Allgemeiner Thread zu Diskriminierung (Rassismus, Sexismus etc.)

Soweit ich weiß haben sie es in den Metainformationen gemacht, aber nicht direkt in den Medien. Ich habe gerade mal aus Neugier die 1. Folge von Umbrella Academy gestartet und da steht noch der alte Name im Bild, auf der Infoseite aber der Neue.

Bei neueren Werken wäre es sicherlich leicht die Namen zu ändern, neu zu komprimieren und dann auszutauschen. Wird aber trotzdem eine Weile dauern (wenn es denn überhaupt gemacht wird). Bei älteren Werken die evtl. auch von der Rolle digitalisiert wurden ist das nicht so einfach.

1 „Gefällt mir“

Ah okay. Dann hatte ich es falsch verstanden. Danke!

Jordan Peterson oder Ben Shapiro und Konsorten machen sich aber gerade einen Spaß daraus extra die falschen Pronomen zu benutzen. Die machen das extra zur Provokation. Dagegen sollte es - ähnlich wie bei Beleidigung - ein Gesetz geben.

Es wird nie ein Gesetz geben, wo dich jemand anzeigen kann, weil Du einmal aus Versehen die falsche Anrede benutzt.

3 „Gefällt mir“

Ist hier jemand Anwalt oder Richter und weiß, welche Bedingungen für eine Beleidigung erfüllt sein müssen?

Edit: Meine Überlegung war hier, ob man es nicht schon evtl. als Beleidigung sehen kann.

Man muss kein Anwalt oder Richter dafür sein um festzustellen, dass es eine Ehrverletzung bzw. Beleidigung ist, wenn man eine Transperson ständig und erkennbar absichtlich mit dem falschen Pronomen bezeichnet. Natürlich ist das eine vollkommene Herabwürdigung, wenn man sich selbst über einen Menschen erhebt und dessen eigene Persönlichkeitsentwicklung einfach ignoriert.

Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte sogar, dass das für mich eine Körperverletzung darstellt. Ich kann mir nur vorstellen, wie schwer dieser Selbstfindungsprozess für Transmenschen sein muss und dann ist es absolut inakzeptabel seelisches Leid zu verursachen, in dem man diesen Menschen - auch noch mit einer politischen Agenda - die falschen Pronomen an den Kopf wirft.

„Was gilt als Beleidigung?“ Diese Frage soll vorab geklärt werden. Die Tathandlung, welche das Gesetz als Beleidigung umschreibt , besteht in einer Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen.

Quelle: https://www.anwalt.org/beleidigung/#Paragraph_„Beleidigung“_Was_sagt_das_Gesetz

Das missachtet und nichtachtet jemanden eindeutig, wenn man ihn absichtlich nicht mit dem richtigen Pronomen anspricht.

Das entspricht auch meiner persönlichen Einschätzung und meinem persönlichen Rechtsempfinden. Aber das bedeutet ja nicht, dass Gerichte es auch so sehen.

1 „Gefällt mir“

Also meines Wissens hat Peterson gesagt, dass er das genau eben nicht macht, sondern die Leute in seinen Seminaren mit den Pronomen anspricht, die die Personen möchten. Aber kannst mich gerne mit einem Beispiel vom gegenteil überzeugen.

Wenn es ein Gesetz gibt, dass dich für das nutzen des falschen Pronoms bestrafen kann (was du ja forderst) gibt es eben auch gleichzeitig ein Gesetz, wo du für das unabsichtlich falsche Benutzen bestraft werden kannst. Denn letztendlich ist die Absicht immer sehr schwer festzustellen.

5 „Gefällt mir“

Bei Ben Sapiro kann ich es mir vorstellen, aber bei Peterson habe ich es noch nie gesehen oder gehört, dass er sich einen Spaß daraus gemacht hat.

1 „Gefällt mir“

\1. Gibt es bereits ein Gesetz gegen öffentliche Beleidigung

§ 115.
(1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.
(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

(Österreich)

§185 Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

wobei

Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person.

Eine Meinungsäußerung ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des anderen geringer darstellt, als er tatsächlich ist.

