Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Wurde es, Tiemo Wölken hat die Alternative damals eingebracht, wurde halt ignoriert.

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These: Vielleicht fand die CDU Deutschland uploadfilter immer schön doof? :thinking: irgendwie muss es ja auch kn den Koalitionsvertrag gekommen sein

Fun fact: Die Pauschallizenz hat mit den Uploadfiltern nur begrenzt etwas zutun. Ihre Vorteile liegen vielmehr darin, dass Urheber (über die bööösen VGs) mehr Geld bekommen und die Grauzone, was passiert wenn ein Urheber sein Werk nicht registriert, geschlossen wird.

Für die Uploadfilter ist nur der Teil relevant, indem gesagt wird es gibt ein zeitliches Limit, vor dem das Urheberrecht nicht gelten soll.

Dabei verschweigst du natürlich, dass z.B Hobbyfotografen und Privatpersonen nicht von den Verwertungsgesellschaften vertreten werden, sondern die sich dann selber um die Lizenzverhandlungen kümmern müssen.
Du verstehst wohl immer noch nicht, dass wir alle Urheber sind und das mit den Lizenzen nicht umsetzbar ist. Bei deinen Argumentationen beziehst du dich immer nur auf die die eh schon Geld verdienen nie auf die kleinen. Dabei ist es völlig egal welcher Punkt es ist. Deswegen ist das was du schreibst meist nur die halbe Wahrheit und so löchrig wie ein Schweizer Käse.

https://twitter.com/pidy_unlimited/status/1105833785176834051

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Das könnte sich allerdings ändern, denn die Mitgliedsstaaten können Artikel 9a optional umsetzen. Dort ist geregelt, dass Verwertungsgesellschaften auch Nicht-Mitglieder vertreten dürfen und für Werke von diesen Lizenzen vergeben können, wenn diese dem nicht explizit widersprochen haben.

Nach dem Unionsmodell, so wie ich es verstehe, würden die gesetzlichen Pauschallizenzen jeden einschließen, der gegenüber der jeweiligen Plattform nicht etwas anderes verlautbaren lässt. Jedes Bild eines Hobbyfotografen wäre also erstmal von dieser Lizenz eingeschlossen.

Dieses Vorgehen betrifft die “Uploadfilter” nach Artikel 13 aber nicht, da in Absatz 4, b bereits festgelegt ist, dass nur die Inhalte blockiert werden müssen, für die der Urheber die entsprechenden Daten übermittelt hat. Vielmehr wird die Grauzone die Artikel 13 offen lässt - Werke für die es weder eine Lizenz (Absatz 4, a) noch eine explizite Löschanweisung (Absatz 4, b&c) gibt - mittels dieser Pauschallizenz geschlossen. Dadurch wird dann der Rechtsschutz für private Uploads nach Artikel 13, Absatz 2 auch deutlich ausgeweitet, worauf die Union in ihrem Papier explizit hinweißt.

Deine Kritik an der Verteilung der Gelder aus der Pauschallizenz würde ich so unterschreiben, allerdings ist es für mich offensichtlich, dass die Verteilung analog zu der bisherigen Pauschalabgabe nach §54 UrhG über die VGs laufen wird.

Die Lizenzvergabe erfolgt per Gesetz, nicht über die VGs.

Ich hatte Wh00Ki da allgemeiner verstanden, dass es nicht nur um die Pauschallizenz geht (siehe den verlinkten Tweet). Wenn es um die Pauschallizenz geht, dann stehen die Details hier noch nicht fest. Vermutlich gehen Privatpersonen dann leer aus.

Dieses kurze Papier der CDU ist allgemein noch ziemlich unausgereift. Ich finde es aktuell schwierig, die Auswirkungen einzuschätzen. Was ist mit Overblocking nach dieser zeitlichen Grenze?

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Ist ja dann ein „5min nach dem Upload Filter“ :wink: - technisch ändert sich ansonsten natürlich nix.

Außerdem frage ich mich, wie sie sich das vorstellen, dass der Uploader komplett aus der Haftung herausfällt. Normalerweise verstößt er sowohl gegen die AGBs der Plattform und er begeht auch eine Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung.

Julia Reda sieht ebenfalls noch viele Unklarheiten:

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Das ist kein Upload-Filter es wird ja nicht beim Upload gefiltert :wink:

Ich bin für den Begriff „Don’t call it an Upload Filter-Filter“

Ansonsten vielleicht ganz interessant - für den guten Paul Ziemiak steht heute der Deutschlandtag der Jungen Union an. Ein Schelm wer glaubt, dass er sicherstellen wollte, dass man ihn dort feiert und das Thema erstmal beruhigt.

