Der Tausch- und Geschenkethread

Ihr habt ein paar Games über?
Vielleicht kennt es ja auch der ein oder andere: Man kauft sich Humble Bundles oder erhält anderweitig Gamekeys zu Spielen, die man bereits hat, einen nicht interessieren oder aus anderen Gründen in den Untiefen des Steam-Inventars oder der Mailbox dahinvegetieren. Warum sollte man sie nicht einfach anderen Leuten zukommen lassen oder gar dafür ein anderes Spiel erhalten?

Ein paar Regeln, damit das alles klappt:

  • Schreibe, was du anbietest.
  • Schreibe, ob du gerne dafür eine Gegenleistung möchtest oder es als Geschenk angeboten wird.
  • Schreibe, für welche Plattform/Client dein Angebot gilt.
  • Poste KEINE Gamekeys. Es gibt genug Bots, die sowas abgreifen.
  • Es steht bei Titeln ohne Jugendfreigabe dem Anbieter frei, eine Schenkung/ einen Tausch aufgrund Zweifel am Alter zu verwehren.
  • Mache kenntlich, wenn das Angebot weg ist.
  • Verkaufsangebote sind hier unerwünscht. Es geht wirklich um das Schenken oder unentgeltliche Tauschen.
  • Um die Übersichtlichkeit zu wahren, sind auch Gesuche unerwünscht.
  • Nutze zum Anbieten eines Tauschobjekts die PN-Funktion… :wink:

Falls noch jemand ein paar Ideen hat, wie man das Ganze hier cooler gestalten kann, wäre es nice, wenn auch das kommuniziert wird. :slight_smile:

Viel Spaß beim Austausch!

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Dann mache ich auch mal direkt den Anfang:
Chivalry: Medieval Warfare

  • Tausch
  • PC/Steamkey

Gute Idee, Menx!

Ich mache den Anfang:
Tausche: “The Division” (PC)
Wunschtausch gegen: PC-Spiel (Rollenspiele ähnlich wie Gothic, Witcher, Risen oder Schleichspiele ähnlich Batman,
Thief), offen für Vorschläge

Vorschläge bitte per PN. Wenn das Ding nicht in einer Woche vertauscht wurde bekommt Menx es geschenkt.

Gruß,
Greenbear

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Ich habe auch noch ein paar Keys übrig. Schreibt mir einfach eine PN.

Tales from the Borderlands

  • Tausch
  • PC/Steam

The Walking Dead: Season 2

  • Tausch
  • PC/Steam

The Walking Dead: Season 1

  • Tausch
  • PC/Steam

Puzzle Agent 2

  • Geschenk
  • PC/Steam

Puzzle Agent

  • Geschenk
  • PC/Steam

Poker Night at the Inventory

  • Geschenk
  • PC/Steam

Sam & Max: Devil’s Playhouse

  • Geschenk
  • PC/Steam
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Ich schließe mich dann mal an an:

Payday 2 + diverse DLCs (Armored Transport, Gage Weapon Pack 1&2, Gage Sniper Pack, Gage Mod Courier Job) Nur mit Altersnachweis 18+!

  • Tausch
  • PC/Steam

The Ship

  • Tausch
  • PC/Steam

Nether - Resurrected

  • Tausch
  • PC/Stream

Ich hätte auch was abzugeben:

Tomb Raider von 2013

  • Tausch
  • PC/Steam

Company of Heroes + DLC Opposing Fronts und Tales of Valor

  • Tausch
  • PC/Steam

sollte sich kein interessantes tauschspiel finden, verschenke ich die auch :wink:

Ich hätte auch noch was:

Paladins: Champions of the Realm

  • Tausch
  • PC

Hätte am liebsten einen Paragon Key. Könnt mir aber anbieten was ihr wollt.
Anfragen am besten per PN

Gruß Lukas

Bitte denkt dran Ab 18er Titel nicht zu verschenken oder zu tauschen wenn ihr euch nicht ganz sicher seid.
In eurem eigenen Interesse, denn es ist nicht erlaubt jugendlichen 18er Titel zugänglich zu machen.

PayDay2 z.B. von @BassLux ist ein 18er Titel.

Siehe: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/14.html

Geht die Sachen also mit einer gewissen Vorsicht an, nicht das ihr nachher noch Ärger am Hals habt.