Eine Aussage, die ihrem Wortsinn nach ein nicht beleidigungsfähiges Kollektiv anspricht, kann eine Einzelperson beleidigen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass sich die Aussage unmittelbar gegen eine bestimmte Person richtet.

(Deutschland)

Bloß weil Trans*- und non-binary Personen eine „neuere“ gesellschaftliche Entwicklung ist (wobei dass auch nicht stimmt, wir outen uns nur öfter), finde ich nicht, dass wir deswegen neue Gesetze brauchen.

Gute Gesetze bestehen gesellschaftliche Entwicklungen, wo früher es normal war, Schwarze als „Neger“ oder „Bimbo“ öffentlich zu bezeichnen, denke ich, wirst heute damit ein Problem haben.

\2. Zur „Absicht kann schwer festgestellt werden“

Äh, nein? Wenn ich Jemand mehrfach auf mein Geschlecht aufmerksam mache und trotzdem weiterhin falsch bezeichnet werde oder derjenige „Frau“ (mit den Fingern gemachte Ausführungszeichen) benutzt - so schnell kannst gar nicht sein, wie die Richterin denjenigen maßregelte, er soll aufpassen …

Meist läuft es halt anders (gerade heute wieder bei einem Telefonat mit dem Roten Kreuz): Und sie sind Herr … Nein, ich bin die Tochter … Ah, Entschuldigung, also Frau …

Keine Absicht erkennbar, dass mich wer verspotten oder beleidigen wollte.

Problem ist eher, dass Beleidigung (in Österreich) ein Privatanklagedelikt ist, d.h. als Betroffene müsste ich die Anklage übernehmen (und bleib beim Freispruch auf die Kosten hängen). Und dass ist mir die Zeit nicht wert.

6 „Gefällt mir“

Es geht eher um den umgekehrten Fall. Dass jemand tatsächlich aus Versehen das falsche Pronom benutzt aber ihm unterstellt wird er täte es absichtlich. Und sobald du ein extra Gesetz schaffen würdest, die das falsche Anrede unter Strafe stellt, hast du das oben angesprochene Problem mit der schwierig festzustellenden Absicht. Das Beispiel, das du benutzt ist ja auch ziemlich eindeutig. Aber gerade du solltest doch wissen, dass diese Eindeutigkeit in der Realität selten gegeben ist.

zuerst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass erst die gesellschaftliche übereinkunft kommt, dann das gesetz.
wie z.b. für die gleichgeschlechtliche ehe erst in der bevölkerung ein konsens erreicht werden musste, bevor eine gesetzliche änderung in frage kam.
ein gesetzbuch ist kein alleiniger moralischer kompass und nicht das einzige maß für ethische und moralische urteile.

und dann muss man natürlich vor einer gesetzesänderung oder einem neuen gesetz auch erst einmal feststellen, ob das anliegen nicht bereits durch ein bestehendes gesetz abgedeckt ist.

also muss man zunächst einmal gesellschaftlich überein kommen, dass der vorsätzliche zum zweck der abwertung gebrauch eines pronomens, das die betroffene person ablehnt, auch ein fehlverhalten darstellt.
dazu braucht es öffentlichkeit und debatte, um überhaupt ein bewusstsein in der gesellschaft dafür zu schaffen.
deshalb ist es auch so wichtig, dass darüber diskutiert wird. damit nämlich betroffene ihre geschichte erzählen können und so mitgefühl und die breite einsicht entstehen kann, dass man so ein verhalten in der gesellschaft nicht wünscht.

und wenn man dann also übereinkommt, dass das vorsätzliche und zum zweck der abwertung verwenden eines pronomens, das von der betroffenen person vorher erbeten wurde nicht zu benutzen, eine beleidigung darstellt, die auch rechtlich geahndet werden soll, dann muss man erst mal überprüfen, ob bestehende gesetze so einen fall nicht längst ausreichend abdecken.

