Allgemeiner Thread zu Diskriminierung - (Teil 2)

Ich hab persönlich den Eindruck, das die Gesellschaft (zumindest in nicht konservativ fundamental religiös dominierten Gebieten), da durchaus auf der Linie der einzelnen Frau ist, beziehungsweise ihr dieses Recht allein zu entscheiden zugesteht.

Dann soll sie es so entscheiden, dann werde ich das akzeptieren. Ich werde aber nicht akzeptieren, das ich das nicht Ansprechen darf, oder dessen folgen muss.
Für mich ist das keine so einfache Lösung, wie einfach nur sagen, Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht in ein Gesetz. Das verkennt meiner Meinung nach volkommen den Wert eines Lebens.
Edit: und ja, dann müssen wir uns auch die extremen Beispiele vor Augen halten.

Wow.

Also damit sprengst du echt alles. Du bist also damit einverstanden, dass Frauen und Personen mit Uterus kriminalisiert werden, während du völlig ignorierst, dass es bereits medizinisch-ethische Rahmenbedingungen gibt und suggerierst, Frauen/ Personen mit Uterus würden sich sonst spontan im 7., 8.,9. Monat für einen Abbruch entscheiden - das ist ja die Gefahr? Und schon gar nicht dürfte gesetzlos darüber selbst bestimmt werden, ob man sich gegen ein Kind entscheiden darf, „selektiert“?

Also werden Frauen/Personen mit Uterus deiner Argumentation nach, zu recht entmündigt, als irrationale Wesen dargestellt und damit zu recht kriminalisiert? - Ich dachte, es ist ein Unterschied, ob gesetzliche Rahmenbedingungen erstellt werden oder ob man Handlungen gezielt kriminalisiert und unmittelbar als Straftat benennt. (Aber ich bin auch keine Juristin.)

Das was du hier beiträgst, ist wirklich ein Level, wo mir nichts mehr einfällt und ich bin froh, dass wir in einer Demokratie leben, in der hoffentlich die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen abgeschafft wird. Überfällig ist es.

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Über deinen Text bin ich wirklich einfach nur fassungslos.

Dann bleibt’s hoffentlich in Erinnerung bei der nächsten Diskussion, die du haben wirst.

Denn diese Fragen stelle ich mir, wenn ich deine Beiträge lese und der Kern scheint darin zu bestehen: Ohne Strafgesetz würden Frauen und Personen mit Uterus nicht ethisch und rational darüber entscheiden können und wer kein „ungeborenes Leben“ - einen Zellhaufen, oder ein Embryo (!) - will, ist kriminell. Weil, gäbe es dieses Strafgesetz nicht, würden ja völlig falsche Entscheidungen zu hauf getroffen werden und der Zellhaufen oder Embryo sei in Gefahr, der muss vor der Frau und Person mit Uterus geschützt werden - weil die, die sind die Gefahr, es gäbe sonst ein Kontrollverlust?

Diese Logik ist eigentlich der Punkt, der uns zu denken geben sollte.

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Ich habe keine Ahnung aber vielleicht als Fragen an die Leute die Ahnung haben:

Mit welchem Strafmaß müsste jemand rechnen, der seiner Partnerin während der Schwangerschaft etwas in den Drink getan hat, was die Schwangerschaft abbricht?

Und mit welchem Strafmaß muss jemand rechnen der sein 1 jähriges Kind tötet?

Rein von meinem Verständnis her müsste ersterer mehr bekommen weil Mord + Körperverletzung. Der zweite nur Mord.

Die Frage ist mir beim lesen gekommen. Die Entscheidung über Schwangerschaftsabbrüche kann, will und Gottseidank muss ich nicht entscheiden. Denn das geht definitiv über meine Kompetenzen.

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Die Frage bleibt doch aber muss eine Schwangerschaftsabbruch per se und von Grund auf Kriminalisiert werden oder wäre es nicht besser dies Grundsätzlich Abzuschaffen und andere Gesetzte zur Tötung zu Erweitern.

Der Schutz des Ungeborene Lebens ist nun mal seht heikles und moralisches Thema und greift immer in die Rechte der Schwangeren ein.

Aber vor was? Ich glaube das muss du mal ausführen.

Ich hab leider auch keine Ahnung.
Komische Frage.
Aber, würde die Schwangerschaftswoche dann eine Rolle spielen?

Das Problem das ich immer mit dieser Aussage habe ist:
Was ist denn dieser „gewisse Punkt“? Und wie real ist diese Besorgniss?
Aber „einem gewissen Punkt“ findet der Schwangerschaftsabbruch sowieso nur noch durch eine Frühzeitige Entbindung statt, wo man den Fötus lebendig (aber halt frühzeitig) zur Welt bringt.
Ausserdem ist diese Idee, dass Frauen durch z.B. sieben Monate Schwangerschaft gehen und sich dann plötzlich entscheiden das Kind nicht mehr zu wollen… ehrlich, dass ist so ein ein Angstmacherei-Szenario der Anti-Abtreibungs-Lobby welche ziemlich realitätsfern ist. Weswegen ich diese Art Einwände immer als Ablenkung von den eigentlichen Probleme der Abtreibungsdebatte sehe.

