Das läuft vermutlich unter der Kategorie: Wo kein Kläger, da kein Richter
Darum funktionierts ja ab artikel 13 nicht mehr ^^
Was genau bringt es der Diskussion, solche Sachen zu teasern, aber dann nicht auszuschreiben?
Weil ich hier keine dezitierte anleitung schrieben will wie das mit der ab,ahnung der bohnen funktioniert.
Jemand der den bohnen schaden will, kann ruhig noch etwas eigenrecherche und arbeit aufbringen
Doch oder? So lange keiner der “Besitzer” der Videos klagt passiert auch nicht. Die Staatsanwaltschaft oder so wird hier ja nicht von alleine tätig.
Edit: Ah ok. Weil jeder theoretisch Abmahnungen schreiben kann. Kann sein, dass es so gar nicht kommt. Es gab ja trotz Artikel 13 keine große Abmahnwelle.
Es ist so und so kein staatsanwaltschaftsthema
Naja, der Kalkoffeparagraph gilt ja nicht, da sie die Videos nicht parodieren, sondern wirklich das Video anschauen
Vermutlich (!) ohne einverständnis des urhebers. Und nicht nur kurze schnipsel, sondern das ganze video
Dann verstehe ich noch weniger, warum du es überhaupt benennst.
Der Artikel (jetzt 17) ist ja auch noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Von daher können wir die möglichen Folgen noch gar nicht spüren.
Jetzt mal ganz nüchtern betrachtet:
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Wie funktioniert das claimen von Videos eigentlich?
Das ganze läuft nicht über eine händische Überprüfung sondern über ein Algorithmus. Dieser muss um Filmausschnitte ect zu erkennen mit Input- in diesem Fall Videos gefüttert werden. Video-, Film-, Musikproduzenten, bzw alle die an derartigen urheberrechtlich geschützten Werken die Verwertungsrechte besitzen können dem Algorithmus das Werk hinzugeben, damit das System- bei YT Content ID genannt- Videos nach dem Inhalt per Algorithmus überprüfen kann. Der Rechteinhaber kann zudem entscheiden was bei einem Treffer geschehen soll, von Sperrung bis Demonetarisierung. -
Wieso wird bei Verflixxte Klixx teilweise trotz vollständigem ansehen eigentlich nicht geclaimt?:
Weil die Rechteinhaber bei VK ihre oftmals doch amateurhafften Videos eben nicht bei YT in den Algorithmus einpflegen lassen. Das hat wenig mit “Bugusing” zu tun oder Schuldeingeständnis. Wenn ein Videocreator oder Musik/Filmproduzent sein Werk nicht als geschützt eintragen lässt, dann kann der Algorithmus sie auch nicht erkennen und anschlagen. Deshalb wurde bei Videoreaktionen auf “WapBap” von BibisBeautyPalace auch massiv geclaimt (weil sie Dinge eingespeichert hat), bei Kino+ weil ein Rechteinhaber z.B in der Türkei eben nicht von der Einverständnis des Hauptrechteinhabers mit der Benutzung durch RBTV weiß, und bei vielen VK-Videos eben nicht. Wer registriert schon seine Aufzeichnung vom Handballspiel der Jugendmanschaft? Häufig kommen da noch die miserable Videoquali hinzu, die ein Erkennen durch den eh schon teilweise Fehleranfälligen Algorithmus erschweren. -
Was ändert sich mit Art. 13 für VK?:
Grundsätzlich könnte der Artikel bei einer strengen Umsetzung in nationales deutsches Recht dazu führen, dass YT und Co verpflichtet werden die Videos eben VOR dem hochladen zu kontrollieren und nicht erst nachträglich durchs Raster laufen zu lassen. Das wird von vielen kritisiert. Bei VK sehe ich da allerdings eher weniger Probleme. Denn es ist imme rnoch erforderlich, dass der Algorithmus mit den entsprechenden daten gefüttert wird. So lange jetzt also nicht jede KatzenLisa oder PlainWatcherBernd ihre Videos eintragen lassen sind diese immer noch unter dem Radar. Die Videos, welche eingetragen sind (also die paar welche Originale sind und von größeren Produzenten) waren vermutlich bisher auch schon eingetragen (siehe WapBap) und hätten jetzt schon Probleme gemacht.
Wie machen das denn eigentlich Unge, die pietsmiets, monte und andere große Streamer mit ihren react Videos?
2/3 von Unges Videos sind demonetstisiert, bzw. Der Rechte Inhaber bekommt die Werbung bezahlt.
Bei solch großen Reichweiten würde ich Als Rechte Inhaber auch das Video eher auf seinem Kanal lassen und selbst die Werbung kassieren, als das Video zu löschen, Da er vermutlich mehr Reichweite hat als ich selbst
Denke mal, sie akzeptieren die Claims und dass sie so keine Werbegelder bekommen, machen es aber, weil solche Videos eben Klicks und Abos bringen. Das stärkt die Kanäle insgesammt und sie verdienen dann mit den Werbeinnahmen von anderen Videos oder noch eher mit Sponsorenverträgen, Merch Verkauf etc. Von YT Ads allein werden nur ganz wenige wirklich reich.
Die Piets nutzen ihren eigenen Player und vermarkten ihre Seite selber an Werbetreibende. Sind daher nicht auf YouTube angewiesen. Aber wenn die neuen Gesetze umgesetzt werden, wird es auch bei denen kritisch.
Die Piet sind natürlich auf YouTube angewiesen, da 90 % der Views und Einnahmen aus VOD von YouTube kommen.
Sollten sich die Gesetze ändern wird sich übrigens auf Ihrer eigenen Homepage nichts ändern, da sie ihre Inhalte ja selbst erstellen und selbst hochladen und so und so dafür haften müssen
Das hat doch aber alles nur mit dem Auffinden von Rechtsverletzungen zu tun, aber es gibt sie ja trotzdem, es hat sie halt nur niemand bisher ertappt ? Das Leistungsschutzrecht soll ja auch für alles gelten und nicht nur eingetragene Sachen ?