Allgemeiner Thread zu Diskriminierung - (Teil 2)

Warum ist ein Schwangerschaftsabbruch kriminell?

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Ist es das nicht? Das letzte Mal wo ich nachguckte waren Handlungen, die dafür sorgten dass eine Person ihre Leibesfrucht verliert (ja das heißt juristisch so), strafbar, ja sogar Mord. (Also wirklich ausdrücklich Mord - der von der „Mutter“ gewollte Schwangerschaftsabbruch ist ja juristisch eine Ausnahmeregelung, dass sowas eben kein Mord ist).

Und ja, dass im Falle, dass die Gesellschaft endlich den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert es auch einen Tatbestand braucht, dass solche Taten weiterhin als Mord (am ungeborenen Kind) gelten, ja das ist uns klar.

Nein, ist es bei uns nicht. Weil das Ungeborene nicht als Mensch im Jursitischen Sinne zählt.
Daher hat man ja auch zb. den Schwangerschaftsabbruch strafbar gemacht, und unterscheidet da auch.

Und warum ist es kriminell über den Schwangerschaftsabbruch zu werben und aufzuklären als Klinik oder Arzt?

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Das kann ich dir nicht Begründen, und wüsste auch nicht warum das so sein sollte. Spielt aber für mich, für meine Diskussion, auch keine Rolle.

Stopp!

Eben gerade andersrum ist es richtig. Schwangerschaftsabbruch gilt als Mord, außer bestimmte Voraussetzungen sind gegeben. Das ungeborene Leben gilt als Mensch im juristischen Sinn und ist deswegen geschützt (außer eben es liegen die Voraussetzungen eines legalen Schwangerschaftsabbruch vor).

Um euer Justizministerium zu zitieren:

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar.

(Und ja, das ist in Österreich ähnlich geregelt. Und es ist mir egal, wie oft das falsch behauptet wird.)

Öhm nein.

Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt. In Deutschland ist die Rechtsfähigkeit in § 1 BGB bestimmt: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“ Nach herrschender Meinung wird Art. 7 EGBGB so verstanden, dass der Begriff Person im Sinne dieser Vorschrift nur geborene Menschen erfasst.
Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) stellt auf die Geburt ab: „Alle Menschen werden frei und gleich in Würde und Rechten geboren.“

JA, aber der Punkt bezieht sich auf die Geschäftsfähigkeit - und die erlangst du (wie schon @Threepwood1 anmerkte) im vollen Umfang erst mit dem Vollenden des 18. Lebensjahrs, nicht ab wann Leben geschützt ist.

Also ich hoffe nicht, dass du hier propagierst, ungeborene Kinder sollten das Recht haben, Verträge verpflichtend abzuschließen. (Wär aber eine interessante Idee :beanthinking:)

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Nein, Rechtsfähigkeit.

Rechtsfähigkeit ist in der Rechtswissenschaft die Rechtssubjekten kraft Gesetzes verliehene Befugnis, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Da steht Rechtsfähigkeit.

Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig (§ 1 BGB). Unter gewissen Umständen wird die Rechtsfähigkeit auch fingiert. So kann bereits ein ungeborener Mensch (Nasciturus) zum Erben werden (§ 1923 Abs. 2 BGB). Damit ist das Bestehen von Rechten (und auch Pflichten) des Nasciturus gesetzlich anerkannt. Die Rechtsfrage, ob er dann nicht auch rechtsfähig sein muss, hat der Bundesgerichtshof bisher offengelassen, allerdings eine positive Antwort in Aussicht gestellt.

Du, ich weiß was die Rechtsfähigkeit ist.

Ich habe aber auch beschrieben, dass das nicht den Schutz von Leben umfasst (den hast du ab deiner Zeugung bzw. Einnistung in der Gebärmutter). Ganz ehrlich, ich kenne dieses Argument und nein, dass ist nicht das, was du glaubst. Bzw. unterstützt du gerade meine Argumente.

Nochmal, welche Rechte (und Pflichten) vermisst du bei ungeborenen Leben, das angeblich nicht geschützt sei?

Doch tut es, weil ein Ungeborenes töten nicht unter Mord fällt. Weil es keine Rechtsfähigkeit besitzt. Den einzigen Schutz den ein Ungeborenes besitzt, ist bis jetzt, das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen.

Du vermischt da noch immer die Rechtsfähigkeit mit dem Schutz vom Leben

Funfact für alle: die Rechte eines Nasciturus, der Leibesfrucht, also des ungeborenen Menschen, gibt es übrigens (beschrieben) seit dem Alten Rom. Also das sind einer der ältesten Rechte, die wir haben, und bezogen sich viele Beispiele auf die Frage, ob wir als Sklaven (rechtlos) oder Bürger auf die Welt kamen. Da wir die Sklaverei abgeschafft haben, vielleicht kommt daher das Missverständnis.

Dass ungeborene inzwischen alle Rechte eines geborenen haben (und die entsprechenden Stellen zum Abbruch als Ausnahme des Mordes) beschrieben sind, machen das vielleicht nicht für alle erkennbar.

Du vermischt hier BGB und Grundgesetz. Nur weil Ungeborene nach BGB nicht rechtsfähig sind heißt das nicht das sie nicht das Recht auf Leben gemäß Art 2 GG haben.
Siehe:

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Und mehr schreibe ich nicht.

Wieso beisst du dich so am Mordbegriff fest, bzw warum ist der für dich im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen so wichtig?

Wie oft denn noch, weil:

Okay dann halt, wieso ist es für dich unabdingbar, dass ungeborenes Leben exakt die selben Rechten und Pflichten hat, wie geborenes?

Weil ich dagegen bin, Menschliches Leben zu selektieren, nur weil sich das Leben in dem Körper eines anderen befindet.

Das „nur“ ist hier nunmal kein einfaches nur.

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Für mich, ist es ab einem gewissen Punkt, eindeutig. Ich sage ja auch nicht das man das so sehen muss. Man muss aber die Konsequenzen daraus akzeptieren, und annehmen, da dieses Leben auch noch nicht für sich selbst entscheiden kann, was die gesamte Gesellschaft dazu sagt. Und nicht nur eine einzelne Frau. Für mehr oder weniger bin ich nicht.
Genauso wie wir es bei Beschneidungen diskutieren, usw.