Ist das möglich? Allein wegen der Arbeitszeiten, wird es doch dann schwierig:
Vorsicht Arbeitszeitgesetz: Nebentätigkeit zählt mit
Im Übrigen muss darauf geachtet werden, dass beide Arbeitsverhältnisse nicht gemeinsam die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreiten. Insbesondere die elfstündige Ruhezeit zwischen den täglichen Arbeitszeiten gemäß § 5 Abs. 1 ArbzG wird häufig durch abendliche Nebenjobs in Kneipen oder Diskotheken unterschritten. Hier hat der Hauptarbeitgeber Anspruch darauf, dass die Nebentätigkeit beschränkt wird.
Du siehst dann auch nur das Unternehmen in der Schuld und der Arbeitnehmer, der dann Live geht und „frei von der Leber redet“ oder „geheimnisvoll die Situation, beschreibt und nicht weiter ins Detail gehen kann“ hat alles richtig gemacht? Denn als Mitarbeiter müsste man dies auch wissen, dass so etwas nicht gut gehen kann.
In dem Moment wo du eine Form von Ertrag erziehlst wird es in der Regel gewerblich. Davon sind kleinere Sachen wie mal flohmarkt machen etc nicht betroffen, aber sobald es regelmäßig ist, kann schon von einem Gewerbe ausgegangen werden.
Das ist sooo eine unfassbar dreiste Nummer RBTV.
Man muss sich das mal aus Dennis Sicht vorstellen, ein Simon streamt in den Räumlichkeiten von RBTV, mit dem Equipment usw, bekommt als Inhaber eh Geld dafür und wird nicht mal mehr von RBTV gemanagt.
Dennis hingegen darf nicht mal von Zuhause in seiner Freizeit streamen. Und bitte erzählt mir jetzt nicht „das ist keine Freizeit“, die Diskussion gab es hier nämlich in anderer Richtung zu genüge.
Dennis war über die letzten Jahre eigentlich immer DER Mitarbeiter, der sich mehrfach die Woche hingesetzt hat und gestreamt hat, ob World of Tanks, Rimworld oder sonst was, er fand einfach die Zeit und die Lust und hat für die Zuschauer aus dem Hängi usw gestreamt, während Personen wie Eddy, die selten auf dem Sender gestreamt haben, jetzt streamen und über den Sender Geld verdienen.
Dennis ist einer der wenigen, die das immer gerne gemacht haben. Gerade der darf es jetzt nicht mehr???
Denzel entscheidet sich dazu, kein Elden Ring zu spielen und bietet damit eine Alternative für alle, die den Anderen sowieso nicht zuschauen wollen, stellt also keine Konkurrenz zu den anderen Bohnen. Und das wird untersagt während andere Bohnen teilweise zu dritt bis viert gleichzeitig das selbe Spiel spielen!?
also weiß ja nicht bei den 8 Std, gibt reichlich Streamer die das Nebenbei machen, glaub nicht das die nur 8 Std die Woche streamen
davon ab, seh ichs schon kommen das man jetzt bei
Rene, Matthias, Doom, Anton, Steffen mit der Stop-Uhr sitzt
oh, und Budi u Ian natürlich
viel Std hat Ede im Urlaub gestreamt ?
letztendlich müssen wir warten das RB uns da ne Erklärung gibt,
obs ne sinnvolle Erklärung wird , mal sehen
würd sagen ich schau jetzt aus Trotz weniger Einzel-Streams, aber ich schau eh schon weniger bzw kaum noch , Marah vielleicht noch , Denzel war/ist eine willkommende Abwechslung
… warten wir ab was passiert
Ganz ehrlich, in jedem Standardvertrag ist ja normalerweise ein Abschnitt zu Nebentätigkeiten. Und dort, so kenn ich das nur, ist dann auch meist ein abschnitt zu konkurrierenden Tätigkeiten und das diese etweder explizit Untersagt werden oder nicht. So war das bisher in den meisten meiner Verträge.
Diese Sache war ja schon Thema als Viet, Kiara und Co vermehrt angefangen zu streamen und dann teilweise mehr Views auf Twitch hatten als der Sender. Da hieß es ja es sei gestattet.
Aber da wir keine Ahnung über die internen Abläufe haben, können wir nur mit den öffentlichen Aussagen arbeiten, die uns zugänglich sind.
Und laut diesen wurde Dennis halt seine Nebentätigkeit von seinem Arbeitgeber untersagt. Ist dann halt sehr unschön, wenn das in der Vergangenheit doch gestattet war.
Und auch das sagt nichts aus.
Fraglich ist doch überhaupt, inwiefern Denzels priv. Stream überhaupt als (Neben)Erwerbstätigkeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist.
btt: Ich bin sehr gespannt, auf die… „Begründung“ seitens RBTV; falls überhaupt eine kommt. Für Denzel (und mir und seinen Viewern) tut es mir sehr Leid. Ich mochte seine Art zu streamen.
Wobei die Begründung es wäre eine konkurierende Tätigkeit einfach heuchlerisch wäre. Immerhin wurde imnmer wieder betont, dass die Einzelstreams keine KKonkurenz sondern Ergänzung seien.
§2 Abschnitt 2 des Arbeitszeitgesetzes:
„(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.“
Somit sollte zumindest die Argumentation Maximale Arbeitszeit wohl nicht mehr greifen, oder?
Sicherlich hatte RBTV genug Zeit und wenn man eine Woche Zeit hatte sich zu überlegen, was man sagt, gilt das sicherlich auch für beide Seite. Jetzt kann man wieder über Emotionalität oder so reden, aber so ein Statement hätte man auch als Mitarbeiter anders setzen können. Das ist meine Meinung.