Fußball Sammelthread

Absolut. :roll_eyes:

Ich möchte nochmal wiederholen, was ich gestern gesagt habe. Das war meiner Meinung nach eine faktische Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das Banner war dumm, kindisch und völlig unkreativ aber in keinsterweise strafrechtlich relevant.

Keine Ahnung, das möchte ich nicht beurteilen, aber für mich passt die Verhältnismäßigkeit einfach nicht.

Find das Statement der Eintracht aber gut :+1:

Ah gut, da bin ich dann auf schlechte Recherche reingefallen.

War es leider nicht. Wenn da stand, “wer fickt, wird auch gefickt” enthält es eine Drohung. Da schützt auch die Meinungsfreiheit nicht, da Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz schwerer wiegt als Art. 5. Man kann zwar sagen, die meinen es nicht so, dass ist jedoch erstmal nicht relevant.

Allerdings:

Das Banner war strafrechtlich zwar relevant, aber vor Gericht zählen halt auch Video- bzw. Bildbeweise, unzählige Augenzeugen etc. Das die Polizei da in den Block marschiert, ist null verhältnismäßig und auch rechtlich nicht zu vertreten.

Sorry aber das sehe ich halt überhaupt nicht so. Wenn das deine Interpretation ist, dass war “das Station muss brennen” auch eine Aufforderung zu einer Straftat. Oder die Faust, die ein Hakenkreuz zerschlägt der Aufruf zur Gewalt. Das ist doch Quatsch. Wenn wir so eine Interpretation gelten lassen, dann ist wirklich in Gefahr, was man alles sagen darf.

1 „Gefällt mir“

das ganze muss man auch eher als gezielte Aktion sehen, da der Polizei eine Eskalation willkommen ist.

aus dem kicker
“Bereits seit Wochen, so die Ultras, hätte es “rund um die Nordwestkurve verschiedenste Polizeieinsätze” gegeben, “die offenbar zum Ziel haben, eine Eskalation herbeizuführen”.”

Pyro wurde nach dem Einsatz nicht gefunden, (eh klar dass daheim nicht gezündelt wird zudem man aufgrund der Bewährung darauf verzichten würde)

Die hiesige Polizei und Beuth hat ja auch allen Grund von Skandalen abzulenken (NSU2.0)

Tut mir leid, ich habe das Recht nicht gemacht, sondern nur wiedergegeben, dass sowas ausreicht den Tatbestand zu erfüllen. Da ich das studiere und auch Strafrecht hatte, kenne ich mich da etwas aus.

Das hat auch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, da die dort endet, wo in den Bereich von anderen Menschen negativ eingegriffen wird.

Abgesehen davon, rechtfertigt das ja trotzdem nicht den Polizeieinsatz, weil die Prüfung der Verhältnismäßigkeit scheitern würde.

Bei deinen beiden anderen Beispielen müsste man das nochmal prüfen. Spontan würde ich jedoch sagen, dass die nicht unter den Tatbestand fallen, da hier mit Symbolik gearbeitet wird, Gewalt gegen Hakenkreuze als Objekt greift niemanden an und “Stadion muss brennen” auch auf die Stimmung zutrifft.

Aber „Wer fick, wird gefickt“ arbeitet nicht mit einer Symbolik? :face_with_raised_eyebrow: Ich glaube die Ultra, wollen nicht wortwörtlich Geschlechtsverkehr mit Beuth haben.

Jura zu studieren, reicht doch nicht aus, um solche Situationen kompetent beantworten zu können. Was sagt denn der schönfelder dazu?

2 „Gefällt mir“

Eben, und für was steht die Symbolik? Verstehe nicht, warum ich das gerade verteidigen muss, ehrlich gesagt.:sweat_smile: Vor allem bin ich doch auch der Meinung, dass die Polizei völlig übertrieben und nicht rechtens gehandelt hat. Zumal, Tatbestand erfüllt, eben nichtmal eine Verurteilung bedeutet, bzw. vielleicht nichtmal ein Verfahren, wenn der Richter das direkt ablehnt, sondern eben das eine Anklage aufgrund der Punkte möglich wäre und damit eine Beweissicherung auch gerechtfertigt. Nur eben nicht so, wie es gemacht wurde.

Nichts, weil es lediglich eine Gesetzessammlung ist.

Bedrohung? Das halte ich für abwegig. Welches Übel in Form eines Verbrechens wird denn deiner Meinung nach angedroht? Sexuelle Nötigung §177 I StgB reicht nicht aus, da dies kein Verbrechen sondern „nur“ ein vergehen ist. Eine Vergewaltigung iSd §177 V-VIII halte ich für extrem weit hergeholt.
Bedrohung würde ich als entgegenstehendes Schutzgut eines Dritten, welche wir für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit brauchen, ausschließen.

