Die 20. Legislaturperiode (Teil 2)

Haben sie nicht mal versucht vor paar jahren? Dann hab ich mich geirrt oder das missinterpretiert.

Ist doch auch vollkommen scheiß egal was vor 5 Jahren war. Sie sind jetzt eine Gefahr. Ganz einfach.

Das diese Menschen weiter Faschisten bleiben werden, ich schreib jetzt mal Faschisten, über den Begriff Nazis wurde sich ja beschwert, weil er so extrem ist, ist ja klar. Aber nur weil das so ist, heißt das nicht, das man ihnen die Politischen Mittel dazu geben darf und sollte, Macht übernehmen zu dürfen.

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https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot-node.html

Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.

ein partei verbot ist bei uns nicht so einfach.

Ja, der Workaround ist komplett neue Leute in ganz Deutschland aufzustellen, die nichts mit der AfD am Hut hatten. Das ist schon einiges an Organisationsaufwand.

Das war die NPD.

Wenn die zeichen so günstig stehen für ein Verbot und der Sumpf so verlässlich trockengrlegt werden kann, warum zögert man denn dann noch?

Weil es so Menschen wie dich gibt.
Ist zumindest eines der Gründe.

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Nun, sie tragen keine Huho Boss-Uniformen mehr… :cluelesseddy:

Oh, der Fascho wurde debunked. :beanlul:

Schau dir den Beitrag von @Gramba an. Ich glaube, da liegt eher der Grund drin verborgen.

Hätten wir noch 2016 würde ich Politikverdrossenheit und Protestwahl noch gelten lassen - gerade so und auch nur von den wirklich komplett politisch Desinteressierten. Aber nicht mehr im Jahre 2020 und schon gar nicht mehr im Jahre 2024. Es kann nicht sein, dass niemand weiß, dass die afd eine faschistische Partei ist.
Protestwahl war zudem immer davon geprägt, dass Parteien gewählt wurden, die keine nenneswerte Rolle spielen, hauptsächlich um den etablierten „Stimmen zu stehlen“. Zudem passt für mich Politikverdrossenheit und wählen gehen nicht zusammen. Wenn ich etwas überdrüssig bin, dann nehme ich nicht mehr daran Teil, unterstütze es nicht mehr, sage mich davon los,…

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Nö, du musst kein Fascho sein.
Man kann auch für Faschisten arbeiten, ohne jemand zu sein.

Tja, das ist dann natürlich ein easy way out für die eigene Verantwortung.
Ich war ja nur Mitläufer und Protestwähler, ich hab das ja nie ernst gemeint :person_shrugging:

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Aber nur wenn man nicht weiß, dass man für Faschos arbeitet, sonst ist man ein Faschist. Oder wie soll das anders funktionieren?

So in etwa.

Aus welchen Gründen auch immer, aber ich hab hier auch schon mal geschrieben, das ich es in kauf nehme, die 5 Menschen die die AfD wählen, aber wirklich nicht wissen was sie da wählen, als Faschisten zu bezeichnen.

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Der Spiegel hatte das Thema vor ein paar Wochen mal als Titelstory.
So einfach wie es einige hier gerne hätten, wird es sicher nicht und die tatsächlichen Auswirkungen, selbst wenn es klappen sollte, sind meiner Meinung nach kaum abschätzbar.

Geschenk-Link:

Ich zitiere mal einen Teil, wo sie die Meinungen von verschiedenen Experten durchgehen.

