Der seriöse Umfrage-Thread XVIII

Richtig :smiley:
Da gabs mal nen ganz bösen Streit zwischen meinen Eltern. Mein Vater arbeitet nämlich beim Ordnungsamt und musste meiner Mutter genau dort mal ein Knöllchen ausstellen, woraufhin diese zu Hause völlig eskaliert ist und nicht einsehen wollte, warum ihr Mann sie so auflaufen lässt. Dabei hatte er schon Kulanzzeit gegeben, aber er muss sich halt auch ans Recht halten :smiley:

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Das ist es ja. Da ist ja Übersicht!
Ich gucke mich immer um wenn ich geparkt habe. Weil ich weiß das wir in Parkkosten Deutschland sind. Aber deshalb weiß ich auch dass es ausgeschildert sein muss. Und dass ist es immer. und kompliziert ist es nie.

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1 Stunde ist auch ein bisschen wenig. Bei meinen Ärzten ist zum Glück Parkraum vorhanden oder min 2 h Parkscheibe.

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Vorsicht mit Absolutismus :kappa:

Im Supermarkt 10min einkaufen gewesen und keine Parkscheibe hingelegt->Knöllchen
Parkscheibe hat sich in ner Kurve nach Rechts verschoben und Bewohnerparkausweis verdeckt-> Knöllchen
Zu nah am abgesenkten Bordstein geparkt-> Knöllchen

:man_shrugging:

Und das war nur heute morgen :kappa:

Ja das hatten wir doch schon Mal. Keine Ahnung. Solche Schilder habe ich noch nie gesehen. Von Kaff bis Millionenstadt.

Und es ist auch trotzdem easy. Auf der Straße abloutes Halteverbot, Seitenstreifen eingeschränktes für zb Be und entladen
Bewohner anscheinend dürfen von bis parken . Es wird wohl ausgewiesene Parkflächen geben wo du Montag bis Samstag parken kannst.

Und wenn du dir unsicher bist, dann park woanders.
Immer dieses Getue als wäre es Raketenwissenschaft.

Wisst ihr das ihr als Arbeitnehmer einen Urlaub pro Jahr mindestens 2 Wochen am Stück nehmen müsst?

  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung

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§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(2) 1Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 2Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

letztes mal als ich keinen Plan hatte,
Hamburg am Heiligengeistfeld.
Da war gerade so ein Zirkus/Jahrmarkt drauf, und zusötzlich zu den normalen Schildern, extrabeschilderung.
da stand erst was mit parkverbot wegen des Zirkus, aber nicht bis wohin bzw was nun genau davon betroffen ist

Hab dann entschieden, dass es unwahrscheinlich ist, dass da 400 Leute falsch parken, bzw 400 Leute abgeschleppt werden,
und hab mir da auch einen Platz gesucht

Passiert mir irgendwie nie. ist dann eigene Schuld! Kann passieren. Kannst du da nicht nachweisen und das Knöllchen löschen lassen?

Ja, aber da achtet ja kein Mensch drauf.

Bislang noch nicht, es war aber schon ein paar Mal knapp.

Einmal habe ich einen Kumpel nach Hause gefahren. Wir saßen noch im Auto und haben geredet als ein Polizist bei mir an der Scheibe geklopft hat und uns darauf hingewiesen hat, dass wir im Halteverbot stehen. Er hat mich aber ziehen lassen, weil ich meinen Kumpel dann schnell rausgelassen habe und ich weitergefahren bin.

Dann gab es noch eine andere, ähnliche Situation. Ich hab nach einer Weihnachtsfeier einen Kollegen zum Bahnhof gebracht. Vor dem Eingang gibt es bei uns einen kleinen Kreisverkehr, an dessen Rand es auch Parkplätze gibt, doch diese enden direkt vor dem Eingang zum Bahnhofsgebäude. Da ich meinem Kollegen einen möglichst kurzen Weg bieten wollte und ich sowieso nicht vorhatte länger da stehen zu bleiben, nachdem ich ihn rausgelassen habe, habe ich mich daher nicht auf den Parkplatz, sondern vor den Eingang gestellt. Allerdings war hinter mir die Polizei, die mich erst mal gefragt hat, warum ich mich nicht auf einen der freien Parkplätze gestellt habe. Ich habe denen die Situation erklärt und die Beamten haben mich dann mit dem Hinweis ziehen gelassen, beim nächsten Mal bitte den Parkplatz zu benutzen. Daran halte ich mich jetzt auch.

Rechtlich war doch alles korrekt. Außerdem lege ich mich nicht für 25€ mit dem Staat an :smiley:

:kappa: So hab ich mal nen Knöllchen bekommen, weil ich mich auf ne Wiese gestellt habe, wo auch überall anders welche auf der Wiese standen.

Also, dass der Arbeitgeber einem das gewähren muss, ja, das wusste ich. Dass ich als Arbeitnehmer mind. 2 Wochen am Stück nehmen muss, nee. Das wär mir neu. Bin jetzt aber auch aufgrund des Textes nicht sicher, ob das wirklich so ist.

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Wenn ich eines hätte :beanfriendly: Ich könnte mich mit meinem Fahrrad ins Halteverbot stellen.

Der Urlaub soll der Erholung dienen und der Gesetzgeber geht davon aus, Erholung fängt erst bei 2 Wochen an :sweat_smile:

Da hat sich noch keine meiner Arbeitgeber dran gehalten. Ich konnte immer Urlaubn nehmen wie ich lustig bin und ich hab bisher nie länger als eine Woche am Stück Urlaub genommen.

Rechtlich kann der AG es zumindest verweigern, wenn du zu ihm kommst und zb deinen Urlaub so aufstückeln willst, dass du 30 Wochen Freitag frei hast.

Selbst wenn das wegen Kollegen und Arbeit etc kein Problem wäre, kann der AG sagen, dass Urlaub zur Erholung dienen soll und man deswegen auch mal ganze Wochen frei nehmen soll.

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Dann muss ich meine Aussage korregieren. Aus Absicht oder eigener Dummheit :joy: