Folgender Absatz wurde den Regeln hinzugefügt:
“Sollten innerhalb eines Beitrages nur Teile des Textes gegen unsere Richtlinien verstoßen oder anderweitig Moderation erfordern, steht es den Moderatoren frei, diese Textstelle entsprechend zu entfernen oder abzuändern, anstatt den kompletten Beitrag zu entfernen oder auszublenden. Sollte dies nötig sein, wird im gleichen Beitrag vom Moderator auf die Änderung hingewiesen.”
Wir haben entschieden, dass ein komplettes Löschen/Unsichtbarschalten von Posts für einige Beschwerden, Anspielungen oder Seitenhieben nicht nötig ist. Durch ein Herauseditieren dieser Beitragsteile können wir den Grundtenor des entsprechenden Beitrags beibehalten, und trotzdem Punkte, die gegen die Richtlinien verstoßen, entfernen.
Grundsätzlich soll bei Edits, egal wie groß, ein entsprechender Hinweis im Post hinterlassen werden, und im Normalfall ist ein Post, der von uns editiert wird, damit als erlaubt und regelgerecht ausgewiesen.
Sollten von der Moderation durchgeführte Edits vom Benutzer einfach wieder rückgängig gemacht werden, wird dies als aktives Eingreifen gegen die Moderation gewertet und kann bei wiederholtem Auffallen zu Verwarnungen etc führen.
Beispiel zur Verdeutlichung der Durchführung (Inhaltlich irrelevant):
Originalpost:
“Ich muss ja mal sagen, auch wenn ich @TechInterMezzo zustimme, ist die Frisur von @TimoW ja schon ziemliche Scheiße.”
Geänderter Post:
“Ich muss ja mal sagen, auch wenn ich @TechInterMezzo zustimme, ist die Frisur von @TimoW ja schon [Beleidigung entfernt - @TimoW].”
Diese Regel gilt nicht nachträglich und wird ab sofort zum Einsatz stehen. Sollte sie im Endeffekt dem Forenleben nicht helfen, kann sie wieder aus den Regeln entfernt werden, was in dem Fall entsprechend kommuniziert wird.
Sollte ein Beitrag editiert werden, erhält der Beitragsersteller eine entsprechende Notification, die ihn darauf hinweist.