Danke Memes, lustiger internet shit, und GIFs, yo II

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Jeder der die Sachen auf Ebay Kleinanzeigen nicht (quasi) verschenkt ist halt ein gieriges Schwein. :ugly:

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den spruch mit dem Comedy-club merk’ ich mir.

Nur noch die Adresse vom Kabarett-Club oder Comedy-Cafe in unserer Stadt raussuchen und so nem Dödel dann beim nächsten Mal schicken :ugly:

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Obacht geben: Wenn du dem Kerl sagst “Für 10€? Ist abgemacht!”

Stellt das einen gültigen Kaufvertrag dar und mit viel Langeweile hängt der dir dann mitm Anwalt zusammen an den Nüssen.

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:thinking:
„Für X€? Klingt gut, aber lass über den letzten Preis nochmal vor ort diskutieren.“ ? :thinking:

Oder wie würdest du’s formulieren um sich aus der Schlinge ziehen zu können?

Solange der Vorrat reicht :slight_smile:

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Ich geb dir da jetzt keinen Rat :smiley:

das mit der rechtsberatung im internet is afaik ja eh so ne sache …
nicht umsonst liest man sehr oft: “dieser beitrag stellt keine rechtsberatung dar”, o.ä.
ich wär da vorsichtig.

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ja, macht ja auch sinn^^

Als ob ich mich eh an Ratschlägen von leuten halten würde :frust:

ICH geb hier sowieso keine Beratung :smiley:

Heißt das, jemand muss die Ware auch nehmen? Also wenn ich etwas mit jemanden ausmache, er auftaucht aber “Was letzte Preis” abzieht und bei nicht gefallen von dannen zieht, habe ich ihn auch an den Eiern?

Wenn ich dich Frage “5€ für den Toaster?” und du sagst “Ja das ist ein fairer Preis. Geht klar.”, dann ist ein Kaufvertrag geschlossen worden und §433 BGB findet Anwendung. Der Käufer ist zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet und der Verkäufer zu Übergabe der Ware.

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Aber das lässt sich in der Realität natürlich nur schwer umsetzen bzw lohnt es sich einfach nicht.

Was für n Toaster verkaufst du, dass der 5€ kostet, junge? :cluelesseddy:
Toastet der nur eine Scheibe, und die dann lauwarm auf einer seite, oder wie?

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Ich verkaufe gar nichts und schon gar nicht auf Ebay Kleinanzeigen :smiley:

Hast ja recht, nur willst das wirklich einklagen. Ganz ehrlich, wenn einer mit mir anfangen würd nochmal zu verhandeln mach ich den Patrick und sag halt: Das was ausgemacht war oder nix. Punkt. Und lass mich auf keine Verhandlungen mehr ein

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Nö. Ist mit schriftlichem Nachweis per Kleinanzeigen super easy. Wenn du Angebot und Annahme im Chat hast, ist das wasserdicht. Lohnt sich halt bei nem 5€ Toaster nicht.

Wenns was teureres ist, hau einfach dein neues Jura Wissen raus und droh mit nem Anwalt. Funkt in der Regel schon wenn du denen zeigst, dass du nicht nur son Ronny bist :smiley:

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