T-Online stuft Tweet-Empfehlung ggf. als Spam ein

Moin.
Ich wollte gestern einen interessanten Tweet an einen Bekannten weiterempfehlen, der aber selbst kein Twitter nutzt. Ich habe daher die Funktion genutzt, dass ihm der Tweet per E-Mail gesendet wird. Er hat ein t-online-Konto.

Sofort nach dem Absenden kam “Returned Mail” mit der Begründung, sie sei als Spam eingeordnet worden. Ich leitete daraufhin diese Spam-Antwort an die im Hinweistext enthaltene t-online-Adresse weiter, an die man sich wenden können soll, wenn man seine E-Mail als zu Unrecht als Spam deklariert ansieht.

Und siehe da: bereits heute morgen kam folgende Antwort eines t-online-Mitarbeiters:

Im Text der abgewiesenen E-Mail ist eine Kurz-Adresse von einem Dienst wie “bit.ly” oder ähnlichen enthalten. Solche Dienste werden in einem großen Ausmaß von Spammern missbraucht.
Deshalb lehnt unser System E-Mails mit derartigen Links mittlerweile generell ab, soweit der Betreiber keinen wirksamen Schutz vor Missbrauch durch Spam und Phishing gewährleistet.

Wir raten Ihnen, statt der Kurz-Adresse die eigentliche Adresse der Website anzugeben, auf die Sie verweisen möchten.

Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Hinweise unter
https://postmaster.t-online.de/#t3.3

Die Tweetempfehlung enthält tatsächlich einen Kurzlink (mit t.co/…”)
zum eigentlichen Tweet. Ist natürlich blöd, wenn man somit nicht diese schnelle Empfehlungsmethode (zumindest an Besitzer von t-online-Adressen) nutzen kann, sondern erst wieder umständlich umarbeiten müsste.

Dies wollte ich nur mal kurz mitteilen. Vielleicht ist es ja für einige interessant zu wissen.