Ihr habt ein paar Games über?
Vielleicht kennt es ja auch der ein oder andere: Man kauft sich Humble Bundles oder erhält anderweitig Gamekeys zu Spielen, die man bereits hat, einen nicht interessieren oder aus anderen Gründen in den Untiefen des Steam-Inventars oder der Mailbox dahinvegetieren. Warum sollte man sie nicht einfach anderen Leuten zukommen lassen oder gar dafür ein anderes Spiel erhalten?
Ein paar Regeln, damit das alles klappt:
Schreibe, was du anbietest.
Schreibe, ob du gerne dafür eine Gegenleistung möchtest oder es als Geschenk angeboten wird.
Schreibe, für welche Plattform/Client dein Angebot gilt.
Poste KEINE Gamekeys. Es gibt genug Bots, die sowas abgreifen.
Es steht bei Titeln ohne Jugendfreigabe dem Anbieter frei, eine Schenkung/ einen Tausch aufgrund Zweifel am Alter zu verwehren.
Mache kenntlich, wenn das Angebot weg ist.
Verkaufsangebote sind hier unerwünscht. Es geht wirklich um das Schenken oder unentgeltliche Tauschen.
Um die Übersichtlichkeit zu wahren, sind auch Gesuche unerwünscht.
Nutze zum Anbieten eines Tauschobjekts die PN-Funktion…
Falls noch jemand ein paar Ideen hat, wie man das Ganze hier cooler gestalten kann, wäre es nice, wenn auch das kommuniziert wird.
Ich mache den Anfang:
Tausche: “The Division” (PC)
Wunschtausch gegen: PC-Spiel (Rollenspiele ähnlich wie Gothic, Witcher, Risen oder Schleichspiele ähnlich Batman,
Thief), offen für Vorschläge
Vorschläge bitte per PN. Wenn das Ding nicht in einer Woche vertauscht wurde bekommt Menx es geschenkt.
Bitte denkt dran Ab 18er Titel nicht zu verschenken oder zu tauschen wenn ihr euch nicht ganz sicher seid.
In eurem eigenen Interesse, denn es ist nicht erlaubt jugendlichen 18er Titel zugänglich zu machen.
Guter Einwand! Ich ergänze es.
Aber nur so aus Interesse (und damit der Thread nicht dadurch “zugemüllt” wird): Ist das Forum auch erst “ab 18”, also eben wie der Sender? Denn dann stünde, zumindest rechtlich gesehen, dem Tausch/der Schenkung ja nichts im Wege.
Es wird einen 14 jährigen nicht davon abhalten hier ins Forum zu gehen.
Am Ende haftet man selbst für das was man macht.
die Bußgeldvorschrift aus dem JuschG §28 ist da recht eindeutig:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
15.entgegen § 12 Abs. 1 einem Kind oder einer jugendlichen Person einen Bildträger zugänglich macht,
16.entgegen § 12 Abs. 3 Nr. 2 einen Bildträger anbietet oder überlässt,
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Generell könnt ihr machen was ihr wollt, möchte nur mal drauf hinweisen das dies durchaus blöd enden kann.
(p.s. ja ich weiß, das juschg ist absolut schwammiger rechtswirrwarr das nicht explizit auf die Weitergabe eingeht, ist den Gerichten im zweifel aber egal weil man es aus den Bildvorführungen ableiten kann)
Das Gesetz ist da zwar nicht unbedingt eindeutig, aber hier wird getauscht und das nicht gewerblich. Lediglich der Verkauf bzw. das zugänglich machen als Gewerbetreibender ist strafbar.
Ich als Privatperson kann meinem kleinen Bruder Splatter Filme und Evil Dead schenken. Das juckt den Staat nicht.
Ebenso wird es hier sein. Die Keys werden getauscht bzw. verschenkt und das auf privater Basis. Strafbar dürfte sich hier keiner machen, zumindest nicht nach meinem Verständnis des Gesetzes.
Weil sie die Eltern sind. Erziehungsberechtigte dürfen das. Das Gesetz soll den Eltern dabei helfen außerhalb ihres Einzugsbereiches die Kinder zu schützen.
Das JuSchG beschreibt deshalb klar die abgabe oder die zugänglichmachung. Das hieße sogar, wenn du den minderjährigen Bruder deines Freundes bei dir hast und ihr zusammen 18er Titel zockt und die Eltern des Kindes was dagegen haben begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von indizierten Titeln, also die die das BPjM deklariert, eine strafbare Handlung selbst wenn die Eltern ein OK geben, denn da hört für den Gesetzgeber der Spaß auf.
Ja klar, wenn keiner dir an die Karre pisst wird nix passieren, aber wenn du hier übers Netz ein 18er Titel an Minderjährige abgibst, die Eltern dann eine Zivilklage gegen dich erheben, dann hast ein Problem.
Deshalb einfach eine Priese Vorsicht dabei und nicht einfach irgendwas verschenken.
Ich hätte nen Key für World of Warcraft bis einschließlich Addon Warlords of Draenor und einem Monat kostenlose Spielzeit zu verschenken. Code ist bis zum 1. August gültig. Bei Interesse pn an mich.