Arbeitslosenquote und Unterbeschäftigtenquote

Hallo ihr lieben,
bisher habe ich ja immer geglaubt, dass beide quoten nicht komplementär sind, das heißt die ALQ steckt in der UBQ mit drin. Nur habe ich eben einen zufälligen Kommentar im Internet gelesen, der beide werte in seiner Rechnung addiert hat. Wer hat nun recht?

Kannst du die Quelle bitte verlinken, damit man sehen kann, was dort genau gemacht wurde?

Ansonsten sollten folgende Links dir zumindest die Antwort geben, wie die Bundesagentur für Arbeit die beiden Begriffe behandelt:

Arbeitslosigkeit:

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_361178/Statischer-Content/Grundlagen/Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Arbeitslosigkeit.html

Unterbeschäftigung:

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_361178/Statischer-Content/Grundlagen/Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Unterbeschaeftigung.html

In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung oder kurzfristig erkrankt sind.

das hat meine frage schon beantwortet. danke!

Unterbeschäftigte (Maßnahme, Fortbildung etc.) sind (statistisch gesehen) nicht arbeitslos, sondern befinden sich im Übergang inbegriffen - dass dieser Übergang gern mal ewig anhält oder wieder in der Arbeitslosigkeit endet, ist eine traurige aber weithin bekannte Tatsache. Ebenso sieht es mit prekären Beschäftigungsverhältnissen und / oder Aufstockern aus.

das ist richtig, war aber nicht meine frage.

Sorry, dann verstehe ich deine Frage aber nicht.

Die ALQ steckt NICHT in der UBQ, auch nicht umgekehrt. ALQ = Arbeitssuchende, die dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt und unverzüglich zur Verfügung stehen.
UBQ = Arbeitssuchende, die dem Arbeitsmarkt derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, weil sie aktuell noch einer Maßnahme, Förderung oder Ähnlichem nachgehen.

Da ich nicht weiß, in welchem Zusammenhang und mit welcher Begründung er beides zusammengerechnet hat, kann ich dir nicht sagen, ob er damit richtig liegt, du liegst allerdings falsch (sofern ich dich richtig verstanden habe), denn ALQ und UBQ stehen für sich und haben zeitaktuell keine Schnittmenge.

Die Unterbeschäftigung setzt sich zusammen aus drei Personengruppen:

  • den Arbeitslosen nach § 16 SGB III,
  • Teilnehmern an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und
  • Personen in bestimmten Sonderstatus (vor allem kurzfristig erkrankte Personen).

Die Unterbeschäftigung wird nach der individuellen Situation der Personen differenziert. Die individuelle Betroffenheit in der Unterbeschäftigung reicht von Personen, die arbeitslos nach § 16 SGB III sind, bis zu Maßnahmeteilnehmer, die weit weg vom Arbeitslosenstatus nach § 16 Abs. 1 SGB III sind.

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_361178/Statischer-Content/Grundlagen/Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Unterbeschaeftigung.html

Arbeitslose sind somit Unterbeschäftigte.
Aber für die Quoten ergibt sich durch die Berechnung, dass man die Quoten nicht ineinanderstecken kann.

Die Berechnung findet sich hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Berechnung-der-Arbeitslosenquote/Berechnung-der-Arbeitslosenquote-Nav.html

Die Erweiterung der Arbeitslosigkeit zur Unterbeschäftigung macht auch eine Erweiterung der Bezugsgröße um die Personen notwendig, die in der Unterbeschäftigung, aber noch nicht in der Bezugsgröße enthalten sind.

Beim Vergleich von Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote ist zu beachten, dass sich die jeweiligen Nenner bzw. Bezugsgrößen unterscheiden. Daraus folgt, dass die Arbeitslosenquote nicht als anteilige Teilquote der Unterbeschäftigungsquote dargestellt werden kann.

Also Arbeitslose sind eine Teilmenge der Unterbeschäftigten, aber die ALQ ist keine Teilmenge der UBQ.

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wenn alq und ubq keine schnittmenge haben, würde das heißen, dass sie komplementär sind. der kommentar hat nun folgende rechnung aufgemacht:
al 2 mio
ub 3 mio
freie stellen 800k

das heißt 5 mio menschen, die “nicht arbeiten” stehen 800k offenen stellen gegenüber.

Aber ich verstehe es so: wenn man in die alq reingerechnet wird, wird man auch in die ubq reingerechnet, also stehen hier nur 3 mio. menschen 800k offenen stellen gegenüber.

Ich hab mich geirrt, es ist wie @anon25094108 beschrieben hat.
Arbeitslosigkeit: 2.389.000 (Quote: 5,4 %)
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit): 3.367.000 (Quote: 7,4 %)
In den 7,4% Unterbeschäftigte sind die 5,4% Arbeitslose schon mit drin.
Es stehen also 3.367.000 potentiellen Arbeitnehmern 780.000 offenen Stellen gegenüber.