Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Solmecke tut sich echt keinen Gefallen mit seinen Thumbnails. Er nimmt sich damit doch jede Form von Professionalität. So wird man nicht ernst genommen…

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Das ist auch nicht seine Intention. Er will die Reichweite seiner Kanäle und damit mittelbar den Umsatz seiner Kanzlei steigern, indem er eine sehr genau definierte Zielgruppe (YouTuber und ITler) anspricht. Das merkt man auch seiner “juristischen Analyse” an, deren wichtigste Quellen Internetartikel und keine juristischen Kommentare oder Gesetzestexte sind.

Was sollte denn nicht mehr geschützt sein und wie sollte der Schutz der Dinge, die geschützt sein sollen effektiv durchgesetzt werden?

Ja ich verstehs auch nicht. Aber diese komischen Dinger nutzt er nicht nur bei dem Thema Artikel 13. Gut das mit dem Mittelfinger weiß ich jetzt nicht… muss aber echt nicht sein.
Bin aufjedenfall morgen auf die Talkrunde um 20 Uhr gespannt.

Das hatten wir so ähnlich schon weiter oben im Thread.

Was sollte denn nicht mehr geschützt sein und wie sollte der Schutz der Dinge, die geschützt sein sollen effektiv durchgesetzt werden?

Was aktuell geschützt ist, soll auch weiter geschützt sein, aber es Bedarf Spezialfälle und einiger Ausnahmen.

Es muss die Verhältnismäßigkeit (und auch Intention) berücksichtigt werden. Im Grunde müssen wir uns nur anschauen, was jetzt im Internet bereits passiert. Nach klassischen Sinn sind Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung, werden aber geduldet (auf Twitter, auf Facebook, etc). Warum ist das so? Weil viele private Nutzer gern lustige Bildchen, kleine Videos, etc. posten und teilen. Das Internet als Medium hat diesen Vorgang in seiner „DNA“. Und der Mensch auch. Wenn jemand sein Werk veröffentlicht, dann wird es von der Öffentlichkeit im entsprechendem Umfang besprochen werden (auch unsachlich, unwissenschaftlich, unkritisch, profan). Es ist ein normaler Vorgang, der nicht unterbunden werden kann. Eine Urheberrechtsreform muss das berücksichtigen und Urheber müssen das aushalten, wenn sie etwas veröffentlichen (besonders wenn sie es auch im Internet tun). Aktuell findet die Kommunikation/Auseinandersetzung nicht nur verbal unter den Freunden, sondern auf Sozialen Kanälen statt und das Medium ermöglicht es Ausschnitte sehr leicht zu teilen/zu kommunizieren. Die Intention ist nicht immer Schaden zu verursachen oder etwas zu stehlen (Piraterie), sondern sich auszutauschen. Und da wir dauerhaft „beschallt“ werden, ist das auch nötig.

Aus meiner Sicht ist die Verhältnismäßigkeit des Schadens bei diesen „kleinen“ Verletzungen wie Memes (also Schaden vs potentielle Konsequenzen bei rechtlicher Verfolgung) sehr ausgeglichen, daher wird in der Regel auch nichts unternommen. Das müsste man in Recht gießen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wir bräuchten dazu etwas wie „Fair Use 2.0“ für transformative „Werke“ und ähnliche. Mit diesem fiktiven Fair Use wären z.B. Memes „Fair Use“. Der Remix (im weitesten Sinne) muss imo gestärkt werden und hierzu muss genau betrachtet werden, wie sehr winzige Bruchstücke von Werken noch geschützt sein können (sehr komplexes Thema).

Evtl. sollten Konzerne ihr im Internet (z.B. kostenlos) veröffentlichtes Material (wie Promo Material) auch mit entsprechenden Duldungen (oder nicht-Duldungen) veröffentlichen, so dass leicht ersichtlich ist: unter diesen Bedingungen darf ich es teilen, remixen, etc oder eben nicht.

Das Urheberrecht müsste auch wieder in realistische Bahnen gelenkt werden. Aus meiner Sicht: werke werden 40 Jahre nach der Veröffentlichung Public Domain. Der sich öffnende Fundus würde transformativen Werken auch sehr helfen. Der Mensch baut nun einmal gerne neues aus alten Ideen. Es ist pervers, dass Lobbyisten es geschafft haben, diesen Schutz auf teilweise weit über 100 Jahre auszuweiten. Es zehren heute noch Urenkel an den Urheberrechten ihrer lang verstorbenen Ahnen.

Damit hätten wir eine solide Grundlage.

