Behind the Beans | Das neue Q&A+News-Format

@Louie du hast ja deine Pist noch selber aus dem Fragen Thread genommen, an die regeln sollte man sich schon halten :wink:
Wenn jemand fragen kann ob ein Hund auf einen anderen Hund sauer/eifersüchtig ist, kann ich doch auch die Frage stellen ob sie sich mit dem Kopieren des Formats abgesichert haben. Da ich mich auch nicht mit der rechtlichen Lage auskenne, wollte ich es gerne wissen ob dies überhaupt nötig ist und auch so negative Posts und Mutmaßungen im Forum, Reddit etc. vermeiden.

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http://www.kanzlei-flick.de/bgh_kinderquatsch.html

Ein ganz interessantes (aber schon relativ altes) Urteil zu genau diesem Thema.

Wie immer in der Juristerei sind da natürlich die Details entscheident. Im Urteil wurde u.A. aufgeführt, dass das Bühnenbild konplett anders ist in deutschen Teil. (Was bei Movie Fights scheinbar nicht der Fall ist?).

Gleichzeitig wird betont, dass ein maßgebliches Showdoement die Art der Moderation und der Gespräche sind und so etwas grundsätzlich nicht schützenswert (im rechtlichen Sinne) ist.

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Was ist denn das neue Community-Feature? Hör ich zum ersten mal von und kann mir da grad auch nichts drunter vorstellen.

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Der Kanal kann da wie bei FB, Twitter posten und auf spezielle Videos, Events, usw. hinweisen. Communityinteraktion eben.

Ich weiß schon. Aber bisher gibt es einen Post zu Kino+. Aktiv ist das nicht gerade und wie lange sie das wirklich nutzen, frag ich mich auch.

Rikon ist halt viel schnuffeliger (offizielles Adjektiv !!!) als Dean.
Und wer ist Kimi? :kappa:

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Ist ein Formel 1 Fahrer :kappa:

Behind the Beans wird langsam aber sicher zu einem meiner Lieblingsformate. So komisch das auch klingen mag :smiley:

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Heute nimmt Andy eine neue Folge Behind the Beans auf.

Hab es schon im Spam Bereich gepostet aber hier kann man es auch reintun

Edit:
Ein User hat dieses Video das auf der Rocket Beans TV Facebook hochgeladen wurde, als Alf Intro Parodie hochgeladen: Hier der Link. Ich finde das echt genial.
https://www.facebook.com/igor.bruckhaus/videos/10214135997610702/

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Ludi bäuft – das neue Topformat.

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Jetzt wo Ian nach Indonesien auswandert muss Budi das Familienerbe übernehmen :budikopf:

Diese Alf-Parodie :cry:

Das ist ja fantastisch :budi:

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Sogar besser als das Video von RBTV! Sollte man (nach Rücksprache) auf jeden Fall auch hochladen. Richtig gut gemacht

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Schon ne geile Chill-Ecke wo Nils da rum liegt. Ich verstehe nur dieses Schal tragen im Haus nicht. :smiley:
Und Arno, wie kann man den nicht sympatisch finden?
Tolles Video.

Ach das war das. Wäre ich nie draufgekommen.

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Da kriegt viet ja doch noch sein LP :kappa:

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Er ist Freier Mitarbeiter/Freelancer wie Schröck, Hauke und Tobi. Bezahlung ist eig. meist so geregelt:

Ein freier Mitarbeiter kann Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Ein Angestellter eines Unternehmens kann zugleich freier Mitarbeiter bei demselben oder einem anderen Unternehmen sein. Es gibt für die freie Mitarbeit keine festen Arbeitszeiten und keine gesetzliche Absicherung bei Krankheit oder Urlaub. In der Regel wird jedoch entweder eine Zeit hinsichtlich der zu leistenden Stunden oder hinsichtlich des abzuliefernden Ergebnisses vertraglich vereinbart. Die Verträge sind meist befristet.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter in Deutschland ausschließlich ein vertraglich vereinbartes Entgelt (je nach Arbeitsgebiet auch Honorar oder Gage genannt). Von diesem Entgelt muss er alle mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Kosten (Betriebsausgabenund Steuern) selbst tragen.

Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Honorar- oder Dienstvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag. In der theoretischen Reinform beinhaltet ein Dienstvertrag keinen konkreten Erfolgsnachweis, insbesondere jedoch keine Nachbesserungspflicht. Dies wird nur bei Spezialformen des Dienstvertrages, etwa Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen bei Geschäftsführern, umgesetzt. Bei Verträgen mit freien Dienstleistern wird im Regelfall auch bei Abrechnungen nach Aufwand erst bei Erreichen bestimmter Zwischenziele oder Abnahmen per Unterschrift gezahlt bzw. der in Rechnung stellbare Aufwand vorher abgezeichnet, ähnlich wie meist bei Handwerkern. Diese, oft unbewusste, Mischung zwischen Dienst- und Werkvertrag, stellt damit eine der häufigsten Abrechnungsformen dar.

Niemals

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