Du sträubst Dich einfach, die Frage zu verstehen.
Naja deine Frage ist halt “magst du einen Apfel der kein Apfel ist?”
Nein, meine Frage ist: Sollte Strafrecht Deiner Meinung nach ein punitatives Element haben?
Wie bereits gesagt:
Wenn Du das willst, dann bleib bei ja.
Für mich ist Strafe und deren Wirkung eben nicht trennbar. Enweder du hast beides oder keines.
wenn ich die frage richtig verstanden habe geht es darum, ob vergeltung als alleinige rechtfertigung für strafe ausreicht. schutz, abschreckung, verbesserung von verhalten oder sonstige gründe sollen theoretisch als grundlage ausgeschlossen sein. es geht praktisch nur um “rache”
Zu Gerechtigkeit gehört auch immer Vergeltung mit dazu. Nehmen wir mal die Worst Cases der Geschichte: Hitler, Mao, Stalin, neuerdings Assad. Wenn ihr absolut sicher wüsstet, dass bspw. Assad & Konsorten keinerlei Verbrechen mehr begehen würde, würdet ihr sie also einfach laufen lassen?
Oder mal ein weniger krasses Beispiel: Uli Hoeneß. Empfandet ihr es als gerecht, dass er für seine Korruption einsitzen musste? Per se stellte er für die Allgemeinheit keinerlei Gefahr dar und zu verhindern, dass er weitere Steuern hinterzieht hätte sich auch anders lösen lassen. Ihn in den Knast zu stecken war damit ein rein bestrafendes Element zur Verbüßung/Vergeltung seiner Taten.
zu dem uli höneß bsp:
zumindest das element der abschreckung anderer bleibt in deinem bsp. unberücksichtigt. oder auch z.b. untersuchungshaft zum schutz vor verschleierung.
die frage von ghetelen ist ja ein rein theoretisches gedankenexperiment. in der realität sind immer mehrere faktoren beteiligt und nicht so einfach einzeln voneinander zu trennen.
also können reale bsp imo hier nicht zur veranschaulichung herangezogen werden, da sie das gedankenkonstrukt nur verkomplizieren und durch einbringung anderer faktoren zunichte machen. andere faktoren sollen ja explizit ausgeschlossen sein.
edit: oder um es anders auszudrücken:
so wie ich die frage verstehe geht es nicht darum, ob strafe auch aus vergeltung okay ist.
sondern es geht darum, ob strafe nur oder rein oder ausschließlich aus vergeltung okay ist.
das ganze ist eine rein theoretisch ethische fragestellung und hat mit der praxis nichts zu tun.
Deien frage ist schon recht komisch, den es kommt ja immer zu einer Art Strafe, sei sie nun das er sich Hilfe unterziehen muss, Wiedergutmachungsleisten muss oder einfach nur in den Knast geht. Und dein Zusatz ergibt ja noch viel weniger Sinn, weil das ja nicht die Realität ist.
Man muss ganz andere Fragen stellen.
Das Ding ist, das man immer von der Art des Verbrechen aus gehen muss und warum es der Verbrecher tut
Jemand der aus psychischen Problemen/Erkrankung heraus Taten begeht, dem wird mit Bestrafung nicht zu helfen sein.
Jemand der ‘nur’ ein Fehler begangen hat, dem wird schon eine kürzere Strafe läutern.
Jemand der aus vollem bewusst, mit tiefer Überzeugung eine Straftat begeht, bei denen muss man schon anders vorgehen als sie nur in den Knast zu stecken.
Interessant, dass Du Hoeneß anbringst, den ich als sportferner Mensch nie bedacht hätte.
Tatsächlich bin ich da kein Verfechter von Strafe, denn Geld kann man nachholen (mit Verzugszinsen, die aber keine Strafe sind) und dann ist der Schaden behoben.
Aber wo bei mir das Auge um Auge ausbricht, ist, wenn es um Straftaten geht, die unumkehrbar sind und bei körperlichen Gewalttaten, auch wenn die Wunden heilen.
Kann ich nicht bestätigen, dass die Maienfrage komisch is. Man muss eigentlich auch keine anderen Fragen stellen, da ich ja schon nach genau dem frage, was ich wissen will.
Ich habe ihn so verstanden, ob es sinnvoll ist, dass Strafen auch ein bestrafendes Element enthalten und nicht nur rein der Rehabilitation dienen. Habe ich ihn da falsch verstanden ?
Aber um auf deinen Post einzugehen: Andere hättest du bspw. auch durch eine partielle Enteignung abschrecken können, ohne ihn in den Knast zu stecken, was an sich ja reine Strafzeit ist.
Dazu ein Beispiel: Wenn ein Mensch einen anderen vergewaltigt, danach aber merkt wie scheiße das eigentlich war und tiefste Reue zeigt, ändert das nichts an der Tatsache, dass die Tat für das Opfer vergolten werden muss. Die Reue kann und sollte durchaus in die Strafmaßfindung einfließen, aber Strafe dafür muss es geben.
Ist mir nur eingefallen, bin kein Sportfreund
Niemand fordert Spiegelstrafen wie im Mittelalter. Aber gerade direkte Delikte gegen Menschen erfordern Strafe, um Gerechtigkeit zu schaffen. Stell dir vor, jemand sticht dir ein Auge aus oder schneidet dir einen Finger ab. Würdest du da nicht Vergeltung fordern?
darum geht es doch gar nicht. unabhängige justiz ist doch gerade dafür da, vergeltungen zu verhindern und faire, berechtigte urteile zu schaffen…
Das ist für mich Vergeltung. Ich meine, wie erwähnt, keine drakonischen Spiegelstrafen ^^. Ich meinte schon Vergeltung im Sinne unserer Gesetze.
Strafrecht sagt ja schon das etwas bestraft werden soll. Du musst du die Frage schon anders stellen.
und oder du solltest mal ‘punitatives’ erkläre, ich hab eine sehr grobe idee was es heißen könnte, aber im grunde kein plan
zu deinem vergewaltigungs-bsp (aber auch augen-ausstech-bsp):
du vergißt bei der strafe das element der abschreckung anderer.
ich sage ja nicht, dass strafe nicht auch (unter anderem) den zweck der vergeltung (oder “wiederherstellung eines rechtsempfindens”) haben sollte oder kann.
aber ob strafe nur aus rache sinnvoll ist (und was damit gewonnen ist, außer dass das opfer/das volk rache genommen hat), kann man ja zumindest mal hinterfragen.
Punitiv (nicht punitativ) heißt einfach strafend. Im Englischen ist punitive geläufig, im Deutschen habe ich das aber noch nie wirklich gehört. Bin aber kein Jurist.
ahh okay, da war ich auf der richtigen spur
Dann verweise ich auf den Fall von Oskar Gröning. Ein alter tattriger Mann, der wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord verurteilt wurde. Was wurde damit gewonnen, außer das Gerechtigkeitsempfinden der Opfer und deren Nachfahren wiederherzustellen (und somit die Taten zu vergelten)?
ich kenne die urteilsbegründung leider nicht, könnte mir aber vorstellen, dass man auch zeigen möchte, dass täter zeit ihres lebens vor einer strafverfolgung nicht sicher sein können und somit nachahmungen abschrecken möchte.
Aber mit deiner Argumentation gibt es keinerlei Strafen, die nicht auch der Abschreckung dienen sollen. Somit wäre die Ausgangsfrage hinfällig, da ihre Prämisse niemals erfüllbar ist. Jede Strafe soll auch dazu dienen, andere davon abzuhalten, sie zu wiederholen.