Als Schutz für die Urheber:
Die Quellenangabe (besonders für die fiktive Fair Use Regelung) muss stärker in den Fokus rücken. Plattformen sollten zusehen, dass ihre User Quellen angeben müssen (wer ist Urheber des Bildes, dass ich für mein Meme oder was auch immer verwendet habe). Wird etwas auf ihrer öffentlich Plattform hochgeladen, muss jeder, der es aufruft, einfach sehen können von wem das Original ist und evtl. wo es zu finden ist.

Ich halte es für ein gutes System, dass Urheberrechtsverletzungen angezeigt werden müssen (wie es auch bei den meisten anderen rechtlichen Verstößen der Fall ist). Die Plattformen müssen diese dann so schnell wie möglich löschen (so wie wir es jetzt auch haben). Beachtliche Verstöße (jemand lädt ganze Filme auf eine Plattform) müssten aber rechtlich besser verfolgt werden können.
Urheber und Verwertungsgesellschaften müssen also weiter selbst ein Auge drauf haben. Oft kommt das Argument, dass sie nicht alles im Blick haben können und das ist auch vollkommen richtig. Willkommen in der Realität. Selbst mit Uploadfiltern, wird es weiterhin Plattformen geben, die auch in Zukunft z.B. illegal Filme, etc anbieten werden. Das lässt sich nicht verhindern. Aus meiner Sicht müssen die Urheber auch nur die größten Verstöße entdecken, die tatsächlich Schaden verursachen. Ein 100% Schutz ist aktuell unmöglich. In Nordkorea geht das vielleicht.

Eindeutige False Takedowns müssten in Kontrast entsprechend geahndet werden (Schadensersatz).

Ich bin nicht der größte Fan davon, aber ich sehe es durchaus als Kompromiss: eine zusätzliche „Pauschalabgabe“ an die VGs, die entsprechende (z.B. nur die großen) Internet Plattformen leisten müssen (von mir aus im direkten Bezug darauf, wie viel Geld die Plattform bei einer bestimmten Urheberrechtsverletzung gemacht hat). Bei der Menge an Inhalten und Urhebern und den geringen Ad Preisen, kann da natürlich nicht viel bei herumkommen. Ob die VGs möchten, dass nun jeder z.B. Hobbyphotograph Mitglied werden kann, wage ich auch sehr stark zu bezweifeln, aber das ist ein anderes Thema und nicht jeder Hobbyphotograph will auch aktuell Mitglied werden.

Es ist mir natürlich klar, dass das niemals so passieren wird, da VGs und viele großen Medienkonzerne das nicht so toll finden werden. Dafür finde ich die Vorstellung, fast alles was hochgeladen wird erst einmal zu filtern, auch nicht so toll. meine Intention und Sichtweise ist aber auch eine andere.

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Du kannst doch jedes Werk besprechen - was du nicht machen darfst, ist das Werk selber, zum Beispiel als B-Roll, für deine Besprechung zu nutzen. Gerade im Bereich der kommerziellen Nutzung, und in dem bewegen sich die meisten YouTube Kanäle von Bedeutung inzwischen, ist hier eine Lizenz notwendig. Insbesondere im Bereich des Recap- und Reaction-Contents bereichert man sich ansonsten an dem Eigentum anderer. Hier hat der Eigentümer dann das Recht, selber zu entscheiden, ob er die zusätzliche Reichweite und Relevanz höher bewertet als die Exklusivität seiner Werke.

Welche Rechtssicherheit forderst du? Dürfen die Memes auch kommerziell genutzt werden? Wie sieht es mit politischer Propaganda aus?

Mir wurde erklärt, dass nur automatische Systeme geeignet sind, Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen wie YouTube effektiv zu erkennen, da die Masse des zu sichtenden Materials sonst eine unlösbare Aufgabe darstellt. Wie sollte der einzelne Urheber diese Aufgabe mit einem reinen User-Zugang zu den Daten lösen?

Nein, das aktuelle System führt zu einem Urheberrecht nach der Gnade YouTubes - wenn du als Partner anerkannt wirst und Zugriff auf ContentID bekommst hast du eine Chance deine Rechte zumindest teilweise zu schützen. Diesen Zugang gewährt die YouTube aber nicht einfach so, sondern sie erwarten das du dafür ihre Angebote für Lizenzen akzeptierst. Ich möchte nicht, das Urheber zu Bittstellern gegen über den großen Plattformen degradiert werden.

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nö, dir wurde erklärt, dass automatische systeme das auch nicht effektiv leisten können.

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schönes und ausführliches Video von Rezo über die fehlerhafte und schlechte Berichterstattung über Artikel 13:

Du kannst doch jedes Werk besprechen

Du hast, denke ich, nicht ganz verstanden was ich meine. Mir ist bewusst, dass du alles auch jetzt schon besprechen kannst. Es geht darum, dass in den letzten Jahren/Jahrzehnten die Besprechung und allgemeine Kommunikation unter Menschen stärker auf das Internet ausgelagert wird und es dabei zu kleinen Urheberrechtsverstößen kommt. Ich schaue einen Film, mache einen Screenshot und poste den auf Twitter mit einem lustigen Spruch. Das ist schon eine Urheberrechteverletzung, die aber keiner Rechtlichen Verfolgung Bedarf und das müsste eine Urheberrechtsreform berücksichtigen. Das geht zwar jetzt auch schon, aber nur weil es von der Industrie toleriert oder als “kostenlose Werbung” gesehen wird, nicht weil es rechtens ist.

Sie muss nicht berücksichtigen, dass ganze Filme 1:1 kopiert werden oder im Hintergrund einer Besprechung laufen. Da stimme ich dir zu. Es geht mir ja um “Fair Use”.

Welche Rechtssicherheit forderst du? Dürfen die Memes auch kommerziell genutzt werden? Wie sieht es mit politischer Propaganda aus?

Politischer Propaganda gehört nicht zwingend zum Urheberrecht und ist ein eigenes Thema. Gegen “Fair Use” kann ein Rechteinhaber nichts unternehmen, damit muss er erst einmal leben (selbst bei kommerzieller Nutzung). Explizit bei der kommerziellen Nutzung von Memes könnte man hier noch eine gewisse Schöpfungshöhe fordern. Allerdings würde ich argumentieren, dass die besten Memes diese evtl. erfüllen und die “schlechten” eh nicht relevant genug sind, damit sich ein Rechtsstreit lohnt oder sie überhaupt genug Leute im Internet finden. Der Urheber kann halt vor Gericht ziehen und hinterfragen, ob die Kriterien für “Fair Use” erfüllt wären. Diese präzise zu definieren ist aber eine sehr komplexe Aufgabe (falls die Nachfrage kommt). Sie sollte eine gewisse Großzügigkeit (bei der Schöpfungshöhe) haben und auch Intention berücksichtigen.

Zu dem Rest:

Du darfst nicht nur von YT ausgehen, es geht ja um alle Plattformen, die urheberrechtlich geschütztes Material Anbieten. YT hat ja auch bereits Uploadfilter.

Dazu ist mein Argument (für meinen “Vorschlag”): wenn der Urheber oder die VG es im Internet nicht leicht finden kann, wird der entstandene Schaden nicht sonderlich hoch sein (Verhältnismäßigkeit muss berücksichtigt werden) und/oder er kann selbst mit Artikel 13 die Urheberrechtsverletzung nicht verhindern (die Leute, die irgendwo im Netz im kleinen Kreis filesharing betreiben werden sie auch so nicht finden).
Auf YT sind illegale Filme nicht lange online und dort können sie auch meist schnell gefunden werden. Es wird zwar viel auf Yt hochgeladen, aber nicht jedes hochgeladene YT Video ist eine Urheberrechtsverletzung.

Das Service Problem (“piracy is a service problem”) ist ebenfalls gut abgedeckt (mit Netflix und co). Für Musik: YT hat z.B. eine GEMA Lizenz (dass die GEMA gerne mehr hätte kann ich verstehen, ändert aber nichts daran, dass die Lizenz aktuell existiert) und auch hier gibt es starke alternativen, wie Spotify.

YT ist nicht die einzige Plattform im Internet und YT muss auch auf takedown notices reagieren (das passiert ja jetzt auch schon).

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Dracael, das sind exzellente, lehrreiche Postings mit viel Stoff, der zum Nachdenken anregt. Vielen Dank dafür.

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Hier ist das zweite Video
Ich hab aber beide Videos noch nicht gesehen und kann dazu nichts sagen.

wusste nicht in welchen Thread es reinkommt. also mal hier:

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Autsch…:wtf:

Eieiei ist schon wunderbar wie er mit seinem kompletten Unwissen die besten Argumente gegen die Reform bringt :joy:

Ich geh jetzt erstmal auf die Meme-Rubrik bei Google.

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Ich denke mal er meint dies

:facepalm:

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Der Mann kann mir nicht erzählen, dass er auch nur eine Stunde selbstständig im Internet verbracht hat.
Hab das heute morgen gelesen und konnte es nicht fassen…

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Und falls Sie eine Idee haben zum Urheberrecht – bitte immer her damit!

Meine Idee: Abschaffen.

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Das ist kein Satireaccount, das hat die CDU wirklich getwittert…


Es ist unfassbar.

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ich finde das eigentlich mega lustig, aber dann merke ich, dass diese Leute im europäischen Parlament sind…