Bekommt der Autor Tantiemen wenn jemand sein Buch in eienr Bibliothek ausleiht?
Außerdem seind ddoch alle seine Konten weg seitdem er sich mit Annonymous angelegt hatte, achja udn die Verlage haben doch auch alle seine Verträge gekündigt.
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Sry hatte überlesen, dass es in einer Biblio ist. Dachte steht noch zum Verkauf.
Wenn der Author in der VG Wort ist, bzw der Verlag der sein Buch in Deutschland vertreibt, dann ja.
Im Rahmen des deutschen Urheberrechts ist die Bibliothekstantieme im § 27 Abs. 2 UrhG geregelt. Dabei müssen alle Bibliotheken rund 3–4 Cent pro Ausleihe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zahlen.
Ober die VG Wort aber mit gesuchten kriminellen gerade Bankgeschäfte macht, glaube ich eher nicht
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Jetzt ist nicht der Zeitpunkt
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Guter Junge
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Falscher Thread O_o
Ich bleibe dennoch dabei
Ärgerlich, knapp am Ziel vorbei.
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Söder
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