Arbeitslosigkeit - Erfahrungen?

Dann ziehen sie mich eh über den Tisch. Ich habe von sowas nicht die geringste Ahnung.

keinn proplem dafür gibt es hilffe stellen.

edit: kostenlose hillfe stellen.

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Ich glaube bei Zeitarbeitsfirmen finden sich immer Klauseln in den Verträgen die es ihnen erlauben sowas zu machen. Da ich mich bei solchen rechtlichen Dingen aber auch nicht auskenne, will ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Jedoch mit Arbeitslosengeld hatte ich anschließend keine Probleme, ich hatte meinen Part ja erfüllt indem ich mich sofort meldete als ich davon wußte. Auch wenn das bedeute das ich nach dem Resturlaub (also die 10 Tage) dann unmittelbar schon arbeitslos war. Ich bekam da ohne wenn und aber sofort Arbeitslosengeld. Das ist ja die einzige Pflicht die man in dem Moment hat, sich zu melden sobald man davon weiß.

Ich denke hier kommt es viel auf die Umstände an. Ich habe eine Ausbildung die keiner kennt, ich bin Ortsgebunden und hier in der Umgebung gibt es nur sehr wenige Firmen die überhaupt in Frage kommen würden. Also gab es entsprechend nur wenige Stellen, meist zu wenige um überhaupt das „Soll“ an Bewerbungen pro Monat zu erreichen. Ohne Initiativbewerbungen war da garnichts zu machen. Und wenn es dann mal 6 Stellen gleichzeitig gibt, auch wenn das alles 6 die selbe Stelle ist, nur eben verschiedene Zeitarbeitsfirmen, dann sieht das Amt schon zu das du dich da bewirbst, wenn es sonst keine Ausweichmöglichkeit gibt. Aber sicher, vielleicht ist es nicht immer der Regelfall.

Alles in Allem möchte ich aber noch dazu sagen, das Arbeitslosigkeit kein Beinbruch ist. Hast du noch Möglichkeiten dich anderswo zu bewerben dann ergreife erst die. Eventuell erledigt sich dann so einiges von alleine, weil sie vielleicht schon jemanden für die Stelle gefunden haben. Das mit den schlechten Bewerbungen würde ich auch nur bei Firmen machen bei denen ich definitv nie mehr arbeiten würde oder nie werde. Bei einer Firma die ich nicht kenne, würde ich das erstmal noch sein lassen, denn du weißt ja nicht ob sie später mal noch andere Stellen suchen mit besseren Vorraussetzungen.

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also ich fass noch mal zusammen.

Auf vermittlungs vorschläge musst du dich bewerben. (ausser die rechtsfolge belehrung fehlt)

Zumutbar ist nicht:

-ein job in der porno industrie.

  • ein job beim millitär.
  • ein job den du nicht aussüben kannst.(attest notwändig)
  • und einnen job bei dem die ausgaben höher sind als die einnahmen.

Auch ohne eingliederungs vereinbarung (oder ersetzender verwaltungsakt) bist du Sanktionier bar z.b.

  • wenn du den abschluß einnes arbeitsvertrages aktiv verhinderst z.b anti bewerbung,
  • dich nicht auf vermittlungs vorschläge bewirbst mit rechtsfolge belehrungen.
  • und weitere

ich kann dir nur noch den tipp geben das du dich einfach bewirbst. und bei der zeitarbeits firma nichts unterschreibst ausser einnen arbeitsvertrag, meistens hatt es sich dann schon, ( frage nach einner datenschutz erklärung tuht es offt auch schon)

anmerkung denk dran im vorhinein sollte ein vorstellungs gespräch stattfinden einnen antrag auf fahrkosten erstatung zu bekommen. und eine bestätigung von der zeitarbeits firma das du das vorstellungs gespräch wahrgenommen hast.

Edit: und natürlich gib niemals auf. auch wenn wir is beschißenen zeiten leben, ist jeder mensch gleich viel wert egal welches einkommen er hat. nur weil einige bosse meines sie dürfen allen und jeden unterdrücken heißt es noch lange nicht das sie recht damit haben.

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Ich rede nicht von Klauseln die ihnen erlauben dich zu zwingen das zu unterschreiben (das gibt es nicht, niemand kann dich zwingen irgendwas zu unterschreiben) sondern Klauseln die dir helfen keine Sperre zu bekommen.

Ich selbst hab auch zwei mal sowas unterschrieben ohne dass es Probleme gab. Beim dritten Mal stellte sich eine Sachbearbeiterin dann quer und es war ein Krampf bis ich mein Recht durchgesetzt hatte. (Obwohl mir an der Hotline versichert wurde dass dieser Vertrag in der Form kein Problem machen dürfte, am Ende hängt es aber eben am Sachbearbeiter). Also besser gar nicht erst das Risiko eingehen es sei denn du hast einen Vorteil durch den Aufhebungsvertrag der das rechtfertigt. Allerdings fällt mir da gerade keiner ein. Die Abfindung darf ja zB auch nicht zu hoch sein sonst wird dir das aufs ALG1 angerechnet.

