Doch schon, aber nur von Justizbeamten. Kinder sind Allgemeingut.
BS.
Ihr dürft es nach §80 Abs. 2 STPO.
Dann wurde uns von der Firma etwas anderes gesagt, aber das war anweisung aus der Zentrale.
Nicht dass ich mein Leben für die Firma riskiert hätte selbst wenn ich Diebe hätte aufhalten sollen.
ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten
Vl zählt Laden absperren auch nicht als Verhältnismäßig.
Dann liegt es aber nicht am Recht.
Wohl eher sind die Kosten den Laden abzusperren höher, als was man durchs Diebesgut verliert.
Aus dem Handgelenk geschüttelt oder nachgeschaut?
Oder Anzeigen der Mitarbeiter wenn diese deswegen verletzt werden sollten. Wobei sich meine ersten Chefs da sowieso nicht dran gehalten haben. Die haben einen sogar mal verprügelt und bis spät in der Nacht in einem Lagerraum eingesperrt.
Ich habe drauf gewartet. Sie haben gewonnen, Sir!
schwieriges Thema. § 80 redet von “verhältnismäßiger Weise” - das schließt schon mal vieles aus, weil bloß, weil du glaubst, er hat etwas gestohlen (weil er es zB in die Hosentasche steckt, aber beim Kassieren wieder rausholen will - du aber es so interpretierst, dass er es mitgehen lassen will, etc.). Simpson brachten da ein exzellentes Beispiel, wo Marge im Stress ein Hustensaftmittel (?) aus Versehen mitnahm. Beachte bitte, dass Diebstahl nur vorsätzlich begangen werden kann (bedingter Vorsatz reicht).
Dazu kommt noch “auf verhältnismäßige Weise anzuhalten”: Ist es verhältnismäßig, jemanden in seinem Grundrecht auf Freiheit zu beschränken, bloß weil er etwas im Wert von €2,50 geklaut hat? Dass ich ihn Tackeln darf und ihn verletze, weil er im Bus schwarz gefahren ist (Fahrtpreis: 3 €)?
Unsere Prüfungsaufgabe dazu im Strafrecht war, dass einer überzeugt war, dass der Typ gerade die Bank ausraubt und [der Polizist] schießt - war halt der Bankangestellte, der nachsehen wollte, was passiert ist. Kollege hat als Prüfungsfall den Kontrolleur in der Straßenbahn, der durch blöden Zufall den Schwarzfahrer auf die Notfall schickte …
PS: alles reale Fälle.
Ist nur eine Ordnungsstrafe und fällt gar nicht unter dieses Gesetz.
leider nicht. schwarzfahren ist, stand heute, in deutschland immer noch eine straftat. die initiative es zur ordnungswiedrigkeit herabzustufen und damit gerichte und gefängnisse zu entlasten ist leider gescheietert.
Demnach handeln Kontrolleure, die Schwarzfahrer in Straßenbahnen festhalten und so am Weglaufen hindern wollen, nicht im Sinne des privaten Anhalterechtes, da die StPO gemäß § 1 Abs 1 letzter Satz nur bei gerichtlichen Straftaten und nicht bei Verwaltungsübertretungen Anwendung findet.(siehe auch § 19 ABGB).
Es ging um Österreich.
das war für mich nicht ersichtlich.
Wobei das mit den Schwarzfahrern erst vor ein paar Jahren geändert wurde damit die mehr Handhabe haben, früher konnte man denen gemütlich weggehen und sie konnten nichts dagegen machen.
Das wusst ich tatsächlich noch
Verwaltungsübertretung nach Art. III Abs. 1 Z 2 des Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen
Wobei ich allgemein was gegen den Begriff „Organsstrafe“ bin, dass ist dann wieder was anderes (Anonymstrafverfügung, Organstrafvergügung, usw.).
Hast aber Recht, hätte mir ein anderes Beispiel aussuchen sollen. Aber kann die Weisung an @anon16191349 verstehen, da gerade bei Ladendiebstahl ab wann ein Versuch vollendet ist (und man sich sicher sein kann, dass damit eine strafbare Handlung vollendet wurde) und was die Verhältnismäßigkeit betrifft teilweise schwierig sein kann.
Ist das nochmal ne Abgrenzung zu Raub oder ist räuberischer Diebstahl und Raub in dem Zusammenhang das selbe?
Da es 2 Paragraphen sind, sind 2 Tatbestände.
Hat tatsächlich etwas damit zu tun ob die Gewaltanwendung erfolgt um sich die Sache zuzueignen oder um die bereits zugeeignete Sache zu sichern.
Hier kann man noch in Erzwingungshaft gehen wenn man nicht zahlt. Grüne und Linke wollten das ändern.
“Wir wollen keineswegs Schwarzfahren legalisieren.”
Nein, nur das ignorieren des Bußgeldbescheids.
Bei uns wirst du angezeigt wenn du es nicht machst. Dann Schuldest du die Summe dem Staat und viel Spaß dabei dem nicht zu zahlen