Der seriöse Umfrage-Thread X

Und offensichtlich nicht besonders viel Lebenswillen :sweat_smile:

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Hey wir haben uns wenigstens auf den Boden gelegt! Minimale Angriffsfläche. :ugly:

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Hättest du das nicht heute Fragen können? Wir sind jetzt tatsächlich der erste Kreis in NRW mit einer Inzidenz von 0,00

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Und das ist sau Gefährlich!

Die gleiche dumme Idee hatten wir damals auch!

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Ey kids being kids. :man_shrugging:
Wir hätten sie auch in einen Zuchtteich werfen können. :ugly:

Sollte es erlaubt sein bei Straftaten, die nicht verjähren, eine Person zweimal für dasselbe Verbrechen anzuklagen, wenn sich die Beweis/Indizienlage geändert hat?

  • Ja
  • Nein

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Da bin ich froh das ich zu schissig für sowas war. Dumm genug wäre ich auf jeden Fall gewesen. :sweat_smile:

Mir hat das eine Silvester gereicht wo ich in Flammen stand.

Wenn sich dich Beweislage so ändert, dass unmissverständlich die Schuld bewiesen werden kann wäre es meiner Meinung nach blöd zu sagen: Ne er hat letztes Mal so gut gelogen den lassen wir frei.

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Ich würde das nie wieder machen, und meinen Kindern definitiv von diesem Schwachsinn abraten.

Zum Glück ist damals nicht mehr passiert! ^^

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Bei Mord definitiv.

Ist genauso wie es bei einem unschuldig Verurteilten bei neuer Beweislage bescheuert wäre zu sagen: „Wir wissen zwar jetzt, dass er unschuldig ist, aber er wurde ja schon zu lebenslänglich verurteilt. Urteil wurde gesprochen.“

Bei starker Änderung der Beweislage, Geständnis unter Zeugen, Mordwaffe wurde gefunden etc. muss auf jeden Fall ein Mord neu aufgerollt werden.

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So wie du die Frage formuliert hast, muss ich für nein stimmen. Da wäre es mir zu schwammig.
Bei

würde ich für ja stimmen. Aber da du in der Frage auch Indizienlage mit einbeziehst, kann ich dem nicht uneingeschränkt zustimmen.
Denn Indizienlage wäre u.U. schon wenn sich noch irgendein dubioser Zeuge findet, das ganze wieder neu aufzurollen. Und das ist nicht Sinn eines rechtskräftigen Urteils. Dann kann man es auch gleich lassen.

Die Aussage ist für mich in dem Moment auch nicht:

Sondern eher: Der Staat war nicht in der Lage ihm etwas nachzuweisen, hat ggf. seinen Job nicht richtig gemacht oder voreilig, ohne entsprechende stichhaltige Beweise versucht jemanden zu verurteilen.

In diesem Fall war es m.W.n. sogar bisher schon möglich das wieder aufzurollen.

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Aus dem Artikel:

Nach der Gesetzesänderung müssen neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, um einen zweiten Prozess einzuleiten. Die Regelung ist also nicht beschränkt auf neue Beweismethoden wie die DNA-Analyse. Auch ein plötzlich auftretender Zeuge könnte für ein neues Verfahren sorgen. Oder jemand, der im ersten Prozess von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und sich nach einem Zerwürfnis mit dem Täter dann umentscheidet. Zeugen sind aber oft keine besonders guten Beweismittel, erst recht nicht, wenn nach der Tat viele Jahre vergangen sind.

Anlass war aber tatsächlich die fortschreitende DNA-Analyse, die wiederum alte Verbrechen in ein neues Licht rücken kann.

DNA-Analyse führt zu neuem Beweis

Fast 40 Jahre nach der Tat soll eine Gesetzesänderung unter anderem dafür sorgen, dass der mutmaßliche Mörder von Frederike von Möhlmann doch noch zur Verantwortung gezogen werden kann. Dass ihm noch einmal der Prozess gemacht werden kann, obwohl er bereits rechtskräftig freigesprochen wurde. Denn: Es gibt neue Beweise gegen ihn: 2012 konnte eine DNA-Analyse zeigen, dass Spuren an der ermordeten jungen Frau vom Verdächtigen stammen. In den 1980er-Jahren stand diese Technik noch nicht zur Verfügung. In einem neuen Prozess könnte es nun also womöglich für eine Verurteilung reichen.

Neue Verhandlung bisher nur in Ausnahmefällen

Doch das geltende Recht ließ einen zweiten Prozess bisher nicht zu. Die Strafprozessordnung erlaubte die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Lasten eines Angeklagten nur dann, wenn entweder im ersten Verfahren manipuliert wurde, also zum Beispiel Zeugen oder Sachverständige unter Eid falsch ausgesagt haben, oder Urkunden gefälscht waren. Oder wenn der Freigesprochene später ein Geständnis ablegte, also selbst den zweiten Prozess wollte. Neue Beweise oder neue Methoden wie eine DNA-Analyse zählten nicht dazu.

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Da steht doch aber sogar, dass Zeugen das Verfahren dann neu aufrollen könnten. Und das halte ich, für gelinde gesagt, schwierig, gerade wenn viele Jahre vergangen sind. Menschen und ihr Gedächtnis sind ziemlich arg fehleranfällig, mal ab von den sehr seltenen Fällen wo das aus persönlichen Differenzen gemacht wird.

Ich verstehe schon, woher der Ansatz kommt, aber sonderlich durchdacht ist die Regelung bisher nicht. Und wenn das von Karlsruhe kassiert wird, bringt es dir auch nichts, vorher Leuter damit verurteilt zu haben, da die dann wieder freikommen, als auch für die Haft entschädigt werden müssen.

Wie so oft hier ist die Frage viel zu komplex für eine einfache Ja/Nein Auswahl ^^

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Ja, aber dort steht auch, dass ein Zeuge i.d.R. kein besonders gutes Beweismittel ist und man vermutlich auch nachweisen muss, inwiefern dieser nach X Jahren relevant ist. Wird also schon mehr sein als ein „Herr Richter, ich habe einen Überraschungszeugen, der zur damaligen Zeit kurz aus dem Fenster sah, um ein Eichhörnchen zu beobachten und zufällig den Tatverdächtigen im Augenwinkel gesehen hat.“ (überspitzt formuliert, lol) Ich gehe also schon davon aus, dass dahinter mehr ist, wenn man damit versucht, was aufzurollen.

Ich sehe schon deinen Punkt, aber das Problem ist halt, dass wir die genauen Details nicht kennen, weshalb wir ohnehin nur spekulieren können ^^

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Willkommen im seriöse Umfrage Thread :smiley: Aus dem Grund ist das hier nicht der Bundesgerichtshof, sodass diese Abstimmung hier ganz unverbindlich ist.

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Vater steckt Rakete in Flasche. Vater tritt beim wegrennen gegen Flasche. Flasche kippt um. Rakete fliegt direkt in klein Rollys Schoss.klein Rolly hat ein riesen Loch im Fußsack. Klein Rolly geht’s sonst aber gut.

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