Der große Steuerfragen-Thread

It’s this time of the year again :simonhahaa:

Vielleicht können wir uns ja gegenseitig helfen?

Ich fang mal an und habe eine Frage zu den vermögenswirksamen Leistungen:

Die zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen sind steuer- und beitragspflichtig.

Ich arbeite seit ein paar Jahren im öffentlichen Dienst; ein Teil von meinem Netto-Lohn wird automatisch abgezogen und geht in die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst (VBL). Wenn ich es richtig verstehe, überweist mein Arbeitgeber ebenfalls automatisch seinen Beitrag dafür (vermögenswirksame Leistungen) an die VBL. Wie oben im Link steht, ist dieser Beitrag steuerpflichtig.

Wann wird er denn steuerpflichtig / wann muss ich die Steuern darauf bezahlen? Erst später, wenn mir die Rente einmal ausgezahlt wird, oder bereits am Ende jeden Jahres? Muss ich diesen Beitrag in der Steuererklärung angeben? Ich habe von der VBL auch noch nie eine Steuerbescheinigung erhalten.

Würde mich über eine Antwort freuen :slight_smile:

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Vermögenswirksame Leistungen haben eigentlich nix mit der VBL zu tun. Die Vermögenswirksamen Leistungen gehen zu einem Vertrag, den du selbst bei ner Bank abgeschlossen hast. Bei mir war es ein Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall.

Für die Steuererklärung spielen die gezahlten Beiträge der VBL auch keine Rolle. Das wird erst wichtig, wenn du die Rente der VBL als Rentner beziehst.

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Also wenn du vermögenswirksame Leistungen hast und die irgendwo eingezahlt werden, sollten die eigentlich automatisch auf den Brutto aufgeschlagen werden.

Beispiel:

Du verdienst 3.000€ Brutto.

Du hast du Möglichkeit, Vermögenswirksame Leistungen über den AG zu beziehen in Höhe von 25€ Zuschuss und nimmst das auch wahr.

Ab dem Zeitpunkt beträgt dein zu versteuerndes Brutto 3.025€ und sollte ganz normal auf deiner monatlichen Lohnabrechnung ausgewiesen sein.

Von VBL hab ich keine Ahnung :grin:

VBL sollte erst bei Auszahlung versteuert werden.

Danke Leute :slight_smile: Habe mich da jetzt auch noch mal schlauer gemacht (mit Arbeitgeber / dem Anbieter von meinem Bausparvertrag gesprochen) und heute Mittag den Antrag auf vL ausgefüllt :relieved:

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Ich habe die Situation, dass ich letztes Jahr bis 15.3. ALG1 bezogen habe und ab da im EU-Ausland arbeite. Muss ich jetzt eine Steuererklärung in beiden Ländern abgeben oder reicht die für mein jetziges Land? ALG1 sollte ja steuerfrei sein und damit hatte ich kein versteuerbares Einkommen in der Zeit, in der ich noch in Deutschland gelebt habe.

Hat schonmal jemand über WISO etwas nachgereicht? Wir sollen die EÜR nachreichen, aber ich hab die Steuer über WISO gemacht. Kann ich hier auch einzelne Nachweise nachlegen?