[…]
Die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, schreibt dazu: »Gerade die deutsche Geschichte hat gezeigt, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung eines Staates zerstört werden kann, wenn menschenverachtende Positionen nicht rechtzeitig auf energischen Widerspruch stoßen und sich so verbreiten und durchsetzen können.«
Unter Juristen ist die Frage, ob die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sind, allerdings umstritten. Die Meinungsverschiedenheiten gehen tief in die Details. So hält die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger das Gutachten des Instituts für Menschenrechte für »nicht in allen Punkten verfassungsrechtlich wasserfest«. Die Anforderungen, die Karlsruhe an ein Parteienverbot stelle, würden unterschätzt.
Um verboten werden zu können, muss eine Partei nicht nur erwiesenermaßen verfassungsfeindlich sein, sie muss auch aktiv und planvoll auf »die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung« hinwirken. In seiner früheren Rechtsprechung hielt das Bundesverfassungsgericht dabei eine »aktiv kämpferische, aggressive Haltung« für erforderlich. Straftaten würden dazugehören, Gewalt, eine Atmosphäre der Angst, um die Meinungsfreiheit anderer zu beeinträchtigen.
Manche Verfassungsjuristen meinen, dass diese Hürde zuletzt gesenkt worden sei. »Wenn ich es richtig sehe, spielt das Aggressiv-Kämpferische keine Rolle mehr«, sagt der Berliner Universitätsprofessor Christoph Möllers, einst Bevollmächtigter des Bundesrates im zweiten NPD-Verbotsverfahren. Stattdessen gehe es darum, »dass es einen politischen Plan gibt, wie die verfassungsfeindliche Gesinnung durchzusetzen ist«. Die Partei müsse also handeln, »das tut sie in aller Regel aber, weil sie sonst keine Partei wäre«.
Der Bonner Staatsrechtler Udo Di Fabio, Richter im ersten NPD-Verbotsverfahren, widerspricht: Eine Partei brauche zwar »keine 500.000 Mann SA auf der Straße«, damit man sie verbieten könne. Ganz ohne den Nachweis einer aggressiv-kämpferischen Haltung gehe es aber nach wie vor nicht. Allerdings sieht Di Fabio bei der AfD dafür Ansatzpunkte. Schließlich sei auch Hass ein Indiz für eine aggressiv-kämpferische Haltung. Und gehasst wird reichlich in der AfD.
Parteienrechtlerin Schönberger wäre dennoch pessimistisch. »Von dem, was ich an öffentlich zugänglichem Material sehe, weiß ich nicht, ob das reicht, um die Partei bundesweit zu verbieten.« Selbst wenn der Antrag in Deutschland erfolgreich sei, könnte sich die AfD an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Sie sei »sehr, sehr skeptisch«, dass ein AfD-Verbot »vor den europäischen Richterinnen und Richtern Bestand haben würde«, sagt Schönberger.
Der Berliner Rechtswissenschaftler Christian Waldhoff, ebenfalls Bevollmächtigter des Bundesrats im zweiten NPD-Verbotsverfahren, erinnert an die Unterschiede zwischen AfD und NPD. Bei der AfD stehe im Gegensatz zur NPD fast nichts im Parteiprogramm, was für ein Verbot relevant wäre. Zudem seien bei der NPD 40 Prozent der Funktionäre straffällig gewesen, was aus seiner Sicht ein starkes Argument gewesen sei. »Da kommt man bei der AfD nicht ran«, sagt Waldhoff.
Die Juristen sehen vor allem ein Dilemma darin, den richtigen Zeitpunkt für ein mögliches Verbot zu finden. »Entweder ist die Partei zu klein, um rechtlich belangt zu werden, oder zu groß für die politische Entscheidung, gegen sie ein Verfahren anzustrengen«, sagt Rechtswissenschaftler Möllers. Zudem müsste ein solcher Schritt, gerade angesichts der Wahlerfolge der AfD, der Öffentlichkeit »gut erklärt werden, damit er nicht als komplett undemokratischer Akt wahrgenommen wird«. Ähnlich sieht es Andreas Voßkuhle, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Unter seinem Vorsitz hatte das Gericht den zweiten NPD-Verbotsantrag abgelehnt.
Zwar sei klar, sagt Voßkuhle, »wenn die Voraussetzungen des Parteiverbots vorliegen, dann muss das Verbot bei einem entsprechenden Antrag ausgesprochen werden, auch wenn das angesichts der Mehrheitsverhältnisse vielleicht nicht einfach ist.« Bei der politischen Frage, ob man einen Verbotsantrag überhaupt stellt, sei aber zu bedenken: Bis zu zehn Prozent der Gesellschaft hätten ein gefestigtes rechtsextremes Weltbild, 60 Prozent würden das derzeitige System tragen, bis zu 30 Prozent zählten zu einer Gruppe dazwischen, zu den Enttäuschten, Wütenden, Skeptischen. Einige von ihnen wählten AfD, hätten die Demokratie aber noch nicht abgeschrieben. »Wenn man diese Menschen, die eigentlich noch unentschieden sind, aus dem politischen Diskurs ausschließt, indem man die AfD verbietet, dann entfremdet man sie womöglich noch mehr vom demokratischen System.«
[…]

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Ah, ich arbeite also für Faschisten?

Gerade auch die cdu/csu wird kein Interesse an einem afd- Verbot haben, denn könnte doch die afd einige Dinge auf den Weg und mit in die Umsetzung bringen, die im Sinne der schwarzen sind, jedoch diesen im Sinne des eigenen Rufes doch noch einen Tick zu rechts sind. Mit der afd bekommt die cdu/csu dann eben doch die Dinge, die sie möchte, kann aber schön unter dem Deckmäntelchen bleiben und zur Not mit dem Finger auf andere zeigen. Es sei denn der Druck der Bevölkerung und der Wirtschaft gegen die afd wird in der heißen Wahlkampfphase zu hoch, dann werden die schwarzen es sich nochmals überlegen.

So mal meine Gedanken bezüglich eines angestrebten Parteiverbotes.

Arbeitest Du für die afd?

Das ist doch komplett an dem vorbei, worüber ich rede! Könnt ihr keiner Diskussion mehr folgen?! :rukiddingme:

Wer nen „easy way out“ sucht fällt doch per Definition schon nicht in die Gruppe derer, die man noch erreichen könnte…

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Höcke erfüllt das „aggressive Werben“ eines solchen Angriffs auf die demokratische Grundordnung ohne jede Frage. Allein sein Plan für Thüringen spricht Bände:

  • Bund für Flüchtlingspolitik verklagen (lol)
  • Thüringer Verfassungsschutz „umbauen“, … auf Linie bringen.
  • Fördermittel für Demokratie, Vielfalt und den Kampf gegen Rechtsextremismus streichen
  • Klimaschutz auf Eis legen
  • Medienstaatsverträge kündigen (zu welchen Zwecken, sollte klar sein …)

Das vieles davon gar nicht mal so eben möglich ist (Stichwort Bundesverfassungsgericht), mag zwar auf einem anderen Blatt stehen, aber es ist jetzt nicht so, als wäre der Mann deswegen keine große Gefahr.

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Wenn du dich so siehst.
Du arbeitest zumindest gegen das Verbot einer Faschistischen Partei.
Also in dieser Hinsicht bist du mir nicht hilfreich, im Kampf gegen Faschisten. Wenn es also darum geht, dich irgendwie reinwaschen zu können, das kann ich dir das eh nicht abnehmen. Das solltest du mit deinem Gewissen ausmachen.
Damit sollte eigentlich auch alles gesagt sein.

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