Ich weiß das das unpopulär im Forum ist, aber es gibt tatsächlich Menschen, die auch ein Leben außerhalb der eigenen 4 Wände führen ohne sich idiotisch zu benehmen.
Es ging ja um „Rechte“ die man zurück bekommt. Abgesehen von dem Verbot von großen Versammlungen ohne Mundschutz ist mir da erstmal nichts eingefallen, was ein RECHT ist, was derzeit verboten ist. In die Disko gehen zu dürfen ist ja kein Recht in dem Sinne.
Naja, das Recht sich nach 21:00 Uhr auf der Straße bewegen zu dürfen z.B.
Ich weiß nicht, ob alle die das außerhalb Coronas tun Idioten sind.
Naja,
- sich mit mehreren Freunden treffen
- Veranstaltungen für mehr als 2 Haushalte ausrichten
- innerhalb der EU Reisen ohne sich Gedanken zu machen ob man wieder reinkommt so einfach
Natürlich ist das Recht in die Disko zu gehen ein Recht.
Ebenso wie das Recht eines jeden Menschen, sich mit mehr als einer Person zu treffen.
Das fällt erstmal grundsätzlich alles unter die Freiheit zu tun was wir wollen, die uns unser Gesetz zuschreibt.
Unsere Rechte als Bürger sind derzeit massivst eingeschränkt.
Dann fragen wir halt noch mal nach:
Im August sah es so aus:
Sind von dir ganz persönlich in diesem Moment durch Corona-Maßnahmen Grundrechte eingeschränkt ?
- Ja
- Nein
0 Teilnehmer
Denkst du, es sind im Moment allgemein Menschen (in Deutschland) durch Corona-Maßnahmen in ihren Grundrechte eingeschränkt ?
- Ja
- Nein
- Keine Meinung
0 Teilnehmer
Ich weiß ehrlich nicht was es da zu diskutieren gibt.
Selbstverständlich sind durch das Infektionsschutzgesetz Grundrechte eingeschränkt. Das würde niemand bestreitet der sich mit der Materie auskennt / beschäftigt.
Die Frage ist doch nur, ob die Einschränkung von Grundrechten zur Abwehr einer größeren Gefahr für die Bevölkerung wirksam und verhältnismäßig ist. Das ist ne ganz andere Diskussion.
bei disko kann ich dir nicht zustimmen, das ist Privatwirtschaft.
Wenn der Türsteher dich in die Disco nicht reinlässt, hast du kein Recht darauf. (Ausser er sagt sowas wie „keine Schwarzen/Türken“ dann kann man klagen wegen diskriminierung) genauso wenig wie ich das recht auf nen Tisch im Luxusresort XY habe.
Das ist keine Frage der Meinung. Es ist faktisch so. Man kann sich jetzt natürlich fragen wie sehr einen das stört bzw im täglichen Leben einschränkt.
Ja, wenn der private Betreiber es dir verbietet (kann) es durchaus rechtmäßig sein, wenn es sich nich um Diskriminierung handelt. Das ist aber gerade nicht der Fall. Der Staat verbietet dir zu Feiern. Der Staat verbietet es dir dich mit einem Kaffe an den Tisch zu setzen, der Staat verbietet gerade sehr vieles. Sowohl Privat- als auch Geschäftsleuten.
Wenn das keine Einschränkung der Grundrechte sind, dann weiß ich aber auch nicht mehr.
Wenn der Staat es dir verbietet, per Gesetzt / Verordnung und nicht aufgrund der Entscheidung eines privatwirtschaftlichen Betreibers, ist das selbstverständlich eine Einschränkung meiner Grundrechte.
Wenn andere Leiden ^^
Deswegen deine Posts im Essensthread
Ich muss relativieren^^
… die mir nicht egal sind
Ja natürlich, nur das mit Disko udn Grundrecht war etwas stark verkürzt, deswegen habe ich da eben was gesagt,
sonst alles übereinstimmend mit dir
Dann ergänzend dazu:
Worin fühlst du dich persönlich in deine Grundrechte aufgrund von Corona-Maßnahmen eingeschränkt ?
(Grundrechte sind Artikel 1 - 19 des Grundgesetzes)
- Artikel 1 – Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung
- Artikel 2 – Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person (siehe auch Schrankentrias)
- Artikel 3 – Gleichheit vor dem Gesetz (siehe auch Gleichberechtigung)
- Artikel 4 – Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Kriegsdienstverweigerung
- Artikel 5 – Recht der freien Meinungsäußerung, Medienfreiheit, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (siehe auch Forschungsfreiheit, Kommunikationsfreiheit, Zensur, Informationsfreiheit)
- Artikel 6 – Ehe, Familie, nicht eheliche Kinder (siehe auch Elternrecht, Mutterschutz)
- Artikel 7 – Schulwesen
- Artikel 8 – Versammlungsfreiheit
- Artikel 9 – Vereinigungsfreiheit (siehe auch Koalitionsfreiheit)
- Artikel 10 – Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
- Artikel 11 – Freizügigkeit
- Artikel 12 – Berufsfreiheit (siehe auch Schutz vor Zwangsarbeit)
- Artikel 12a – Dienstverpflichtungen (siehe auch Wehrersatzdienst)
- Artikel 13 – Unverletzlichkeit der Wohnung
- Artikel 14 – Eigentum, Erbrecht und Enteignung
- Artikel 15 – Sozialisierung, Überführung in Gemeineigentum
- Artikel 16 – Ausbürgerung, Auslieferung
- Artikel 16a – Asylrecht
- Artikel 17 – Petitionsrecht
- Artikel 17a – Möglichkeit der Einschränkung bestimmter Grundrechte für Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie durch Gesetze, die der Verteidigung dienen
- Artikel 18 – Verwirkung von Grundrechten
- Artikel 19 – Einschränkung von Grundrechten, Grundrechtsträger, Rechtsschutz (siehe auch Zitiergebot, Wesensgehaltsgarantie)
- Für mich persönlich ist keines dieser Grundrechte eingeschränkt
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Ich darf gerade nicht zu meinen Eltern zum Osteressen, weil meine Schwester bereits dort ist. Ich darf nicht mit drei Personen aus verschiedenen Haushalten gleichzeitig spazieren gehen. Meine Oma darf nicht zur Kirche gehen. Mein Nachbar darf sein Geschäft nicht öffnen. Ich darf weder privat noch beruflich verreisen.
Das sind elementare Grundrechte die eingeschränkt werden.
Persönlich sind bei mir nur die angekreuzten Rechte beschnitten, aber für bestimmte Fälle sicherlich fast alle.
Breit?
Durchmesser
Hast du in deinem bisherigen Leben mal Sammelkarten gesammelt ?
- Ja, aber nur als Kind
- Ja, auch nach der Kindheit
- Ja, auch heute noch
- Nein, nie
0 Teilnehmer
Ich kann den Hype nicht nachvollziehen, so viel Geld für ne Karte auszugeben. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich als Kind sowas gesammelt habe.