Also, meine Frage an dich wäre hier:
Was ist dieser „gewisse Punkt“? Und was sollte auf praktischer Ebene da anders gehandhabt werden als es sowieso schon wird? Ich meine, konkret jetzt.

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Das ist Mord also schon eine harte Strafe ist zu erwarten.

Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall - bis zu 5 Jahren (Mindeststrafe: 6 Monate).

Beim Kind kommen die Paragrafen zum Mord/Totschlag zu tragen (insofern hat Sedov recht), da ist das Mindestmaß 5 Jahre.

Bist du da sicher?
Und die Frage war ja spezifisch, ob es das gleiche Strafmass hätte, wie wenn du ein 1-jähriges Kind umbringst.
Denn wie von schandfleck richtig ausgelegt: Wenn das als Mord angesehen werden würde, dann hättest du da zwei Anklagepunkte (Mord=Die Tötung des Fötus & Körperverletzung=Das Verabreichen des Mittels in den Körper der Frau, ohne deren wissen). Während ein Mord an ein 1-jähriges Kind „nur“ der Mord als Straftat hätte.
Was also bedeuten würde, dass das beschriebene Szenario mit dem Drink eigentlich immer ein höheres Strafmass haben MÜSSTE, wenn es wirklich als Mord gezählt wird.

Ich wäre da aber nicht so sicher, dass das der Fall wäre.

Du bekommst zumindest in Dtld. immer nur das höchste Strafmaß, das wirkt nicht kumulativ.

Aber ich bin auch kein Jurist, also gefährliches Halbwissen

Die Frage ist hier, was wirkt schwerer, das Recht der Mutter auf ihren Körper und ihr Leben oder das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben.

Dann noch wie ist das Kind entstanden, wann hat die Mutter festgestellt dass sie schwanger ist. Da gibt es so unglaublich viele Variablen.

Persönlich tendiere ich hier aber in Richtung, der Körper der Frau = ihre Entscheidung unabhängig von den Variablen.

Es hätten sich aber auch aus jüngster Zeit problematische Likes von ihr in sozialen Netzwerken gefunden.
Klingt so als hätte man nur sowas als Grund gebraucht um sie nicht zuzulassen…

Schade das hätte ein Zeichen gegen Muslima Feindlichen Leuten setzen können bei der wdr.

Ich bin ziemlich sicher, wenn du jemanden umbringst kriegst du ein geringeres Strafmass als wenn du jemanden umbringst PLUS jemand anderem eine schwere Körperverletzung zufügst (einfach als Beispiel).
Würde doch keinen Sinn machen, wenn es egal ist, wie viele Verbrechen du begannen hast, du kriegst einfach immer die Höchststrafe für das schlimmste Verbrechen.

Oder hast du dich jetzt nur auf das genannte Beispiel mit der Zwangsabtreibung bezogen?

Du würdest in beiden Fällen lebenslänglich bekommen. Das funktioniert hier nicht so wie in den USA das du 17x Lebenslänglich +300 Jahre bekommen kannst :sweat_smile:

Ne, meinte dass schon allgemein

Moment, Mord ist in Deutschland automatisch lebenslänglich?

Aber auch dann:
Natürlich, wenn das Strafmass schon beim Maximum ist. Aber wenn du zwei Straftaten nimmst (zum Beispiel Bankraub, oder Bankraub & Brandstiftung), bin ich ziemlich sicher dass das Kumulativ ist.

Ausserdem:
Das Beantwortet dann die ursprüngliche Frage nicht.
Würde als der Täter sowohl im Fall eines Mordes an ein 1-jähriges Kind als auch im Falle wo er einer Schwangeren Frau etwas eingeflöst hat, welches zu einem Schwangerschaftsabbruch käme, in beiden Fällen lebenslänglich kriegen?
DAS ist die Frage.

Es gibt ja noch die Möglichkeit der anschließenden Sicherheitsverwahrung

Ich meine ja, wenn es Mord ist (sprich Mordmerkmale erfüllt werden) muss automatisch lebenslänglich vergeben werden.
Wenn die nicht vorliegen ist es Totschlag, da gibt es Abstufungen.

Zunächst ist für jede einzelne Tat nach den Regeln der Strafzumessung eine Einzelstrafe zu bilden. Von diesen verschiedenen Einzelstrafen wird dann die höchste verwirkte Strafe, die sogenannte Einsatzstrafe unter nochmaliger Berücksichtigung und Abwägung der allgemeinen Strafzumessungsgründe erhöht.[1] Dabei ist das Mindestmaß der Gesamtstrafe die nach § 54 Abs. 1 S. 2 StGB geringstmöglich erhöhte Einsatzstrafe. Das Höchstmaß der Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen (§ 54 Abs. 2 S. 1 StGB).

Guckstu:

Zum letzten Absatz: Wenn der unfreiwillige Schwangerschaftsabbruch als Mord gewertet werden kann, dann ja

Edit: