Spam-Thread VI- Die Rückkehr des Spams

Hab mir das mal kurz angesehen. Wirkte sehr kompliziert auf mich :confused:

Ist es wirklich nicht :confused: Eigentlich muss man nur beachten, dass alle Bands, die schon 5x teilgenommen haben, gesperrt sind. :confused: Alles andere erklärt sich von selbst.

Meinte das anmelden an sich. ^^

Du verschweigst die tausend Stunden, die ihr jedes Mal damit verbringt, euch die ganze Mucke anzuhören :stuck_out_tongue:

Nickname und Passwort eingeben ist schon sehr schwer :kappa:

FTFY :nun:

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Registrieren.
Song eingeben - wenn gesperrt kommt Fehlermeldung.
Nicht gesperrten Song eingeben.
Die untersten Zeilen strg+c strg+v im Thread posten, damit man weiß, wer bereits was eingereicht hat
Warten.
Voten (Wichtig!)
Warten.
Feiern.

Ist echt nicht schwer.

Wenn man halt

sollte man nicht hoffen, viele Punkte zu erhalten @irishrOy @Bettybaaam :rofl:
(sry, hab gerade diese Version gesehen und musste im Gedanken euch danken, dass ihr einen besseren Musikgeschmack hattet).

Gibt es als Playlist mit nettem UI. Wird während der Arbeit gehört und wenn mal was auffällt, dann wird’s markiert. Kurz vor Schluss Punkte verteilen.

Kennt hier jemand das BongoBoulevard habe über die ganz viele tolle Künstler kennengelernt für die erstmal Geschenke gemacht worden sind und mittlerweile gibt es für jeden Gaste eine ganz tolle und individuelle Bühne.

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Aufi.

Alle Featurings haste hier: Liedfett, Jaya The Cat, Chefboss, Kalle Krass, Flo Mega, 257ers, Smith & Smart, Pensen Paletti, Captain Gips, Sondaschule, TW3 & Vollka Putt

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Ich zitiere mal:

Im Falle eines festgestellten Verstoßes drohen Bußgelder in Höhe von zwei bis vier [Prozent] des weltweiten Jahresumsatzes

Was bei Amazon zwischen 3,8 Milliarden bis 7,7 Milliarden wären, oder kurz: Ein oder zwei Jahresgewinne :sweat_smile:

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hat da wer die DSVGO nicht gelesen ^^ (hoffe, dass wenn sie bestraft werden, dann ordentlich, Amazon mag für den Kunden super fein sein, aber müssen sie ihre Daten verdammt noch mal schützen).

Das wird sowieso nicht durchgezogen. Aber ich finde es gut, dass der Kunde so schlau war die Daten zu sichern und entsprechend weiterzuleiten. Durch den englischen Artikel von Ct, extra zu diesem Thema, Sind auch bereits einige amerikanische Newsseiten darauf aufmerksam geworden.

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Dachte ich mir auch gerade.

Muss mir mal die Verordnung durchlesen, aber die 2 bis 4 % sind meines Wissens die Höchststrafe - sprich wiederholtes Vergehen, mehrere festgestellte Vergehen, etc. Ist halt wie immer, dass bei einem alleinigen Vorkommnis nicht gleich die Keule ausgepackt wird. (Soll ja auch nicht jeder Ladendieb beim ersten Mal mit der vollen Härte des Strafrahmens bestraft werden).
Andererseits hatten sie mehr als genug Zeit, sich darauf vorzubereiten und Maßnahmen zu ergreifen, ob sie das getan haben, muss man wohl ausstreiten.

Für die im Gesetz unter Art. 83 Abs. 5 DSGVO aufgelisteten, besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Aber auch der Katalog von weniger gewichtigen Verstößen (Art. 83 Abs. 4) führt Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs an, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

Ach wenns danach geht können Sie sich das ja noch ohne Sorgen 30 mal erlauben :smiley:

also Strafe zwischen 2 und 4 %? Popcorn rausholen.

@Sir_Barett “schön” wäre es, du glaubst nicht, was vor Gericht (zumindest in Österreich) alles als “Vorstrafen” gewertet wird (mehrmals zu schnell gefahren --> einschlägiger Betrüger).

Wegen dir schau ich mir jetzt den Backyard Sale an!! :joy: :black_heart:

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Lüge!

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