Das Gesetz sollte man halt irgendwann mal evaluieren bzw. entsprechende Voraussetzungen gemacht werden, dass die handelnden Behörden entsprechend geschult sind. (War selber Rechtspraktikant des Unterbringungsrichter und einige Geschichten, die man da hörte, waren jenseits von gut und böse und bei anderen dachte man, warum erst eine Gewalttat geschehen musste, dass sie untergebracht wurden).
Aber dass man jetzt bei solchen Personen an Haft denkt, DASS stört mich so richtig.
§ 9. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind berechtigt und verpflichtet, eine Person, bei der sie aus besonderen Gründen die Voraussetzungen der Unterbringung für gegeben erachten, zur Untersuchung zum Arzt (§ 8) zu bringen oder diesen beizuziehen. Bescheinigt der Arzt das Vorliegen der Voraussetzungen der Unterbringung, so haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die betroffene Person in eine psychiatrische Abteilung zu bringen oder dies zu veranlassen. Wird eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt, so darf die betroffene Person nicht länger angehalten werden.
(2) Bei Gefahr im Verzug können die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die betroffene Person auch ohne Untersuchung und Bescheinigung in eine psychiatrische Abteilung bringen.
(3) Der Arzt und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben unter möglichster Schonung der betroffenen Person vorzugehen und die notwendigen Vorkehrungen zur Abwehr von Gefahren zu treffen. Sie haben, soweit das möglich ist, mit psychiatrischen Einrichtungen außerhalb einer psychiatrischen Abteilung zusammenzuarbeiten und erforderlichenfalls den örtlichen Rettungsdienst beizuziehen.
Ist ja der Witz an der jetzigen Debatte, dass es die Möglichkeiten, die dem BIMAZ vorschweben eigentlich schon gibt, er will nur die Gerichte dabei ausschalten (und da Haft vorgesehen ist wohl auch alle Möglichkeiten auf Therapie).
Das ist halt der Teil, der in den Schlagzeilen gerne weggelassen wird. Die SPÖ (selbst Doskozil, Ludwig, Dornauer und Konsorten) möchten eine Verschärfung, für den Fall eines „unmittelbaren Gefährdungsmomentes“ und des damit verbundenen notwendigen „Schutzes für Leib und Leben“ - also Gefahr im Verzug, wo die bisherige Unterbringung nach ihrer Meinung zu lasch war. Warum sie zu blöd sind, offen darüber zu sprechen, anstatt sich blöd hoch drei auszudrücken . (Persönliche Vermutung: sie kennen die Unterbringung nicht und wollen nun politisches Kapital schlagen).
Und was Kickl möchte, will ich mir nicht vorstellen.
Ich glaube auch nicht dass die anderen nicht Wissen was sie da wie sagen. Die Wissen das schon sehr genau, sie hoffen damit nur Wähler dazu zu bekommen.
Die Regierung streicht den Karfreitag als Feiertag. Arbeitnehmer können aus ihrem Urlaubskontingent künftig einen „persönlichen Feiertag” nehmen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht:
Hää? Sorry ich blicks grade nicht ganz. Ich kann meinen persönlichen Feiertag nehmen, muss ihn aber von meinem Urlaubskonto nehmen? So wo ist jetzt der Unterschied zu meinem normalen Urlaubstag?
Wäre auch dafür dass Religiöse Feiertage abgeschafft werden und stattdessen eben so viele Urlaubstage dazu kommen. Aber dann heißt es wieder die armen unschuldigen Religionen werden unterdrückt.
Finde ich nicht gut.
Feiertage sind wichtig für Familien. Sonst sieht sich die Verwandtschaft gar nicht mehr, weil koordinieren ist fast unmöglich, dass sich alle frei nehmen.
Außerdem kannst dann Weihnachten abschaffen, kein Chef gibt allen am gleichen Tag frei.