Naja wenn du dich mit einem Typen schlagen willst, aber im letzten Moment zur Besinnung kommst, verknackt dich doch auch keiner für versuchte Körperverletzung oder?
Ich bin kein Psychologe, ich weiß nicht ob man das nicht auch umdrehen kann und sagen das es der Einstieg ist.
Genauso wie ich es trotzdem nachvollziehen kann das man den realitätsnahen Sexuellen Verkehr mit Kindern einfach nicht akzeptieren will, egal in welcher Form.
Du würdest vielen Kriminellen eine Freude machen…
Da hat es aber am „unmittelbaren Ansetzen“ gefehlt. Du hast es dir zwar überlegt, aber die Rechtsgutverletzung war noch nicht unmittelbar da. Wärst du aus dem Laden gegangen und dann erst nach 5m zurück, wäre es was anderes gewesen.
Es hat schon seinen guten Grund warum bei vielen Straftaten auch der Versuch strafbar ist, weil man so Tür und Tor für allerlei Ausreden und Schlupflöcher öffnen würde.
@Herzer Gleiche Sache: wenn du praktisch schon ausholst, brüllst und kurz davor bist ihm richtig eines aufs Maul zu geben, dann ist das ein Versuch. Somit rein rechtlich strafbar.
ich glaube nicht. eher dass es ein Ventil sein kann. Dass es Ausnahmen gibt, wo das Gegenteil der Fall ist, ist ja klar.
Ich gucke seit viel zu langer Zeit irgendwelchen brutalen kranken shit, meine Gewaltbereitschaft oder die Lust, irgendjemandem wirklich etwas anzutun, könnte dennoch nicht geringer sein.
Es geht aber um sexuellen Trieb, und das gepaart mit einem unendlichen Druck.
Ich bezweifle das es dann bei solchen Hentais bleibt. Aber wie gesagt, ich kenne mich da zu wenig mit aus.
Hast du dich nicht letztens mit deinem Bruder geprügelt, der dir fast das Auge ausgerissen hat
Naja gibt doch genauso viele männliche Jungfrauen, die trotz Pornos nicht rapend durch die Straße laufen.
Dann lass ihn in meinem Beispiel halt ne Kreuzung vorher überlegt haben „ist vllt doch keine so kluge idee“.
um als „versucht“ zu gelten, muss doch aber auch schon zumindest ein Fuß aufs Gelände gesetzt oder ein Opfer bedroht/angegangen worden sein, oder nicht?
Du überdramatisierst ein wenig. Besoffenes Rangeln ist keine Gewalt.
Dann fehlt das unmittelbare Ansetzen und es ist kein Versuch.
Bald haben wir die Versuchsprüfung verstanden
Klar gibt es immer Beispiele wo ein „Versuch“ eben kein Versuch ist. Aber es ist richtig und wichtig dass auch Versuche strafbar sind.
Flach gesagt: Sobald kein Zwischenschritt zur Straftat mehr vorhanden ist, ist es ein Versuch. Also wenn ich zum Schlag ansetze, fehlt ja nichts mehr. Ich hol aus und treff dich. Also Versuch
Wow.
Stimmt, und wenige Priester die so etwas machen.
Daran sind die Filme schuld!
Ich mag deine Art zu denken ja, aber du hast unrecht.
Wenn ich mit meinem Bruder besoffen rangel, ist es keine Gewalt. Wenn man mit irgendwem, der da keine Lust drauf hat o.ä. ist es das durchaus. chillt Leude.
Demonstranten, Fußballfans und betrunkene Ehemänner stimmen dir zu
Das ist prügeln. Kein Rangeln. ein entscheidender Unterschied, meine Lieben.
Glaube nicht, dass das hier jemand wirklich falsch verstanden hat
Körperverletzung mit Einwilligung
Und genau das meinte ich ja mit
^^ wenn er schon ausholt, sehe ich es ja zwangsläufig schon kommen und bin schon mal mindestens geschockt.
will ich hoffen.^^