Der Auskotzthread 4

Ok… jetzt bin ich echt raus ^^

In dem anderen Thread standest du noch anders zu Selbstjustiz.

Hey! Es ist aller unser achtes Bier!

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Dann schreib halt mal ohne Sarkasmus :man_shrugging:

Ja, wenn Polizisten so handeln obwohl ja strafrechtlich dagegen vorgegangen werden kann. Geht ja hier offensichtlich nicht.

Schön wärs!

Strafrechtlich dagegen vorgehen, tut die Staatsanwaltschaft,
die Polizei ist doch nur ausführend.

X ruft an “hey da hängt ne Naziflagge”
Polizei fährt hin “ne ist nix” (da inzwischen abgehängt oder whatever)
X schickt Bilder von gestern, wo man die Fahne sieht.
Polizei fährt eventuell nochmal hin, redet mit Besitzer und gibt das ganze dann an die Staatsanwaltschaft die entscheidet ob ein Verfahren eröffnet wird.

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Ne sorry, ich bin raus … ich finds nur komisch binnen 2 tagen eine verurteilung zu erwarten und der polizei direkt schutz zu unterstellen.

Woher weißt du, dass nicht strafrechtlich vorgegangen wird?

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Ich hab ja nie geschrieben, dass die Polizei strafrechtlich dagegen vorgehen kann.

@bitcoinfury Fakt ist, es durfte hängenbleiben.

Woran machst du das fest? Never ever wird sich das die staatsanwaltschaft nicht ansehen.

Aber schön, das du vorverurteilst und nicht das faire gerichtsverfahren abwartest, oder zusätzlich zu midgar auch noch der justiz „voreingenommenheit“ unterstellst

Ja weil das Schild an sich gerade keien Gefahr darstellt , denke ich und ja jetzt dokumentiert ist.
Wie gesagt ich finde die ganze sache moralisch auch falsch,
aber ein schild, mit “allen XX Familien schöne Weihnachten” egal ob bei XX nun ein Land, eine Religion oder eine Hobbygruppe steht, ist nicht strafbar, wäre ja noch schöner.
Und wenn doch, dann ist es dokumentiert.

Da ist ja nichts physisch gefährlich, keine spitzen Eisenstangen am Grundstücksrand zur Kurve, keine gespannten Stacheldrähte am Rand des Spielplatzes.

Ich hab ja keine Verurteilung erwartet sondern eher eine akute Maßnahme. Und wenn es das schaufenster abdecken wäre^^

Was soll das schaufenster abgedeckt werden, wenn der hitlergruß entfernt wurde.

Ganz gleich ob vom übeltäter oder wie von dir unterstellt von der polizei

Arm der Puppe ist unten, jetzt steht da nur noch ein Schild das “deutschen Familien schöne Weihnachten wünscht”.
Auf welcher Grundlage willst du das WAS verdecken?

Auf der Grundlage des internet Bildes wo es nicht so ist^^

Als Strafe für den Missbrauch, vonmir aus hätten sie auch die Puppen mitnehmen können. Jedenfalls irgendwas was das wiederherstellen der Straftat 5 min nach Weggang der Polizei nicht wieder ermöglicht ^^

Die “Unschuldsvermutung” hat nichts mit “Wir legen dem Beschuldigten absolut alles positiv aus, solang er nicht zugibt etwas illegales gemacht zu haben.” zu tun

Die Unschuldsvermutung ist eher etwas prozessuales.

Doch. Das wird im dt. Recht sogar durchgängig angewendet. Wenn es um Willenserklärungen im Zivilrecht geht, ist z.B. die Auslegung nach der objektiven Wahrnehmung Dritter wichtig.

Wenn wir z.B. einen Kaufvertrag mündlich schließen wollen und ich mir denke “Hey ich hab da eigentlich keinen bock drauf. Ich tu mal so und sag später es war ein Scherz!”, dann kannst du das nicht erkennen. Du gehst davon aus ich mein das todernst und berufst dich dann auf den Kaufvertrag. Kannst du auch, denn für einen objektiven Dritten, also jemanden der nicht deine Gedanken lesen kann, ist deine Absicht nur so erkennbar wie du sie nach außen hin darstellst.

Gibts im Strafrecht auch, aber mir fällt jetzt kein gutes Beispiel ein.

Das was man im Strafrecht nicht machen darf sind Analogien ziehn. Also eine Tat die nicht die Merkmale eines Vergehens direkt erfüllt analog auf dieses Vergehen anwenden. Deswegen war das Raserurteil letztens so umstritten.

Wenn die Handlung nach außen hin wie Rassismus aussieht, wie Rassismus klingt, wie Rassismus riecht und einfach rassistisch wirkt, kann der Beschuldigte sich da nicht mit “Meint ich nicht so” rausreden. Das wäre zu milde und einfach gedacht.

naja… es ist eben ein „anzeige auf freiem fuß“ delikt, weil keine verdunkelungs und fluchtgefahr besteht und die tat, wie sogar von dir erwähnt unter anderem hier im thread vermeintlich dokumentiert ist, außer es taucht in der ermittlung irgendetwas anderes auf

Ja das ist mir persönlich halt zu wenig^^
Vielleicht sollte man das wie bei der Feuerwehr machen dass man die Anfahrt bezahlen muss oder so :man_shrugging:

Ja aber dann derjeniger der die polizei gerufen hat und nicht der schaufensteraussteller