Der Österreicher Thread 2 (Teil 1)

Ob das dieselben waren wie bei der ÖVP :thinking:

Wurde das denn je aufgeklärt wer das war bei der ÖVP? War aber auch mein erster Gedanke.

Die berichterstattung hat sich ja dann stark auf „kurz nimmt es nur als ablenkung zum schreddern“ verlagert.

War auch iwie naheliegend. Das Timing war ja doch gar passend.

Also die Krone schreibt Anfang November:

Dann aber wurde es ruhig um die Causa. Und das liegt vor allem daran, dass die Tätersuche bisher erfolglos verlief. Die ÖVP hat nun ihre interne Aufklärungsarbeit beendet und einen 71-seitigen Bericht an die Staatsanwaltschaft Wien geschickt - und klar ist bisher nur, dass der Angriff von schwer zu enttarnenden Profis über einen Server in Frankreich geschah.

Sie werden schon nicht in den eigenen Bericht reinschreiben, dass sie Sachen vernichtet oder verfälscht haben, um in ein positiveres Licht zu rücken :sweat_smile:

Ja wollte es nur ergänzen, weil ich mich oben gefragt hatte, ob es je aufgeklärt wurde.

Nein. Tätersuche eingestellt.

Wurde da eigentlich die Klage gegen den Falter durchgezogen? Oder war das mal wieder ein Schuss vor den Bug?

Der falter hat eine klage erhalten. Der falter hat darauf hin (eh klar) seine ansicht nochmals hervorgehoben.

Rest (bisher) nicht öffentlich

https://www.falter.at/zeitung/20190917/zur-klage-der-oevp

Laut Gesetz betreffend dieses “Hacking” ist die Ermächtigung des Opfers einzuholen. Sprich man kann als Strafverfolgungsbehörde nicht mal gscheit ermitteln, wenn das “Opfer” dies nicht will.
Dementsprechend geben die sich also gerne der Öffentlichkeit als arm aus, aber möchten nicht, dass Ermittlungen geführt werden.

“Der mehrfach von ÖVP-Spitzenfunktionären formulierte Vorwurf, der FALTER habe manipulierte Daten verwendet, wird gar nicht erhoben.”

Ein spannender Fakt!

Ach wirklich? Wusste ich gar nicht, dass man da die Einwilligung braucht. Wieder was gelernt!

Laut welchem gesetz?

Müsste ich dir jetzt raussuchen. Mein Kollege welcher beim BKA für Internetkriminalität zuständig ist, hat in der Fortbildung letzte Woche das Beispiel ÖVP Hacking für Ermittlungen genannt. Dabei konnten sie vorerst gegen uT ermitteln, mussten dies aber mit Anordnung der StA einstellen, da die Partei keine Ermächtigung gegeben hat.
Aber warte ich suchs dir raus.

Edit: Habs rausgesucht und unten dazu gepostet.

Hier steht was von unwissend falsch oder wissentlich manipulativ.

Ohne klageschrift wird man nicht wissen was genau drinnen steht:


118a StGB

(1) Wer sich zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen durch Überwindung einer spezifischen Sicherheitsvorkehrung im Computersystem in der Absicht Zugang verschafft,

sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis von personenbezogenen Daten zu verschaffen, deren Kenntnis schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen verletzt, oder

einem anderen durch die Verwendung von im System gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten, deren Kenntnis er sich verschafft, oder durch die Verwendung des Computersystems einen Nachteil zuzufügen,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in Bezug auf ein Computersystem, das ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur (§ 74 Abs. 1 Z 11) ist, begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

(4) Wer die Tat nach Abs. 1 im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wer die Tat nach Abs. 2 im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begeht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Edit: Nach einer Überprüfung durch die Regierung gilt eine politische Partei NICHT als kritische Infrastruktur.

Spannederweise ist das auch bei „Kindesentzug“ so? Dafuq? Da würd mich ja mal die story dahinter interessieren wie es dazu kommt.

Da aber das verfahren bei der staatsanwaltschaft noch läuft dürfte die ÖVP die behörden ermächtigt haben zu ermitteln.

Sonst wär es ja schon geschlossen.

Brauchst nicht schicken. Kenne ich.

Tja es gibt einige Gesetze die nur mittels Ermächtigung zu verfolgen sind.

In Deutschland ist das aber noch viel größer ausgelegt. Sofern ich das richtig verstanden habe, ist auch eine “normale” Körperverletzung in D ein Ermächtigungsdelikt.

Bei beleidigung oder so kann ich es ja noch nachvollziehen… aber kindesentzug? ^^

Hast du was damit zu tun? @anon16191349 :stuck_out_tongue_winking_eye:
Serie von Bankomateinbrüchen geklärt - noe.ORF.at

Naja. Ich sage so. Man kann gegen einen uT solange ermitteln bis ein Täter feststeht. Sollten gewisse Verdachtsmomente einen Täter herauskristallisieren is die Ermächtigung einzuholen.
Dementsprechend haben wir ja bei dieser Fortbildung über dieses Gebaren gesprochen.

Öffentlich wollen sie, Juristisch gesehen, gibt es aber noch keine Unterschrift. Und was sie den Journalisten gegenüber angeben, wird laut StA nicht genügen.