tatsächlich muss man als parlamentarier nicht 24/7 parat haben was in einem der Gesetze steht, mit denen man sich beschäftigt. Das ist auch unmöglich würde ich behaupten.
Wie urheberrecht ohne uploadfilter geschützt werden kann weiß ich auch nicht. Ebensoschwer ist es allerdings einen Uploadfilter überhaupt zu erstellen.
Dass Urheberrecht geschützt werden muss sollte außer Frage stehen.
Nicht jeder Parlamentarier muss ein Gesetz bis ins Detail verstanden haben. Alex Voss allerdings ist der Hauptverantwortliche im EU-Parlament für das Gesetz. Da sollte man schon mehr erwarten können.
Ich bin eigentlich schon der Meinung, dass die Parlamentarier wissen sollten worüber sie sprechen/abstimmen. Wenn ich eine industrielle Anlage fahren soll bekomme ich schließlich auch Schulungen und weiß was ich tue. Und wenn ich im Betrieb feststelle, dass mir Informationen fehlen, dann habe ich so schnell wie möglich dafür zu sorgen, dass ich die benötigten Infos aufm Tisch habe. Einfach die Hände in den Schoß legen und sagen “man kann nicht alles wissen” ist nicht drin. Und ich würde mal behaupten, dass Parlamentarier besser bezahlt werden, größere und weitreichernde Verantwortungen haben und noch einen Wissenschaftlichen Dienst der dazu da ist denen zu erklären was sie nicht verstehen.
Das Gesetz auf Anhieb wortgenau parat zu haben ist unmöglich. Wenn dich ein Journalist mit einer Behauptung konfrontiert, dass das Gesetz eine bestimmte Folge nach sich ziehen würde, dann kann man unmöglich auf Anhieb sagen, worauf er sich gerade bezieht.
Aber gut. Nehmen wir den konkreten Fall.
Der schwedische Journalist konfrontiert Voss mit der Behauptung, das Gesetz hätte zur Folge, dass praktisch jedes Foto oder Video bei einer Sportveranstaltung zur Urheberrechtsverletzung würde.
Das steht natürlich nicht so im Gesetz und so funktionieren Gesetze auch nicht. Der Journalist hat das Gesetz ohne juristischen Hintergrund gelesen und so interpretiert, dass es eben jene Rechtsfolge hat.
Voss, der übrigens im Gegensatz zu den meisten Journalisten eine juristische Ausbildung genossen hat, kennt natürlich weder die Passage, auf die der Journalist sich bezieht, da dieser sie nicht genannt hat, noch könnte er den Wortlaut der Passage kennen, wenn der Journalist erwähnt worauf er sich konkret bezieht.
Was ein Gesetzgeber allerdings sehr wohl weiß ist, was sein Gesetz regeln soll und was nicht.
Und der Gesetzgeber klatscht auch nicht einfach so einen Text hin, in der Hoffnung, dass Gerichte ihn am Ende mit etwas Glück korrekt auslegen.
Voss hat hier also verschiedene Möglichkeiten zu reagieren.
Er könnte einfach abstreiten, dass eine Passage des damals noch Gesetzesentwurfes eine solche Rechtsfolge zulässt. Wenn wir aber verantwortungsbewusst sind machen wir das nicht, denn ein Gesetzesentwurf kann durchaus Punkte aufweisen die übersehen wurden und einer Konkretisierung bedürfen.
Er könnte mit dem Journalisten ein langes Gespräch beginnen und eruieren, auf welche konkrete Passage dieser sich bezieht und wie er darauf kommt, dass das Gesetz eine solche Rechtsfolge aufweisen würde.
Hier gibt es aber folgende Probleme: es war kein Interview sondern eine eingeworfene Frage im Vorbeigehen. Weiter ist es zu bezweifeln, dass der Gesetzestext zur Hand war. Außerdem bleibt es zu bezweifeln, dass der Journalist eine ausreichende Kenntnis von der Materie hat.
Man könnte sagen, dass man keine solche Stelle im Gesetz kennt, aber nochmal überprüfen wird, ob eine Passage eine solche Interpretation zulässt.
Pro: Man bleibt sachlich und stellt keine Behauptungen auf. Außerdem kann man schnell weiter zum Tagesgeschäft übergehen und muss keine Diskussion über juristisch komplexe Themen mit einem juristischen Laien auf einer für beide fremde Sprache führen. Contra: oberflächliche Journalisten könnten die Aussage so verstehen und darstellen, dass man gar keine Ahnung hat, was im Gesetz steht oder nicht steht. Da Voss aber wohl als Jurist Schwierigkeiten haben wird sich vorzustellen, dass es Menschen gibt die nicht verstehen, dass die genannte Rechtsfolge so natürlich nicht ausdrücklich im Gesetz steht, wird er an diesen Punkt wahrscheinlich gar nicht gedacht haben
Letztendlich hat Voss da die Wohl ehrlichste und beste Antwortmöglichkeit gewählt.
So wie bisher? Die Webseitenbetreiber müssen entsprechende Inhalte löschen, wenn sobald sie von der Urheberrechtsverletzung wissen.
Das Urheberrecht, im Sinne von fremde Inhalte nicht als die eigenen ausgeben, schon. Hier geht es aber meist eher darum, die Inhalte kommerziell zu vermarkten. Das stelle ich gerne in Frage.
Aber das ist doch die Quintessenz des Ganzen. Ich kann doch nicht etwas beschließen, ohne mir vorher Gedanken dazu zu machen, wie man das Ganze überhaupt umsetzen soll. Und dabei geht es nicht ums Detail, sondern wie überhaupt.
Ich kann auch sagen: Ab morgen dürfen keine Spatzen mehr in meinen Baum sitzen. Aber ein Netz will ich nicht dürber hängen, weil Rotkehlchen und Amseln drüfen noch draufsitzen. Und Abschießen will die Spatzen auch nicht, weil es gegen ein anderes Gesetz ist.
Fakt ist doch, dass YouTube sich strafbar machen würde, wenn irgendjemand etwas urheberrechtlich Geschütztes hochlädt und es online geht. Was soll also Youtube anderes machen, als einen Uploadfilter einzurichten? 1 Millionen Leute einstellen, um die Videos von Hand zu prüfen? Eine KI entwickeln, die Parodien und Co. erkennt?
Ne, die Playlist wurde immer mit einem Randomizer erstellt. Wenn ein Video drin war, dass nicht ging, blieb es drin. Es wurden nur rechtlich bedenkliche Videos, die evtl. beim Randomizer auftreten können, entfernt.
https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-schlimmer/
Es geht weiter. Nachdem die Verhandlungen unter anderem auch ausgesetzt waren weil sich Frankreich und Deutschland nicht einigen konnten welche Plattformen denn zum Filtern verpflichtet werden sollen (FR: Artikel13 soll für alle gelten, DE: Soll nicht für alle gelten).
FR und DE haben sich jetzt geeinigt und der Deal sieht vor, dass alle profitorientierten Plattformen Uploadfilter installieren müssen, außer sie erfüllen diese drei Kriterien:
Die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
Der Jahrsumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro
Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat
Selbst Plattformen die alle drei Kriterien erfüllen müssen beweisen, dass sie größte Bemühungen unternommen haben um Lizenzen einzuholen.
Als nächstes stehen Ratsposition beschließen und abschließender Trilog an. Danach kann nur noch das europäische Parlament das ganze Vorhaben bei einer finalen Abstimmung verhindern.