Dass sie das tun streite ich ja gar nicht ab. Nur dass sie sagt sie könnte nicht anders ist eben Quatsch. :wink:

  • ein Job mit mehr als 3 Stunden Fahrtzeit pro Tag

kann sein ich glaube aber das waren eher 6 stunden bei einer 8 stündigen tätigkeit. vieleicht binn ich da aber noch auf einnem etwas älterem stand.

edit: habe aber folegndes vergessen.

der job ist auch nicht zumutbar wenn du dadurch einnen angehörigen nicht mehr flegen kannst oder deinnen kind.

Ich bin mir sehr sicher dass es 3 Stunden sind.

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hast recht. hab nachgelesen steht unter § 140 abs. 4 SGB 3.

da wa ich auf nem ehr alten stand.

Edit: es gibt anscheinen 2 zumutbarkeits kriterien für Alg 1 §140 SGB 3 und für Alg 2 § 10 SGB 2.

is ja sehr intressant.

Ok, danke für die Hinweise. Ich muss mich wohl bewerben. Die Frage ist noch wie. Fest steht nur, dass ich dort nicht arbeiten werde.

Edit: Keine Rechtsfolgebelehrung dran. :tada:

Zeitarbeitsfirmen würde ich generell meiden

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Nur zu gern. Leider scheine ich keine Wahl zu haben. Zwei der drei Vermittlungsvorschläge sind von der selben Zeitarbeitsfirma. Eines ist direkt beim Arbeitgeber. Wenn ich hier schon lese, sich über 5 Zeitarbeitsfirmen auf die selbe Stelle zu bewerben bekomme ich langsam Panik wo ich in Zukunft mein Essen her bekomme. Denn Arbeitslosengeld werde ich nicht allzu viel bekommen.
Ich muss mich einfach beeilen schnell bei einem Ernstzunehmenden Arbeitgeber unter zu kommen und hoffen, dass ich mich bis dahin nicht zu sehr verschulde. Auto und Wohnung schlagen schon gut zu Buche. Ich schätze Nebenjobs werden trotz Sperrzeit ans ALG I angerechnet, also da auch schwarz wenn möglich.

Wenn dein alg 1 gesperrt ist kannste doch alg 2 beantragen

Wieder etwas, was ich nicht wusste.

Wäre mir auch neu dass man das beantragen kann wenn man gesperrt ist.

Ist sogar voraussetzung. Ohne abgelehntes alg 1 brauchst du gar nicht erst um alg 2 fragen ^^ ist zwar auch nicht viel aber besser als nix

Abgelehntes ALG1 ist aber was anderes als ne Sperrzeit.

Hast du denn eine Sperrzeit beim Amt? Vielleicht hab ich es auch überlesen, aber wenn du dir nichts zu schulden hast kommen lassen hast du ja keine Sperrzeit.
Nebenjobs kannst du haben, wird dir aber vom Arbeitslosengeld dann abgezogen. Die genauen Grenzen wie viel man zuarbeiten darf ohne Abzug kenne ich leider nicht, aber ich denke mal nicht das du Arbeitslosengeld auf Hartz IV Niveau bekommen wirst ;). Im zweifelsfall aber einfach bei deinem zuständigen Amtsfritzen nachfragen, falls der normal drauf ist ^^
(ich sag das mit Absicht, weil ich mal als Urlaubsvertretung meiner regulären zuständigen Person, eine sehr “nette” Frau erwischt hatte die mich nur anschaute und sagte “wenn man so eine beschissene Ausbildung gemacht hat ist man doch selbst schuld wenn sie jetzt hier sitzen” ich lies es bei dem monolog von ihr und ging dann einfach ohne weitere worte, das war mir zu doof X))

Ich merke an das du letzt entlich alles auf eigene verantwortung tuhst
ich muss mich halt selbst absichern, da ich selbst keinn anwalt binn und mich auch nicht mit allem auskenne oder fehler drinne sein könnten.

gut dann musst du dich nicht darauf bewerben denn die muss dabei stehen.
natürlich kann es sein das sie dir trodsdem wenn du geld bekommst dir die versicherungs anspruch entziehen.

allerdings kannst du dagegen wiedersprucheinlegen. ich empfehle dir aufjeden fall diesen brief mit dem vermitlungs vorschlag gut abzu heften und zu behalten. sollte was passieren kannst du eine kopie einreichen notfalls dem anwalt auch dann vor legen. solltest du immer bei allem was du vom jobcenter bekommst.

wenn dein alg 1 nicht reicht hast du zusätzlich noch die möglichkeit auf aufstockung mit alg 2.

ich glaube das gilt nicht wenn alg 1 gespeert wurde.

edit: die genauen zahlen dürften diese sein: freibetrag ist 100 Euro alles was dadrüber ist wirt zu 80% abgezogen.

edit 2: ein abbruch des termins beim jobcenter oder arbeitsagentur ist auch ein sanktions grund 10%,
allerdings hast du anpruch auf einnen beistand z.b nen kumppel oder jemanden der nicht deinn anwalt ist, denn ein rechtsbeistand darf abgelehnt werden

@anon88245943 warum wurde es denn gesperrt und wie lange. Ich kenne eigentlich nur Kürzungen und nach 2 Kürzungen erst sperre aber so lange scheinst du noch nicht arbeitslos zu sein