wirklich essig mit YouTubern und RBTV.

Aber das würde mit Sicherheit nicht so weit kommen. Ich bin kein Jurist, aber ich bin sicher, das es irgendwelche internationalen Abkommen oder Rechtsgrundsätze gibt die so was verbieten. Die Situation wäre ja auch regelrecht grotesk.

Ich denke das ist ein reiner Versuch, Proteste zu ersticken. “Ihr könnt alles hochladen, alles schauen und Google zahlt alles, dann leben wir alle zusammen im Schlaraffenland.” Niemand plant ernsthaft so etwas umzusetzen. Hoffe ich.

Auf mich wirkt das eher wie Augenwischerei. Wir haben keine Garantie, dass das so umgesetzt wird. Am Ende muss das europäische Recht in deutsches Recht übertragen werden. Warum also nicht gleich ein ordentliches europäisches Gesetz haben, anstatt uns drauf verlassen, dass die Parteien, die die Hauptverantwortung an diesem europäischen Gesetz haben, jetzt auf nationaler Ebene es ausbügeln… Davon ab, hilft das den anderen europäischen Ländern auch null.
Der Entwurf zeigt imho aber ganz deutlich wie viel Schiss die CDU/CSU gerade bekommt, angesichts der anstehenden Proteste. Das sollte uns zeigen, dass wir jetzt noch lauter sein müssen. Frei nach dem Motto: “Jetzt erst recht!”

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Dee CDU Vorschlag geht auf jeden Fall schon mal in ne richtige Richtung, auch wenn man die Schwachpunkte im Detail noch klären müsste.
Aber wie schon gesagt: Da geht Deutschland jetzt wieder nen Sonderweg, der eigentlich schon in der Richtlinie grob verankert hätte werden sollen.

Der Entwurf verdeutlicht nur bereits bekanntes - die Motivation hinter Artikel 13 ist die Bekämpfung von Urheberrechtspiraterie, sondern das schließen des Value-Gaps.

Interessant ist, dass dieser Vorschlag eine zusätzliche finanzielle Belastung zumindest für die großen Plattformen wäre, da sie zusätzlich zu den bereits notwendigen Ausgaben für die verhandelten Lizenzen eine universal Abgabe für alle anderen Inhalte bezahlen müssen.

Der einzige andere neue Aspekt ist die “zeitliche Grenze”. Hier wird die konkrete Ausgestaltung von entscheidender Bedeutung sein. Ich gehe davon aus, dass sie hier den Hebel für eine Differenzierung zwischen kleinen und großen Plattformen anlegen wollen.

Ob jetzt ein Filter, der ein Video nach wenigen Minuten entfernt sich fundamental von einem Uploadfilter unterscheidet muss jeder für sich selber wissen.

Da es einige hier wohl überlesen haben möchte ich noch auf folgenden Satz im Text hinweisen

Alternativ kann der Rechteinhaber auf seine Rechte verzichten oder die Löschung verlangen. Im Übrigen gilt eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz.

Die Pauschallizenz gilt nur dann, wenn der Rechteinhaber nicht selber aktiv wird. In diesem Fall sah aber auch Artikel 13 keine Filterung vor.

Insgesamt sehe ich hier kein “einknicken” vor den Protesten, sondern eine pro-aktive Präzisierung der Umsetzung der Richtlinie, bei der zur besseren Außendarstellung einige Punkte besonders betont wurden.