MM findet vor unserer regulären Arbeitszeit statt
achso alles klar, ich danke dir für die erklärung^^
Ja ist von Oskar Pannier. Er hat ja auch für TEARS und BEARDS gemalt.Der Streamt auf auch auf Twitch und malt da Monster mit der Community zusammen. Ähnlich wie bei Rob Boss. Und letztes Jahr hat er für alle die mehrfach bei ihm gesubbt haben ein eigenes Monster nach deren Wünschen gemalt.
Freizeit und dabei Arbeiten geht nicht, zumindest nicht wenn die Firma ordentlich ist.
Das einzige was es in der Richtung gibt ist zb zu arbeiten in dem Wissen das die gerade gearbeiteten Stunden am Monatsende verfallen weil man in vielen Firmen nur XX Überstunden im Monat anhäufen darf (und alles darüber hinaus verfällt am Monatsende) und wenn man dann mehr arbeitet hat man eben Pech.
Aber arbeiten ohne offiziell zu arbeiten geht alleine schon aus Arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht.
Wenn ein Olli da schreibt, das das vor Ihrer regulären Arbeitszeit stattfindet ist das ganze schon etwas kritisch.
Wenn in der Firma in der ich arbeite ein Unfall ist, prüft die Berufsgenossenschaft/Versicherungen immer zb die Zeitkonten denn rechtlich macht es einen Unterschied ob man zb sich den Knöchel bricht während man vom Parkplatz in die Firma läuft, oder angestempelt hat und gerade zum Drucker läuft.
Genauso wenn ich Krankgeschrieben bin oder Ich schon längst feierabend habe und dann nochmal in die Firma komme um einem Kollegen etwas auszuleihen (Film oder so) und dabei den 3000€ IMAC des Chefs runterschmeisse ist das etwas anderes als wenn dies passiert während man angestempelt hat bzw eben gerade Arbeitszeit hat.
(Auch gelten Unfälle auf der Toilette nicht als BG fälle, weswegen es ja den Spruch gibt, dass wenn man sich auf der Toilette hinlegt und sich verletzt, man immer rauskriechen soll, und erst dann um Hilfe schreihen )
Alles richtig, weshalb ich bei Ollis wiederholter Aussage, alles was zu Morning Madness gehört, geschieht vor der Arbeitszeit, immer etwas zusammenzucke.
Letztendlich sitzen bei RBTV aber sicher genug Leute, die das auch wissen. Müssen sie dann intern klären, auch wenn mir die Herangehensweise nicht gefällt.
Ist nie ein Problem, bis eben doch einmal etwas passiert.
Im Zweifel ist das in Simons Wohnung passiert . Aber ihr habt schon recht und gerade bzgl. Simon, als der noch dort gewohnt hat, hätte er sich ja auch mal Nachts aufm Weg zum Klo oder was weiß ich wie, verletzen können. Dann der Versicherung erklären warum das am Arbeitsort passiert ist, könnte durchaus „interessant“ werden.
Allerdings gehe ich stark davon aus, dass die Bohnen da schon ihre Maßnahmen getroffen haben und im Zweifel auch alle abgesichert sind.
Simon ist Geschäftsführender Gesellschafter bzw Teilhaber, kein Angestellter, für die gelten keine Arbeitszeitgesetze da hat man kein Problem.
Während des Jahresabschlusses ist mein Chef auch oft 14 Stunden am Tag in der Firma und hockt bis abends um 11 mit dem Anwalt über den Büchern
Ist man dann automatisch immer kein „normaler“ Angestellter bzw. gilt nicht als solcher? Wir hatten neulich im Beanstalk (allerdings weiß ich gerade nicht mehr ob on air ) die Diskussion ob die Gesellschafter einen Teil vom Gewinn einstreichen oder eben ein reguläres Gehalt bekommen. Möglich ist ja beides und die Frage ist ob diese Trennung dann auch bzgl. Arbeitsschutzgesetzen gilt?
Arbeitszeit und Gehalt hat absolute nichts miteinander zu tun.
Gesellschafter die gleichzeitig in der Firma arbeiten kriegen normalerweise ein normales Gehalt plus eine Auszahlung entsprechend dem Gesellschaftervertrag.
Wenn man Chef ist ist man kein Angestellter, und für die Chefs sowie leitende Angestellte gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Sprich solange man sich als leitender Angestellter nicht dabei erwischen lässt wie man am Wochenende mit dem Skateboard in der Produktionshalle rumfährt und sich dabei den Knöchel bricht, ist eigentlich alles was auf der ARbeit schiefgeht ein Arbeitsunfall.
Wer ist leitender Angestellter?
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die in ihrem Verantwortungsbereich unternehmerische Aufgaben mit großer Entscheidungsfreiheit wahrnehmen.
