Der seriöse Umfrage Thread

moralisch schon, rechtlich vielleicht nicht :stuck_out_tongue_closed_eyes:

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du hast auch eine moralische verantwortung deine steuern zu bezahlen :stuck_out_tongue_winking_eye:

pffff

Das sehe ich eher als Erpressung des Staates an als als moralische Pflicht ^^

Bin was spät dran, trotzdem.
@anon30974211 du hast vollkommen Recht. Moralisch sehe ich es aber als widriger an, eine Karte verfallen zu lassen, selbst wenn ich weiß dass die Veranstaltung noch nicht ausverkauft ist.

Wenn ich einem Freund ne Karte kaufe, dann gehe ich auch nicht hin, ein Anderer jedoch und es wurde obwohl zwei Leute die Karte in den Händen gehalten haben auch nur eine gekauft und besteuert.
Mache hier auch keinen Unterschied ob die Intention ein Geschenk war, oder der Käufer kurzfristig nicht mehr bei der Veranstaltung teilnehmen - und die Karte nicht mehr retournieren - kann.
Finde das moralisch legitim, wie gesagt mit dem Zusatz unter Wert - s.o.-, für den eigentlichen Preis finde ich es nicht in Ordnung.

Aber ist der "Zwischenmann"leistet weder eine Dienstleistung, noch macht er Gewinn - für ihn ist es ein “Null-Geschäft”. Hätte er das Ticket nicht gekauft, wäre das Resultat für den Staat dasselbe. Von daher sehe ich da nicht, wieso das auch nur im entferntesten Steuerhinterziehung sein sollte…

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Jupp und mit der Argumentation wäre ja auch an der Kasse gegen Geld zurückgeben, falls das geht, ein Verbrechen am Staat. :smiley:

Nein, das ist schon richtig wie Tojan sagte.
Bei deiner Beschreibung lässt du außer Acht dass der Zweitkäufer so oder so ein Ticket kauft.
Da er es dann statt versteuert vom Veranstalter, unversteuert von einer Privatperson kauft, gehen Steuern verloren.

Das was du sagst ist nur richtig wenn der Zweitkäufer lediglich aus dem Grund, dass jemand sein Ticket nicht einlösen kann ein - speziell dann dieses - Ticket kauft.

Und was wäre, wenn ich jemanden schicke, der ein Ticket für mich kaufen soll und er es zuerst kauft und ich zahle es ihm dann zurück?
Das kommt dann wieder auf genau dasselbe hinaus, nur dass während eine Zeit der Erstkäufer keine Ahnung hatte, dass er es für den Zweitkäufer holt!

Dann wäre es rechtlich eher weniger ein weitere Verkauf und mehr ein „Gehilfe“. Ich bin mir sicher dass es für diese Konstellation einen Begriff gab, aber mir fällts um die Uhrzeit einfach nicht mehr ein :sweat_smile:

Wenn der Erstkäufer aber das Ticket loswerden möchte und dabei kein Gewinn macht, wird er ja nichts anderes als ein „Gehilfe“, oder etwa nicht? :smiley:

Vorsicht. Das Ergebnis mag am Ende das gleiche sein (Eine Karte wechselt den Besitzer), aber der rechtliche Aspekt ist ein anderer.

Eine Schenkung hat ja auch das gleiche Ergebnis wie ein Kauf. Ist aber etwas völlig anderes.

Wenn ich jemanden beauftrage für mich ein Ticket zu kaufen und ich ihm erst danach das Geld erstatte, ist das eine Art Auftrag. Es bestand von Anfang an der Plan dass der Käufer es gegen Kaufpreis an den eigentlichen Ticketkäufer weitergibt. Das ist ein unterschied.

Ich ärger mich dass ich nicht auf den passenden Begriff komme um das per Link vielleicht zu verdeutlichen. Zivilrecht ist wieder zu lange her und ich hab auf Arbeit fast nur Strafrecht :smiley:

So ungefähr?

Dann war es nicht die Intention deines Boten für sich selbst eine Karte zu kaufen, die er dann nicht einlösen konnte; Sondern effektiv hast von Anfang an du die Karte gekauft, mit dem Unterschied dass du jemanden gebeten hast den Kauf für dich zu vollziehen.

Wie gesagt es geht darum wieviele Leute zur Veranstaltung wollten.

