Das nächste Schützenfest kommt bestimmt
Mal schaun, obs da den ein oder anderen Knaller gibt
Ich muss weg
Ich hab‘s auch richtig gelöst
2306
Wirf jetzt noch mal einen Blick drauf
Wir sind mittlerweile bei 51%.
Daran erinnere ich mich, an den Namen jedoch nicht.
Natürlich!!
Und ich kann mich tot lachen wenn ich diese Verschwörungstheorien darüber lese, das der Tot von harambe ein Schlüsselpunkt in der Geschichte darstellt seit dem alles aus den Fugen läuft😜
Dabei wissen wir alle, dass es damit anfing, als so nen chinesischer Kerzenballon einen Zoo abgebrannt hat.
Wann war das noch mal?
- Januar 2020
Das war der Gorilla oder? Da ist irgendwas ganz vage in meiner Erinnerung.
Dicks out for Harambe! /
Nicht persönlich, war aber großer Fan seiner Arbeit.
Wäre interessant wenn @ChrisSechzig ein Bild eingestellt hätte wer Harambe kennt.
Aber 80% nur vom Namen finde ich krass.
Real-Life-Frage, über die die Meinungen im Kleine-Fragen-Thread schon sehr unterschiedlich ausfielen. Bin interessiert, wie hier so die Verteilung der Interpretationen ausfällt.
Wie ist diese Frage hier unter den untenstehenden Bedingungen korrekt zu beantworten?
Bedingungen:
Ich habe einen Freund (weder verheiratet, noch geschieden), wohne aber nicht mit ihm zusammen. Stattdessen wohne ich in einer 2-Personen-WG mit einem Mitbewohner. Die Frage befindet sich in den Beantragungsbögen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Frage hierüber war „Anzahl der minderjährigen Kinder im gleichen Haushalt?“
Was würdet ihr ankreuzen?
- „Zusammenlebend (Ehe, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft)“
- „Single, bzw. allein oder getrennt lebend“
- „Sonstiges“
- Ich bin mir unsicher und müsste Rücksprache halten, um zu wissen, welche Option die richtige ist
Die Frage ist halt, wofür ist es ein Fragebogen? Spielt da eher der Familienstand oder die haushaltszusammenstellung eine Rolle.
Ich würde dann „sonstiges ankreuzen, wenn du in einer WG lebst.
Das „bzw.“ interpretiere ich als oder, ohne einen triftigen Grund dafür zu haben. Dann bist du „Single im Sinne der Familienstandsgesetze“, denke ich mal. Denn ich fürchte, bloß einen „allerliebsten Menschen“ zu haben zählt im Personenstand nicht.