Berichterstattung aus Newsseiten, Zeitungen und anderen Medien über Rocket Beans

Ist halt die Frage ob das Red Bull Österreich war als „Ausrichter“. Kann sein dass der Markenschutz der Bohnen nur für Deutschland gilt. Evtl. hat sich auch einfach keine Sau drum geschert :smiley:

Ich möchte nur kurz daran erinnern, was früher auf einem Sender namens B.TV lief…
und mich als Schwabe von Thomas G. Hornauer distanzieren.

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RBTV taucht da nur noch in der URL und in der Google-Suche auf, im eigentlichen Artikel steht überall Red Bull TV. Da hat wahrscheinlich der Social-Media-Redakteur den Beitrag zu früh veröffentlicht und danach korrigiert.

Das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen, denn diese Assoziation zu Red Bull liegt nun wirklich Nahe und dürfte auch mal mindestens einem der BEANS aufgefallen sein ;). Glaube nicht dass sie das Risiko eingegangen sind irgendwann plötzlich den Namen ändern zu müssen…wobei gibt ja auch min. ein prominentes Gegenbeispiel: WWF->WWE

Nee, eingetragen isses ja von Rocketbeans.
Ich meinte dass sich bei RBTV keiner schert, ob Red Bull das vewendet :wink:

Andersrum hätte es natürlich anders ausgesehen :smiley:

WWF und WWE sind aber in sehr unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig. Zumindest in Deutschland ist da auch die verwechslungsgefahr relevant. Bei Wrestling und Tierschutz ist die eher nicht gegeben, bei einem Internetsender und einem klassischen Sender schon. :wink:

das meinte ich mit: vielleicht liefen sie bisher unter Red Bulls Radar ^^

Ach so, dann habe ich das falsch herum verstanden.[quote=„Kincaid, post:813, topic:17491“]
Bei Wrestling und Tierschutz ist die eher nicht gegeben, bei einem Internetsender und einem klassischen Sender schon. :wink:
[/quote]

Und trotzdem musste die damalige Wrestling WWF ihren Namen nach langem Rechtsstreit ändern. Aber das ist ohnehin USA, da gibt es bekanntermaßen völlig andere Gesetze als in Deutschland. Wollte nur mal einen Fall anbringen bei dem mal ein durchaus sehr etablierter Name wegen Namensgleichheit geändert werden musste.

Deshalb ja “Zumindest in Deutschland”. Wie das in den USA geregelt ist weiß ich nicht. Die haben ja ein anderes Patent- und Markenrecht als wir. Aus Deutschland wäre mir ein ähnlicher Fall jetzt nicht bekannt.

540 Wiedergabe der Marke WM RBTV

Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke; T-Shirts; Pullover; Kapuzenpullover; Hemden; Jacken; Handschuhe; Schweißbänder; Socken; Schuhwaren; Kopfbedeckungen; Mützen; Hüte; Tücher für Bekleidungszwecke [Bandanas]; Unterwäsche; Gürtel; Hosenträger; Pyjamas; Babywäsche; Anzüge; Badehosen; Bikinis; Badeanzüge; Shorts; Trainingsanzüge
Klasse(n) Nizza 38:
Ausstrahlung von Fernsehprogrammen; Ausstrahlung von Kabelfernsehprogrammen; Ausstrahlung von Rundfunk- und Hörfunksendungen; Streaming von Ton- und Videomaterial im Internet; Bereitstellung des Zugriffs auf Internetfernsehprogramme zum Download; Bereitstellen des Zugriffs auf ein weltweites Computernetzwerk; Bereitstellen des Zugriffs auf Computerprogramme in Datennetzen; Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen im Internet; Bereitstellen von Internet-Chatrooms; E-Mail Dienste; Einstellen von Webseiten in das Internet für Dritte; elektronische Nachrichtenübermittlung; Telekommunikation; Telekommunikation mittels Plattformen im Internet
Klasse(n) Nizza 41:
Filmproduktion; Fernsehproduktion; Musikproduktion; Bearbeitung von Videobändern; Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios; Bereitstellen von elektronischen Publikationen, nicht herunterladbar; Betrieb einer Diskothek; Modellstehen für Künstler; Betrieb von Nachtclubs; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Durchführung von Spielen im Internet; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Erstellen von Bildreportagen; Fernsehunterhaltung; Internetunterhaltung; Online angebotene Spieldienstleistungen

ungefähr alles darf mit der wortmarke rbtv verkauft werden. nur die raketenbause nicht. das war offenbar doch zu heikel :smiley:

→ RB Energy Drink… belebt körper und geist durch die flügel der rakete! :kappa:

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Das liegt glaube ich eher an den Nizza Klassifikationen. Für eine normale Wortmarke (kostet 300 Euro) hast du 3 Nizzaklassen inklusive. Alle weiteren kosten extra (100).

Man muss auch im späteren Verlauf des Markenschutzes nachweisen, dass man die angemeldeten Klassifikationen auch nutzt, sonst können die verfallen.

Und da man das damals sicher noch nicht absehen konnte, hat man sich auf Klamottenmerch fixiert

Ede, Budi, Simon und Nils - die Stars und Sternchen der Gamescom :joy:

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Wäre auch der einzige Grund da hinzugehen :herz:

Auf amazon.de das hier gesehen
https://www.amazon.de/gp/product/3840375622/ref=pe_2813031_205859991_em_ti
Neben Hauke hat auch unter anderem Gino da mitgeschrieben.

Darunter gibt es noch 4 Kurzbios wo Rocketbeans bei Gino und Haukes Bio erwähnt wurde.

Und Alwin hat die Illustrationen dazu gemacht!

Angela Merke eröffnet die Fachbesucher-Messer der Gamescom. Es riecht nach Wahljahr :smiley: :smiley: :joy:

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Ist ja einerseits schon mal löblich, dass man von der Politik ernst genommen wird, andererseits ist halt echt die Frage, ob es die Eröffnung und die Diskussionsrunde auch ohne Wahl gegeben hätte.

Auf Krogis Instragram Account entdeckt lange bevor er eine Bohne war.

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kannst du es wenigstens in der desktop version (die sich auf mobilgeräten automatisch auf die mobilversion umstellt) posten? :slight_smile:

du müsstest in deinem link nur das „m.“ durch „www.“ ersetzen

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