  • Käufer ist verhindert, verkauft Karte and Zweitkäufer; Beide wollten von vornherein zur Veranstaltung; theoretisch zwei Karten, faktisch eine
  • Käufer ist Bote; Einer wollte hin, ein anderer hat die Karte gekauft; th. eine K., f. eine K.
  • Käufer verschenkt die Karte; Einer wollte hin, ein anderer hat die Karte gekauft; th. eine K., f. eine Karte.
  • Käufer ist verhindert, verkauft an Zweitkäufer - der nur hingeht, weil er die Karte günstiger bekommt; Einer wollte hin, einer hat eine Karte gekauft, einer hat sie vor Verfall schützend entgeltlich übernommen; eine th. K., eine f. K.
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Ist dann aber nicht auch jegliche Art von Occasion Verkäufen strafbar?
Immerhin wollten bspw. beide ein Spiel spielen, aber nur einer hat das Spiel gekauft.
Zudem ist es hier “noch schlimmer”, da beide Käufer das Produkt “konsumieren” konnten, während bei Tickets so oder so nur eine Person die Dienstleistung in Anspruch nehmen kann.

Keine Ahnung was das beschreibt, sorry.

Ja, weil es zu deinem Gunsten ist, aber wer mit der Begründung, dass es noch genug andere Angebote gibt und somit der Preis niedriger sein sollte, d’ac­cord geht, müsste das auch umgedreht gut finden und für ausverkaufte Karten mehr Geld bezahlen wollen.

Komisch finde ich, dass keiner lieber bei der Abendkasse kaufen geht, weil dadurch der Künstler mehr unterstützt wird, da er eine Karte mehr verkäuft.

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Nicht weil es zu meinen Gunsten ist, einfach weil der Verkäufer nicht daran verdient und die Möglichkeit besteht dass er mir nur vorgaukelt, er könne kurzfristig nicht zur Veranstaltung; Eigentlich verkauft er die Karten aber nur teurer und will an ihnen verdienen.
Nicht zu vergessen ist, dass ich als Käufer ihm mit dem Kauf einen Gefallen tue, da er sonst einfach eine Karte gekauft hat, die er nicht einlöst.

Deswegen auch unter Wert, bei gleichem - oder gar höherem - Preis, greift dein zweiter Absatz, da ist es natürlich sinniger die Karten offiziell zu erwerben, so denn noch möglich.

Und dann immer US amerikanisches Recht zu deinem Profilbild schiel

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Doch weniger als gedacht. Na dann jetz mal die konklusive Frage:
26% der Befragten sind vertraut mit mind. einem WoD-Spiel, was WoD zur sechstbekanntesten Spielreihe hier macht. Zählt ein Spiel mit 26% Bekanntheit oder auf Platz 6 von 850+ noch zu den bekannteren Spielen oder ist das nicht mehr erwähnenswert bekannt?

  • Das ist noch eines der “bekannteren Spiele”
  • Das ist nicht mehr sonderlich bekannt.

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edit: Heilige Scheiße, ich hab mal https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_role-playing_games_by_name durchgezählt, das is ja nich mehr heilig.

(Grobe und unvollständige) Umfrage zur eigenen Bildung:

  • Der Grundschatz meiner Bildung besteht aus meiner bisherigen Ausbildung (also Schule + was auch immer danach kam). Über diese bin ich froh, ich lege es aber nicht aktiv drauf an, mich speziell in meiner Freizeit weiterzubilden.
  • Grundsätzlich finde ich es schon wichtig, mich weiterzubilden, wenn ich ehrlich bin kümmere ich mich darum aber nicht wirklich aktiv.
  • Es ist einer der festen Grundsätze meines Lebens, mit dem Alter auch gebildeter zu werden, daher passiert dies aber auch fast automatisch (durch die Medien, die ich konsumiere), dass ich mich außerhalb meiner beruflichen Laufbahn weiterbilde.
  • Mir sind andere Werte wesentlich wichtiger, ich lehne Bildung zwar nicht ab, zeige da aber nicht so viel Eigeninitiative.
  • Ich glaube meine Allgemeinbildung ist ziemlicher Standard, durch meine speziellen Interessen weise ich allerdings eine überdurchschnittliche Nischen-Bildung vor.

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