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Guter Einwand! Ich ergänze es.
Aber nur so aus Interesse (und damit der Thread nicht dadurch “zugemüllt” wird): Ist das Forum auch erst “ab 18”, also eben wie der Sender? Denn dann stünde, zumindest rechtlich gesehen, dem Tausch/der Schenkung ja nichts im Wege.

Es wird einen 14 jährigen nicht davon abhalten hier ins Forum zu gehen.
Am Ende haftet man selbst für das was man macht.

die Bußgeldvorschrift aus dem JuschG §28 ist da recht eindeutig:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
15.entgegen § 12 Abs. 1 einem Kind oder einer jugendlichen Person einen Bildträger zugänglich macht,
16.entgegen § 12 Abs. 3 Nr. 2 einen Bildträger anbietet oder überlässt,
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Generell könnt ihr machen was ihr wollt, möchte nur mal drauf hinweisen das dies durchaus blöd enden kann.

(p.s. ja ich weiß, das juschg ist absolut schwammiger rechtswirrwarr das nicht explizit auf die Weitergabe eingeht, ist den Gerichten im zweifel aber egal weil man es aus den Bildvorführungen ableiten kann)

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Sid Meier’s Pirates!
Geschenk, Steam

Nuclear Dawn
Geschenk, Steam

Ironclad Tactics
Geschenk, Steam

Das Gesetz ist da zwar nicht unbedingt eindeutig, aber hier wird getauscht und das nicht gewerblich. Lediglich der Verkauf bzw. das zugänglich machen als Gewerbetreibender ist strafbar.

Ich als Privatperson kann meinem kleinen Bruder Splatter Filme und Evil Dead schenken. Das juckt den Staat nicht.

Ebenso wird es hier sein. Die Keys werden getauscht bzw. verschenkt und das auf privater Basis. Strafbar dürfte sich hier keiner machen, zumindest nicht nach meinem Verständnis des Gesetzes.

Noch ein paar Sachen die ich seit Jahren vom Humble Bundle übrig habe:

Burnout Paradise

  • Tausch
  • PC -> 1 x Steam und 1 x Origin

Crysis 2 Maximum Edition

  • Tausch
  • PC -> 1 x Steam und 1 x Origin

Medal of Honor

  • Tausch
  • PC -> 1 x Steam und 1 x Origin

Mirrors Edge

  • Tausch
  • PC -> 1 x Steam und 1 x Origin

Dead Space

  • Tausch
  • PC -> 1 x Origin

Dead Space 3

  • Tausch
  • PC -> 1 x Origin

Tausche Steam keys

Tomb raider 1-3
batman arkham asylum
eets
dino d-day

Nach dieser Aussage dürfte ich fremden 14-jährigen Pornos zeigen. Sorry das ist einfach unwahr.

Das JuSchG gilt nicht nur für Gewerbetreibende sondern für alle. Es soll die Jugend Schützen, das ist die Aufgabe des Gesetzes.

Nach deiner Logik dürften Eltern ihren Kindern keine Spiele kaufen, wenn diese noch nicht alt genug sind. Das dürfen sie aber.

Weil sie die Eltern sind. Erziehungsberechtigte dürfen das. Das Gesetz soll den Eltern dabei helfen außerhalb ihres Einzugsbereiches die Kinder zu schützen.

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Touché.

Darauf fällt mir dann auch nichts sein. Ich denke aber dass ein Geschenk oder ein Tausch nicht unter das Jugendschutz Gesetz fällt.

Ansonsten: Wo kein Kläger, da kein Richter…

Das JuSchG beschreibt deshalb klar die abgabe oder die zugänglichmachung. Das hieße sogar, wenn du den minderjährigen Bruder deines Freundes bei dir hast und ihr zusammen 18er Titel zockt und die Eltern des Kindes was dagegen haben begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von indizierten Titeln, also die die das BPjM deklariert, eine strafbare Handlung selbst wenn die Eltern ein OK geben, denn da hört für den Gesetzgeber der Spaß auf.

Ja klar, wenn keiner dir an die Karre pisst wird nix passieren, aber wenn du hier übers Netz ein 18er Titel an Minderjährige abgibst, die Eltern dann eine Zivilklage gegen dich erheben, dann hast ein Problem.

Deshalb einfach eine Priese Vorsicht dabei und nicht einfach irgendwas verschenken.

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Ich hätte nen Key für World of Warcraft bis einschließlich Addon Warlords of Draenor und einem Monat kostenlose Spielzeit zu verschenken. Code ist bis zum 1. August gültig. Bei Interesse pn an mich.