Dank Memes, Animemes, lustiger internet shit und GIFs, yo XII

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Ist schon lustig, Teile der AFD Anhänger rufen gerade zum Generalstreik am 8.1. auf. Die nutzen einfach jede Gelegenheit um Stimmung zu machen und die Idioten rennen denen noch blind hinterher.


Moment …
*Werkl
*Hammergeräusche
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Ich beim Dating :beangasm:

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@LaRocca Sind Sie es?

Heute Abend ist Weihnachtsbaumkontrolle :oncoming_police_car:

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Ausbildungskollege hat mal ein Mädel mit heim genommen das ihn am nächsten Tag erpresst hat dass sie noch nicht Volljährig ist und ihn Anzeigt wenn er ihr keine 500 Euro gibt :simonhahaa:

:beanthinking:

Das Konsensalter in Österreich ist 14 …

Nur wenn vor 2001 und zwischenmännlich war es 18.

Das Mädel sollte weniger amerikanischen Schrott sehen.

Er war mitte 20, ich glaube sie war 15. Wenn er über 18 ist muss sie doch auch mindestens 16 sein oder?

Das war der alte 207b (Verbot von schwulen Beziehungen).

In Österreich ist das diffiziler und im 207b:

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

§ 207b.
  1. Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

  2. Wer an einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

  3. Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Ich denke mal, dein Freund hat nicht eines der Dinge (Ausnützung der mangelnden Reife UND altersbedingte Überlegenheit) ausgenutzt bzw. scheint mir die andere Person sehr wohl reif genug gewesen zu sein, dass sie wusste was sie tat - wenn sie ihn am nächsten Tag erpressen wollte. Die 4 Jahresregel ist noch im Paragraphen für Beischlaf mit Unmündigen im Alter von 13 vorhanden, wenn dieser vollkommen einvernehmlich und ohne negative Konsequenzen war (§ 206 StGB)

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Plus halt dass man als Laie sowas nicht weiß und es im Fall der Fälle nicht drauf ankommen lassen will. Jedenfalls lässt er sich seitdem immer den Ausweis zeigen um sicherzugehen dass sein Betthupferl zumindest 18 ist :beanjoy:

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Jetzt wo ich es am PC sehe, wild dass es am Handy unverkennbar Donkey Kong ist am PC ich es aber nicht sehe :beanjoy:

Wahrscheinlich eh besser so. Aber das Problem war bei meiner Strafrechtsvorlesungen immer ein Thema, weil viele glauben, dass entweder das deutsche (Mindestalter 16 afaik) bzw. gar USA#-amerikanische Recht angenommen wird - weil sie es so aus den Medien kennen. Dass Österreich da sehr viel lascher ist (wollten ja keinen Kaiser einsperren müssen - und ja, dass ist der Grund, weil was die Habsburger trieben …), weiß selbst in Österreich kaum wer.

Wer es nicht weiß: Sissy war am Tag ihrer Verlobung 15 … und war seine Cousine mütterlicherseits.

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Just Yakuza things. :cat_sip:

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Und die armen Männer müssen frieren :beannotsure:.