Der Auskotzthread 10

Grad mal gegoogelt. 5 Offene Sprechstunden pro Woche müssen die Ärzte anbieten:

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft trat, sieht in Arztpraxen mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche vor. Ziel des Gesetzes ist es, gesetzlich versicherten Patienten schneller einen Termin bereitzustellen und eine bessere Versorgung zu gewährleisten.

Das Gesetz gilt für grundversorgende Fachärzte und Psychotherapeuten. Dazu zählen Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Neurochirurgen, Orthopäden, Psychiater und Urologen.

Wie die Zeiträume festgelegt werden, steht jeder Arztpraxis offen. So kann die Sprechstunde beispielsweise an zwei Vormittagen je zu 2,5 Stunden angeboten werden oder jeden Werktag für jeweils eine Stunde.

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