Chance verpasst dies als meine “Berufung” anzugeben.
Mir gefällt A ganz gut, sieht interessant aus, aber ich würde nicht drin wohnen wollen.
B gefällt mir überhaupt nicht, alles ist aus Glas, da könnte jeder reingucken, zu wenig Privatsphäre. Ich mag auch keine Glas Bunker.
Das wird höchstwahrscheinlich spiegelverglast sein. Sind Hochhäuser in der Regel immer.
Sieht beides an sich recht schick aus, aber ich möchte auf keinen Fall in einem von beiden wohnen. So viele Menschen
Kann moderner Architektur aber persönlich nicht viel abgewinnen. Ich finde jedoch, B ergibt mal ne tolle postapokalyptische Ruine
Wenn Tages- bzw. Wochenendtrips zählen, dann recht oft. Wirklich mal 5+ Tage weg war ich in diesem Jahr privat gar nicht.
Ist das nicht dieses Milliardenprojekt in Malaysia, was dann nie fertig wurde und jetzt eine Geisterstadt ist? Aber das war noch riesiger und mit diesen futuristischen Autobahnen.
Ne, was du meinst ist die (ehemalige) Geisterstadt Forest City, Johor, in Malaysia. Das ist Luftlinie nicht sehr weit weg aber dennoch in einem anderen Land.
Theoretische Frage:
Jemand begeht einen Mord. Bei den Ermittlungen kommt heraus, dass das Opfer bereits vorher Tot war, was der Angeklagte jedoch nicht wusste. Wie sollte der Angeklagte verurteilt werden?
- Mord
- Versuchter Mord
- Störung der Totenruhe
- Anders
- Gar nicht
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Es gibt ne Straftat für „Planen von Verbrechen“, daher vermutlich die.
Mord heißt ja, er hatte die Absicht jemanden zu töten? Dann hätte ich wohl ausm Bauch heraus „versuchter Mord“ gesagt.
Wobei ich klarstellen will dass die Fassaden aus Glas aber auch reflektierenden Metallplatten sind. Das sieht man erst aus der Nähe.
Mit Raytracing
Sieht fast realistisch aus
das schließt also
- Absicht
- Planung und
- niedere Beweggründe/Arglist
ein.
Einzig ist das Opfer nicht durch die Handlung gestorben (sondern vorher durch etwas anderes).
Würde daher auch auf versuchter Mord plädieren.
Ja, deshalb kam ich drauf, hatte nicht gelesen, dass die Anlagen auf den Bildern beide in Singapur sind.
Wirklich interessantes Video.
Flirten* finde ich in folgenden Situationen OK:
- * Definition überlasse ich euch.
- Edit: auf anonym gestellt
- ich bin Single und ich weiß, dass das Gegenüber ebenfalls Single ist.
- ich bin Single und ich habe keine Information über den Beziehungsstatus des Gegenübers
- ich bin Single und ich weiß, dass das Gegenüber in einer Beziehung (nicht mit mir) ist.
- ich bin in einer Beziehung und ich weiß, dass das Gegenüber Single ist.
- ich bin in einer Beziehung und ich habe keine Information über den Beziehungsstatus des Gegenübers
- ich bin in einer Beziehung und ich weiß, dass das Gegenüber in einer anderen Beziehung ist.
- Flirten finde ich niemals OK
- Schroedingers Anmachsprüche
0 Teilnehmer
Ich hätte Lust Schroedingers Anmachsprüche zu hören.
Ansonsten bei Singles natürlich immer OK, wenn ich es beim Gegenüber nicht weiß auch, ich kann ja nicht damit anfangen „Hast du eigentlich einen Freund“? Dann ist der Flirt schnell vorbei.
Aber das Thema hatten wir ja schon häufiger, ein Flirt fängt halt bei jedem woanders ein. Ich habe nen Arbeitskollegen, da darf die Freundin keine zwei Sätze mit einem anderen Mann reden, wenn er nicht dabei ist. Für andere Leute ist ein stundenlanges Gespräch oder ein enger Tanz noch nicht einmal ein Flirt.
Ist die Giftampulle schon gebrochen, oder bist du noch Single?
Absolut. Die Umfrage ist daher kaum auswertbar…
…hab lange drauf rumgedacht, „Flirt“ zu definieren, hab aber nichts gefunden, womit ich zufrieden wäre und nicht direkt 5/6 der Antwortmöglichkeiten ausschließe (–> „Flirt dient dem Anbahnen einer möglichen Beziehung“)
Vielleicht eher auf Metaebene… …also „könnte dem Anbahnen einer Beziehung in einem Paralleluniversum dienen, in dem beide Beteiligten noch Single sind“… …aber das ist vielleicht auch zu abgedreht…
Antwort: Ja
Und Schroedinger so: ) - : - )