Blitzer und ihre Fehler

Aber nicht nachträglich :wink: . Wer dann schon gezahlt hat, hat Pech gehabt.

Hat er das schon? Dann hab ich das überlesen.

Ne, meinte generell. Gab letztes Jahr da, glaub ich, mal nen relativ großen Fall.

Das würde aber halt einfach jeder sagen. Daher hat man ja Messungen von denen sogar noch eine Toleranz abgezogen wird. Ist in dem Falle natürlich ärgerlich, aber rechtlich wirst du da wenig bis nichts machen können.

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Achso. Naja ich wäre allgemein nicht zu vorschnell damit, Bußgelder zu bezahlen.

Keine Ahung wie legit diese Seite ist, aber:

Klar kann er zu nem Anwalt gehen, die Wahrscheinlichkeit dass da was nicht gepasst hat ist aber sehr gering. Und am Ende bleibt er auf Kosten für den Anwalt sitzen UND muss noch das Knöllchen bezahlen. Das kann er dann auch günstiger haben und einfach sofort zahlen…

Ich kenn das selbst, ist sau unangenehm aber dir bleibt leider nix anderes übrig als dafür gerade zu stehen.

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Deswegen meine ich ja, dass es sich nur lohnt, wenn man schlimmeres als den reinen Geldverlust zu befürchten hat.

Das ist korrekt, anhand der Fakten die wir hier vorliegen haben (Sherlock-Modus an) würde ich aber wirklich davon abraten, denn die Aussage “hab doch auf’s Tacho gesehen” ist, gelinde gesagt, bescheiden, da ein Beweis vorliegt.

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Um auch mal die eigentliche Frage aus dem Startpost zu beantworten: Die können deine Geschwindigkeit natürlich nicht mehr ermitteln. Es wird dann aber geprüft werden müssen ob der Blitzer selbst ordnungsgemäß funktioniert. Tut er das, war die gemessene Geschwindigkeit auch korrekt, tut er das nicht kann dir keine Überschreitung nachgewiesen werden.

Vor allem wäre als Behörde meine Frage, wenn jemand sagt er hat auf den Tacho gesehen, die, warum er dann trotzdem 20km/h zu schnell war :smiley:

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20 kmh zu schnell sind trotzdem 20 kmh zu schnell, durch die toleranz kann das in wirklichkeit ±10% und das würde heißen 18-22kmh wäre deine tatsächliche geschwindigkeit.
somit über den besagten 21kmh und die strafe zurecht.
es hätte auch genügt einfach 10 oder 20kmh langsamer zu fahren.
wenn dir der punkt in flensburg schon so weh tut, gehe ich nicht vom einzelfall einer erhöhten geschwindigkeit aus bei dir.

Bei einem km/h kann man im Prinzip mit etwas Geschick und Glück noch was deichseln. Wir hatten es z.B. mal so gemacht, dass man auf eine falsche Einstellung des Blitzers getippt hat und es konnte nicht ausgeschlossen werden dass es wirklich so war.

Daher hat man (weil der Mandant auch sonst noch nichts verbrochen hatte) von dem einem km/h und dem Punkt abgesehen. Ist halt immer situationsbedingt.

Aber auf keinen Fall würde ich sagen “Ich hab kurz vorher noch aufs Tacho geschaut. Da waren es nur 20km/h drüber!”

Such dir am besten einen Fachanwalt für Strafrecht. Den Titel des Fachanwalts bekommt man erst wenn man auch ordentlich Verfahren (gerichtlich und außergerichtlich) bestritten hat, sowie die Seminare besucht hat. Die kennen da sicher noch ein paar mehr Kniffe wie man von diesem einem km/h weg kommt.

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Nur hat er das ja, wenn ihm ein Punkt weh tut :smiley:

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Auf den Kosten für den Anwalt bleibt man immer sitzen.

das ist ja keine zivile Gerichtsverhandlung wo die unterlegen Seite die Anwaltskosten der anderen Seite zahlt.

Wäre das dann anders zu bewerten wegen Vorsatz?

Schwierig. Dann könnte man ja prinzipiell bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung von Vorsatz reden. Ist bei einem Bußgeld auch nicht interessant. Ob ich nun mit Vorsatz 20km/h zu viel fahre oder „ausversehen“ ist egal :smiley:

Wichtig/interessant wirds nur wenns zum Unfall kommt.

Es ist sogar sehr entscheidend ob es Vorsatz oder Fahrlässigkeit war hinsichtlich möglicher Fahrverbote. Wobei zunächst immer angenommen wird (bis zu einer bestimmen Geschwindigkeit) dass es fahrlässig war.

Siehste. Ans Fahrverbot hab ich gar nicht gedacht.

Man merkt dass ich mich mit Verkehr nicht so gut auskenne :donnie:

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Die Fahrlässigkeit wäre jetzt nämlich meine nächste Frage gewesen. Schaut man auf den Tacho und ist zu schnell ist es Vorsatz, schaut man nicht auf den Tacho und ist zu schnell ist es fahrlässig. Ist da nicht beides schlecht fürs Strafmaß?

Vorsätzliches Handeln = Zack mindestens Strafe verdoppelt. Wenn man Pech hat geht das noch an die Führerscheinstelle wegen möglicher Eignungsmängel zum Führen eines Fahrzeugs… Da kann ein ganzer Rattenschwanz dran hängen.

@Realbrainlessdude Vorsatz macht sehr wohl etwas aus, siehe oben. Aber amüsante Geschichte „Ich hab doch gesehen ich war nur so sxhnell“.

Bezüglich deinem 1 km/h sehe ich dass Argument aber genauso schwach, „eventuell haben sie ja doch was falsch gemaxht“. Das wird doch alles dokumentiert, Also passt es oder eben nicht.

Aber die Geschichte hat mich hier doch grade sehr amüsiert zum Mittag :slight_smile:

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