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also das typische poltische verschleierungsprinzip, was faktisch nichts ändert.

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Es ist ein Konzept, wie die CDU Artikel 13 konkretisieren würde um den alternativen Interpretationen, die einen gewissen Teil der Debatte aktuell bestimmt haben entgegen zu treten, mit dem Versuch, die Diskussion auf die Kern Motivation von Artikel 13 (value gap) zu lenken und weg von den Upload Filtern.

Da die Löschung explizit genannt wird, sehe ich hier keine Verschleierung. Man kann ja nicht erwarten, dass der politische Gegner das eigene Framing kampflos übernimmt :wink:

du hast grad selber gesagt, dass die technischen unzulänglichkeiten in keinster weise angegangen wurden. die sind aber das hauptroblem von artikel 13…

konkretisiert wird darüber hinaus eigentlich gar nichts. alles wird um 5min verschoben und ändert prinzip nichts.

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Gibt es draußen im Netz eig. schon erste Reaktionen zu dem gestern vorgelegten Papier der CDU?

Die Löschung an sich war nie das Problem, denn beim aktuellen Notice&Takedown wird berechtigterweise genauso gelöscht. Das Problem ist, welche Schritte unternommen werden müssen, damit es zu einer Löschung kommt.

Mit Aussagen wie „Es wird keine Uploadfilter geben“ (obwohl das die freie Entscheidung der Plattformen wäre, insb. bei uneinheitlicher EU-Gesetzgebungen) oder „Es entfällt die Gefahr eines Overblockings“ (obwohl sich die Gefahr nur verzögert) kann man schon von einer etwas verzerrten Darstellung sprechen.

Julia Reda ist in den von mir verlinkten Tweets darauf eingegangen vorhin.

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Ja!

46 Seiten offizielle rechtliche Analyse von Pro und Contras zu Artikel 13 von Solmecke

Hat er gerade auf Twitter gepostet

Hier eine Zusammenfassung des Tages und das dazugehörige Video zum tweet.

Montag 20 Uhr Livestream bei World Wide Wohnzimmer Thema Artikel 13
https://twitter.com/twintvofficial/status/1106155177785151489

Was wurde eig. aus @budi 's Ankündigung 4 Spezial AD Folgen zum Thema zu zeigen? :thinking:
Übernächste Woche wird schon abgestimmt und die Großdemo stattfinden.

Habs mal überflogen, also Analyse von Contra Argumenten finde ich eigentlich kaum, vielmehr wird versucht die wichtigsten Pro-Argumente zu entkräften.

Dabei bin ich auch auf diese Perle gestoßen:

Ein super Argument, wenn man nicht für die Durchsetzung geltenden Rechts eintritt.

Im Grunde hatten wir das schon früher in der Diskussion hier.

Dieser Absatz ist ein wichtiger Punkt und reflektiert die Realität im Internet. Nicht jede Urheberrechtsverletzung im Internet ist es wert verfolgt zu werden, daher gibt es eine Duldung. Das gibt es auch außerhalb des Urheberrechts.

Aus meiner Sicht muss man verstehen, was eigentlich die Intention des Urheberrechts ist und diese Intention in das “Internetzeitalter” holen. Hierbei ist die Frage nach dem entstandenem Schaden äußerst wichtig. Ist dieser nämlich groß genug, lohnt es sich auch den Verstoß rechtlich zu verfolgen. Wenn jemand ein Meme bei Twitter veröffentlicht ist das oft eine Urheberrechtsverletzung, aber diese muss halt auch nicht rechtlich verfolgt werden.

Und das ist der entscheidende Punkt. Wir benötigen dringend eine Urheberrechtsreform, aber diese muss ihr Verständnis vom Urheberrecht und davon was rechtlich zu schützten ist überdenken. Das macht die aktuell diskutierte Reform nicht. Sie stärkt nur die Verhandlungsposition von wenigen großen Medienkonzernen und Verwertungsgesellschaften. Im Grunde versucht sie mit Gewalt das 20. Jahrhundert über das 21. zu stülpen (etwas polemisch ausgedrückt). Das sorgt halt für Dissonanzen.

Urheberrecht (der Kernaspekt davon) kann nicht immer durchgesetzt werden, daher gibt es im Urheberrecht auch schon Ausnahmen.

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