und dann ist es ja auch bereits jetzt schon so, dass nicht alles, was im einen kontext eine beleidigung ist, das ebenso in anderen kontexten ebenfalls eine beleidigung darstellt.
dafür haben wir ja gerichte, die kontexte aufarbeiten und dann demnach entscheiden, ob ein fehlverhalten nach dem gesetz vorliegt.
sonst bräuchten wir das ja nicht und könnten urteil-computer nutzen. z.b. du sagst „vogel“, also eine beleidigung, geldstrafe nach tagessätzen, bitte, danke.

ich finde es gut und wichtig, dass es eine debatte über die verwendung von personal-pronomen von trans-personen gibt, denn sie kann bewusstsein und mitgefühl erzeugen.
eine diskussion über extreme positionen, wie etwa „du willst also auch die unbeabsichtigte falschnutzung von pronomen verbieten“, halte ich aber für wenig zielführend, auch wenn das natürlich viel aufmerksamkeit erregt.

4 „Gefällt mir“

Absolut richtig. Ich habe mich in meinen Aufführung ja auch nur explizit auf die Forderung Hatoris bezogen. Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn die Rechtssprechung das falsche benutzen von Pronomen als Beleidigung wertet. So was entscheiden dann letztendlich Gerichte. Aktuell ist man ja sehr nachsichtig, was die Bewertung von Aussagen angeht. Wo ich auch sehr zwiegespalten bin, wie ich das finde. Aber es gibt bereits eine Linie zu dem Thema. Ein neues Gesetz würde komplett neu interpretiert werden und bietet deshalb eben auch die von mir angesprochenen Problem.

1 „Gefällt mir“

:roll_eyes: es geht nicht darum das man, weil man an der Kasse aus versehen Sie zu Ihm sagte sofort Angeklagt wird. Immer diese Übertriebenen Szenarien, so eine Klage würde kein Gericht annehmen.

2 „Gefällt mir“

Was wäre das denn für eine Aussage wenn man extra für so einen Fall ein Straftatbestand einführt? Solltest du dich durch so ein verhalten in deiner Ehre verletzt fühlen, gibt es ja den Tatbestand der Beleidigung.
Da braucht es keine neuen Ausführungen für.

1 „Gefällt mir“

Ich weiß nicht mehr wie das in dem Kandischen Gesetzt war. In Deutschland würde es (so ein Gesetzt ist ja nicht geplant) wahrscheinlich unter Beleidigungen eingeordnet werden. Aktuell wird das nutzen von falschen Namen oder Pronomen als nichts angesehen was man Anzeigen könnte, zumind. soweit ich weiß, also auch nicht als Beleidigung.

Ich würde es nicht ausschließen, ehrverletzend ist eine große Spanne.
Und warum sollte man für einen solchen Fall dann noch ein extra Gesetzt schaffen, wenn man das Vorhandene nutzen könnte? Es muss halt nur von den Gerichten so angenommen werden.

1 „Gefällt mir“

Zumindest das deadnaming war in diesem Fall nicht als Beleidigung einzuordnen.

Im Artikel ist es auch nicht ganz klar. Wie so oft sehen Juristen das sehr unterscheidlich.

Wenn ein Mensch bewusst mit dem ehemals geführten Namen angesprochen wird, kann das eine zielgerichtete Missachtung und Herabwürdigung darstellen.

Wie geschrieben, es kommt suf den Kontext an. Und für diesen Kontext braucht es kein neues Gesetz, denn das neue Gesetz bräuchte ja die gleichen.

so wie ich das verstehe hat aber die staatsanwaltschaft entschieden, die anzeige nicht weiter zu verfolgen, kein gericht dass es keine beleidigung darstellt.

man kann palmer in dem fall offenbar kein absichtlich ehrverletzendes verhalten nachweisen, was einen gerichtsprozess vermutlich sehr aussichtslos macht.
da boris palmer aber auch sonst nicht mit arschloch-moves geizt und aufgrund seiner reaktion halte ich es persönlich zwar für sehr wahrscheinlich, dass er zumindest bewusst provoziert hat, aber das zeigt v.a. halt nur einmal mehr, was für ein typ dieser kerl ist.

2 „Gefällt mir“