er meinte die Anzahl Herzen, die im Chat gepostet werden
Ich glaube aber, dass man auch das irgendwo „auswerten“ kann, oder? Zumindest hab ich das glaube ich irgendwann mal hier gesehen - allerdings noch zu „Twitch-Zeiten“…
Ja, den Twitch Chatlog kann man auf diversen Seiten einsehen (z.B. https://overrustlelogs.net/Rocketbeanstv%20chatlog ), den YouTube Chatlog meines Wissens aber nicht.
Das passiert, wie man sieht, auch den Besten!
Ich fand das Community-Beef aus den Anfangszeiten sehr cool, aber das ist dann doch wohl eher Community-Format als internes Beef
Ansonsten bin ich gespannt was mit Zugzwang passiert und wie das eventuell weiterentwickelt wird
Also bei Aight gab es beide Male ein Girlie und im normalen Merch gibts Girlies und Woman Hoodies.
Vielen Dank für die Info. Wenn über den Link auf RBTV der Damen Filter hinzugefügt wird, kommt die Meldung „In dieser Auswahl finden sich keine passenden Artikel“, dabei muss man nur alle Filter erst löschen.
Jo, aber ich kann schon verstehen wenn die Frauen sagen “ey uns gebt ihr EIN farbiges Shirt” und die ganzen coolen schwarzen Sachen gibt es nur im Herrenschnitt.
Gerade in dem Fall, wo ja alles Vorbestellungen sind, wäre es ja echt nicht so schwer gewesen noch was für Frauen anzubieten da man ja nichts produziert was nicht bezahlt wurde.
Ich hätte mir lieber das rote Shirt geholt, wenn es das für Männer gegeben hätte.
Wenn du dir das Frauen Shirt in XXL holst und es dir für 20€ umschneidern lässt?
Edit: ach geht ja eh nicht mehr
Wäre jetzt auch nicht unbedingt mein Traum gewesen…
Im Game-Two-Beitrag zum DLC kommen die drei zu Wort:
okay danke
ich kenne die Folge, aber ich glaube sie sagen ja nur das sie glauben das die DLC in die richtige Richtung geht wie D1.
und was auch lustig wäre wenn sie mal gemeinsam raiden würden bzw. einen Community Raid geben würde
Gar nicht. Wie man dort liest kommt die DSGVO nicht vor. Die ist einfach, weil das wohl in aller Munde ist, ein Clickbait-Hashtag
Der Bezug ist, dass bereits einige größere „Influencer“ Abmahnungen erhalten haben, wenn werbende Beiträge, auch wenn diese nur Marken genannt haben ohne dass Geld geflossen ist, nicht als Werbung gekennzeichnet waren. Da hier jeder Jurist derzeit andere Ratschläge gibt und es kein „oberstes Urteil“ gibt, ist das derzeit der Weg, den alle gehen. Alles was Werbung sein könnte wird als Werbung gekennzeichnet.
Im Grunde ist das der „Ich packe mal den Disclaimer eines unbedeutenden Landesgerichtes von 1998 ins Impressum“ Weg, den man früher gegangen ist, bevor es klare Richtlinien dazu gab.
Ich bin mal so frei und beantworte es hier:
Wrecked (Hier Gameplay davon)
Hier wird es auch erwähnt (z.B. bei 00:50 oder bei 04:50):
Das ist ja nun aber auch nur Spekulatius. Und da mir kein Grund einfällt wieso man ausgerechnet den Begriff DSGVO nutzen sollte um mehr Klicks zu generieren wenn man doch über ein ganz andere Thema informieren will, bleib ich erstmal bei meiner No-Clue Version.
Gibt es denn aktuelle Fälle bei denen es zum Hauptsacheverfahren kam? Alle Fälle die ich finden konnte sind einstweilige Verfügungsverfahren und die sind schon wieder ein paar Monate alt. Wirkt halt so als hätte das gerade jemand ausgegraben und alle springen auf den Panikzug auf. Oder ist RBTV nur spät dran? Habe davon so null mitbekommen.
Im neusten Fall den ich finden konnte sieht die Richterin es so:
“Sofern Hummels von den betreffenden Firmen keine Bezahlung oder sonstige Gegenleistung für die Nennung der Produkte erhält, hält das Gericht das für zulässig, wie die Vorsitzende Richterin Monika Rhein erklärte. “Auch wenn wir das [Influencer-Wesen] für völlig überflüssig halten, heißt das noch lange nicht, dass das gesetzlich verboten wäre”, sagte die Vorsitzende.”
Sehr lustig, dass du ausgerechnet dieses Urteil anführst:D Das haben die Leute nämlich völlig missverstanden, da ging es wie bei den jetzigen Verfügungsverfahren um einen Einzelfall. Das Gericht hat btw pauschale Distanzierungen kassiert, also genau diesen allgemeinen Disclaimer den die Leute danach überall genutzt haben.
Rechtsantwalt Boris Burow hat da nen guten Rat für alle:
"Es ist nicht ganz leicht die Entscheidung des Landgerichts Berlin einzuschätzen. Auf Basis der Gesetze, die derzeit in Deutschland gelten, kann ich die Entscheidung in ihrem ganz konkreten Einzelfall durchaus nachvollziehen, auch wenn ich inhaltlich anderer Meinung bin.
Problematisch ist, dass man nicht den Fehler machen darf, diese Entscheidung zu generalisieren. Sie betrifft einen konkreten Sachverhalt bei dem eine Person konkrete Verlinkungen vorgenommen hat.
Jedes Instagram-Profil ist einzigartig, sodass wir auch nur auf Basis des vorliegenden Sachverhalts eine Aussage zu dieser Entscheidung treffen können. Wichtig ist es daher, diese Entscheidung nicht zu sehr zu pauschalisieren und davon auszugehen, dass jegliche Verlinkung von Marken von Unternehmen verboten ist."
Ich habe kein Urteil angeführt. Ich habe gesagt dass es noch kein allgemeingültiges gibt. Im Grunde ist das lächerlich.
Wir halten uns mit unserer Verfahrensweise an die Empfehlungen der Wettbewerbszentrale. Die sind natürlich auch nicht rechtlich 100% safe aber versuchen so gut es geht auf Nummer sicher zu gehen.
@Termini
Vor paar Wochen hatte Hauke in seinem Stream gesagt, dass es Überlegungen für ein Buch gibt, was vielleicht zum Weihnachtsgeschäft erscheinen sollte. Wahrscheinlich in Bezug zu TEARS (How to be a Hero ist ja eh öffentlich) Keine Ahnung, ob sich daran nun was getan hat. In der Hinsicht würde sich mit Glück deine Frage dadurch erledigen, wenn RBTV und Hauke so ein Buch veröffentlichen. Vielleicht kannst du eine Frage, die in die Richtung zielt, auch hinzufügen
Yeah, hab ich mitbekommen. Geht halt nicht nur ums Regelwerk, sondern auch um die Story und Charaktere der beiden Abenteuer. Dachte nur, wäre ne schöne Sache da die “offizielle” Erlaubnis zu bekommen, auch abseits rechtlicher Fragen.