Möglich wäre ggf eine Einschränkung aufgrund der Verletzung von Beuths Ehre in Form einer Beleidigung durch den Banner.
Ich halte auch dies für diskussionswürdig. Auf dem Banner steht nicht „Fick dich!“ sondern lediglich eine Aussage „wer fickt wird auch gefickt“. Besonders der Lüth-Fall (BVerfG Az. BvR 400/51) hat doch gezeigt, dass bei der Meinungsfreiheit als wichtiges Grundrecht geprüft werden muss, ob der Eingriff in die Rechte (hier Schutz der Ehre) derart vorliegt, das eine Untersagung der Meinungsäußerung verhältnismäßig ist.
Ist das Banner obszön? Sicherlich.
Ist es geschmackvoll? Mäßig.
Muss sich eine Person, die in der Öffentlichkeit steht wie Beuth derartig geäußerte Kritik an seiner Politik und dem Umgang mit Fußballfans gefallen lassen? Diskussionswürdig, besonders wenn sich auch Beispiele finden lassen in denen selbst ein „Fick dich!“ nicht als beleidigend gewertet wurde. Eine derart Vereinfachte Argumentation wie du sie hier gebracht hast halte ich für nicht ausreichend.

Davon mal abgesehen: Die Durchsuchung des Stadions und Platzierung von Polizisten im Block nach der Aussage „Das Stadion muss brennen!“ ist nicht aufgrund einer möglichen strafrechtlichen Bedrohung sonder durch eine polizeirechtliche Gefahrensituation begründbar. Hat also wenig mit Strafrecht zutun, sondern mit den Befugnissen der Polizeibehörden. Auch hier wird viel diskutiert und von einigen der Hinweis gegeben, dass durch eine polemische Aussage eines Vereinspräsidenten nicht unmittelbar auf eine Gefährdungslage geschlossen werden kann. Die Sachlage ist auch hier umstritten.

Zwei kleine Tipps für dich

  1. Für deine Nerven und den Seelenfrieden: Lass dich nicht auf jede juristische Debatte ein, wenn du meinst einen Fehler bei anderen zu finden. Mach ich zwar auch hier, aber im Forum ist nochmal etwas anderes als bei FB und Co. Da wirst du echt wahnsinnig :smile:
  2. Überlege dir immer, ob du dir bei einer Argumentation sicher bist. Es lauern überall auch andere Leute, die was von Jura verstehen und oberflächliche bzw schwammige Argumentationen versuchen werden zu widerlegen. Du weißt ja: 2 Juristen, 3 Meinungen! Besonders wenn ein Jurist der Meinung ist, in einem Gebiet Experte zu sein oder glaubt, dass der andere erst am Anfang seines Studiums steht sich aber als Volljurist gibt und überall seine Meinung kundtun möchte. Verflucht sei dieses Studium und der Drang immer Recht haben zu wollen.

Schönen Gruß aus der Examensvorbereitung von einer Leidensgenossin!

1 „Gefällt mir“

Weil es nochmal einen großen Unterschied macht meiner Meinung nach, ob die Polizei „nur“ unverhältnismäßig gehandelt hat. Oder ob hier eine Einschränkung eines Grundrechts stattgefunden hat. Letzteres halte ich für einen ziemlichen Skandal und müsste eigentlich viel mehr so in die Öffentlichkeit gezogen werden.

§ 223 StGB? Wer hier davon ausgeht, dass es um eine sexuelle Handlung geht, der ist schon ziemlich blauäugig. Der Spruch „wer fickt, wird auch gefickt“, mit seiner Bedeutung, „Wenn du uns was antust, tun wir dir auch was an“, kann in diesem Fall als Drohung verstanden werden. Hier würde ich vor allem § 241 II StGB zu Rate ziehen, demnach auch das Vortäuschen von Bedrohungen strafbar ist.

Du erwartest ernsthaft, dass man in einem Forum eine rechtliche Analyse hervorbringt?
Sorry, aber du hast keine Ahnung, wie weit ich bin, wie alt ich bin, oder sonst was und gibst mir hier Tipps, wie ich mich im Internet und bei Debatten zu verhalten habe?:sweat_smile: Zumal du dich nichtmal selber daran hälst?

Werde mich jetzt auch nicht mehr an dem Off Topic beteiligen, habe lediglich den Einwand gegeben, dass es eben doch Anzeichen für eine strafrechtliche Relevanz gibt, bei der die Polizei auch handeln darf und auch Meinungsfreiheit hier nicht unbedingt greifen muss. Bestätigt sich die strafrechtliche Relevanz nämlich, gibt es auch keine Meinungsfreiheit, den Bedrohungen sind keine Meinung.

Die Aussage von Fischer und das Spruchband gegen Beuth sind übrigens zwei verschiedene Sachen.

So, und nun zurück zu Fußball. :slight_smile: Man kann ja private Nachrichten schreiben.

Oder: “Wenn du uns nervst, dann nerven wir dich.” zum Beispiel mit Demos oder anderen Spruchbändern gegen Beuth. Du ziehst hier die schlimmst mögliche Interpretation zur rate, die aber nicht zwangsweise gelten muss.

1 „Gefällt mir“

Offiziell

1 „Gefällt mir“

Wenn Messi mal aufhört, löst Barca wahrscheinlich den Verein auf :beansmirk::beansmirk:

2 „Gefällt mir“

uff. finde ich schade, ehrlich gesagt.

Es ist einfach nur noch zum heulen.
Sein Körper ist nicht für den Profisport geeignet.

Das ist echt mist, kommt mir schrecklich bekannt vor aus dem eigenen Verein…