Leitende Angestellte sind zum Beispiel Betriebsleiter im Sinne von § 4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) oder auch die Leiter größerer Personalabteilungen.
Damit vertreten leitende Angestellte typischerweise gegenüber anderen Arbeitnehmern die Arbeitgeberposition, indem sie über Einstellungen und/oder Entlassungen entscheiden oder Entscheidungen treffen, die von ähnlich großer Tragweite für andere Arbeitnehmer sind.
Danke für die Erklärungen. Hat zwar gar nichts mehr mit dem eigentlich Thread zu tun aber das hat mich in dem Zusammenhang wirklich mal interessiert .
Hier vermischst Du jetzt einiges.
Gesellschafter der GmbH haben bestimmte Rechte und Pflichten. Mit Google sehr schnell zu finden, auch eine Reihe verständlicher Erklärungen.
Gesellschafter einer GmbH können gleichzeitig auch (bspw.) Geschäftsführer dieser GmbH sein. In dieser Funktion haben sie wiederum Rechte und Pflichten, bspw. erhalten sie in dieser Funktion für gewöhnlich ein Gehalt.
Ob es Gewinnausschüttungen an Gesellschafter gibt und wenn ja, wie diese erfolgen, unterliegt wieder gewissen Regeln bzw. vertraglichen Regelungen.
Bei RBTV ist (mein aktueller Kenntnisstand) die GmbH mit 5 Gesellschaftern eingetragen (die BEANS), alleiniger Geschäftsführer ist allerdings Arno. Die anderen 4 haben selbstverständlich ebenfalls Arbeitsverträge und werden wohl auch leitende Angestellte sein, wie auch immer das vertraglich geregelt ist.
Das Ganze ist kein Hexenwerk und lässt sich grob mit kurzer Recherche herausfinden, vor allem, wenn man sich auf die GmbH beschränkt.
Edit: Plus alles was @Angrist schreibt.
Das war mir durchaus klar.
Aber könnte ja sein (jetzt nicht bei den Bohnen sondern allgemein), dass ein Gesellschafter eben kein leitender Angestellter der Firma ist sondern ganz normal auf dem Level eines Arbeiters dort angestellt ist. Daher kam meine Frage ob man als Gesellschafter dann halt doch Sonderrechte hat (wie eben arbeiten solange man will) oder eben nicht. Und das scheint ja wenn ich es richtig verstehe dann nicht der Fall zu sein. Nur wenn man leitender Angestellter ist, völlig unabhängig ob Gesellschafter oder nicht.
Allerdings ist be den Bohnen mit ihren vielen „Unterabteilungen“ und den zugleich flachen Hierarchien der Begriff „leitender Angestellter“ wahrscheinlich gar nicht so leicht zu definieren.
So weit, so richtig. Gesellschafter müssen gar keine Anstellung in der GmbH haben, können aber jede Position besetzen, wobei die des Geschäftsführers natürlich am üblichsten ist.
Die Anstellung ist dann genau so geregelt, wie jede andere auch.
Was ein leitender Angestellter ist, ist ja ziemlich klar definiert. Das kann ja auch in den Verträgen der BENS so stehen, aber dann in der Firma anders gelebt werden.
Letztendlich weiß man aber nur so viel über die GmbH, wie man auch über jede andere herausfinden kann und das ist auch gut so.
Möglichkeiten gibt es viele, die kann man alle vertraglich regeln, gehen uns dann letztendlich aber überhaupt nichts an. Neugierde ist in diesem Fall natürlich nicht zu verurteilen.
Achso, ok, ja es ist möglich das ein Gesellschafter ein Angestellter ist (wenn er nicht mehr als 50% der Anteile hat und keine Sperrminorität hat)
hier dazu mehr
https://www.meyer-koering.de/meldungen/2147/mitarbeitender-gesellschafter-als-arbeitnehmer
Und klar könnte man im Arbeitsvertrag dieser Person Dinge regeln die anders sind als bei normalen Arbeitnehmern (60 Tage Urlaub, keine Einschränkung bei Nutzung des Firmenrechners, Firmenwagen auch im Ausland nutzbar etc) ABER ein Arbeitsvertrag darf einen Arbeitnehmer ja immer nur besser stellen als es das Gesetz vorschreibt.
Sprich er darf weniger arbeiten wenn das so im Vertrag steht, aber 80 Stunden Arbeitnehmerverträge (bei nicht leitenden Positionen eben) wären nicht zulässig da ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.
Natürlich gibt es auch dafür wieder ausnahmen, zb für die Crews von Bohrinseln die dafür dann eben 2 Wochen Urlaub, 2 Wochen Frei haben oder sonstige Sachen, aber das mal so ganz im groben.