Moin.
Ich wollte gestern einen interessanten Tweet an einen Bekannten weiterempfehlen, der aber selbst kein Twitter nutzt. Ich habe daher die Funktion genutzt, dass ihm der Tweet per E-Mail gesendet wird. Er hat ein t-online-Konto.
Sofort nach dem Absenden kam “Returned Mail” mit der Begründung, sie sei als Spam eingeordnet worden. Ich leitete daraufhin diese Spam-Antwort an die im Hinweistext enthaltene t-online-Adresse weiter, an die man sich wenden können soll, wenn man seine E-Mail als zu Unrecht als Spam deklariert ansieht.
Und siehe da: bereits heute morgen kam folgende Antwort eines t-online-Mitarbeiters:
Im Text der abgewiesenen E-Mail ist eine Kurz-Adresse von einem Dienst wie “bit.ly” oder ähnlichen enthalten. Solche Dienste werden in einem großen Ausmaß von Spammern missbraucht.
Deshalb lehnt unser System E-Mails mit derartigen Links mittlerweile generell ab, soweit der Betreiber keinen wirksamen Schutz vor Missbrauch durch Spam und Phishing gewährleistet.Wir raten Ihnen, statt der Kurz-Adresse die eigentliche Adresse der Website anzugeben, auf die Sie verweisen möchten.
Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Hinweise unter
https://postmaster.t-online.de/#t3.3
Die Tweetempfehlung enthält tatsächlich einen Kurzlink (mit “t.co/…”)
zum eigentlichen Tweet. Ist natürlich blöd, wenn man somit nicht diese schnelle Empfehlungsmethode (zumindest an Besitzer von t-online-Adressen) nutzen kann, sondern erst wieder umständlich umarbeiten müsste.
Dies wollte ich nur mal kurz mitteilen. Vielleicht ist es ja für einige interessant zu wissen.