Ja, das ist ein Urteil des Österreichischen Verfassungsgericht
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1-9- -11-12
Zu was?
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(Steht da unter SGZ)
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… Wie der Bundesminister für Arbeit und Soziales unter diesen Umständen zum Urteil kommen kann, es ergebe sich das „aus einfacher Wortinterpretation der vorliegenden Regelung“, ist schlechterdings unerfindlich. Die Bedenken des Prüfungsbeschlusse wurden im Verfahren vielmehr bestätigt: Nur mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben kann überhaupt verstanden werden, welche Anordnungen hier getroffen werden sollen. Die Verordnung ist daher schon aus diesem - von der Aufhebung des Gesetzes unabhängigen - Grund aufzuheben.
Wieviel Verordnungen dürften da noch übrig bleiben?
Geld ist geil
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OnlyFins
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Komi-Unism all the way!
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